genau, gute frage!!
Keine Phone/Message Time mehr bei T-Mobile!
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Zitat
Original geschrieben von hrgajek
Intern hat T-Mobile wohl vor, solche Kündigungen nach 18 Monaten Nichtaufladen / Nichtaktivität auszusprechen. Da kannst Du (wenn Du das mitbekommst, weil diese Kündigung per SMS kommen kann, die Du nicht siehst, wenn die Karte meistens aus ist) widersprechen.
Henning,soweit ich weiß, "versucht's" D1 zwar immer erst "nur" per SMS, wertet hier aber definitiv die Zustellbestätigung aus. D.h., handelt es sich um eine "Schubladenkarte", kommt sehr bald ein Briefchen, und spätestens jetzt kann der Kunde reagieren, wozu ihm 1 Monat Zeit bleibt, da wieder Cash draufzuladen oder wenigstens mal kurz zu telefonumbeln (ob wohl ein Anruf bei einer 0800er Nummer reicht? ;-).
Da das übrigens ein "Falls unzustellbar, zurück an Absender"-Brief ist, hat T-Mobile damit auch die Kontrolle, ob die hinterlegte Adresse noch korrekt ist. Wenn nun dieses Briefchen zurückkommt, wird die SIM-Karte dann natürlich deaktiviert.
Also, ein sehr korrektes und gerechtes Verfahren, wie ich meine! :top:
-Antinoos
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Zitat
Original geschrieben von hrgajek
Nüchtern betrachtet. Gewonnen ist dadurch nicht viel.
Die Gerichtsurteile sagen nur, daß Restguthaben nicht einkassiert werden darf. Das ist ja auch ok.
Die "Laufzeit" hätten sie lassen können.
Gegenrechnung Aufwand/Nutzen.Weißt Du, wie teuer das Auszahlen von (ggf. Winzigst-)Beträgen auf einer zwangsdeaktivierten SIM-Karte ist, nur weil der Kunde erst am 93. statt am 92. Tag nach Beginn der Message-Time aufladen wollte, und nun feststellt: "Mist, Karte deaktiviert!!"
Okay, wir wissen beide, daß da ein Anruf bei der Hotline immer hilfreich war und die Karte dann doch noch "gerettet" werden konnte, wenn man einen Cashbon zur Hand hatte (abzüglich 5,- € für die Aufladung per Hotline !); aber vielleicht haben viele Kunden sich dann doch gedacht: "Mift, diesen Streß tue ich mir nicht mehr an .... also KÜNDIGEN!!!"
Okay, 18 Monate ein HLR mit einer "sinnlosen Nummer" belegt, dann eine SMS und vielleicht noch ein Briefchen verschicken, ist definitv billiger als das erste Verfahren über die Kundenbuchhaltung. Glaub's mir!
-Antinoos
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Zitat
Original geschrieben von Antinoos
soweit ich weiß, "versucht's" D1 zwar immer erst "nur" per SMS, wertet hier aber definitiv die Zustellbestätigung aus. D.h., handelt es sich um eine "Schubladenkarte", kommt sehr bald ein Briefchen, und spätestens jetzt kann der Kunde reagieren, wozu ihm 1 Monat Zeit bleibt, da wieder Cash draufzuladen oder wenigstens mal kurz zu telefonumbeln (ob wohl ein Anruf bei einer 0800er Nummer reicht? ;-).
Das ist aber etwas anderes als ein Widerspruch gegen die Kündigung durch T-Mobile.
Die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Kündigung durch T-Mobile besteht nach meiner Auffassung nicht.
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Zitat
Original geschrieben von Schapals
Das ist aber etwas anderes als ein Widerspruch gegen die Kündigung durch T-Mobile.Die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Kündigung durch T-Mobile besteht nach meiner Auffassung nicht.
Darum ging's doch gar nicht, sondern um das genaue Gegenteil: das "Am-Leben-Erhalten" einer Xtra-SIM.Und hier als Kunde ein neues Guthaben aufzubuchen oder einmal (kostenpflichtig) zu telefonieren, ist ein konkludenter Widerspruch gegen das Kündigungsbegehren von T-Mobile. Was anderes wäre auch im Zusammenhang mit einem Prepaidvertrag aufwendiger Schnullifax.
Ich verstehe Deinen Einwurf jetzt echt nicht. :confused:
Naja, kann sein, daß heute sowas wie "Freitag" ist, trotz des Donnerstags...
-Antinoos
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Zitat
Original geschrieben von Antinoos
Darum ging's doch gar nicht, sondern um das genaue Gegenteil: das "Am-Leben-Erhalten" einer Xtra-SIM.-Antinoos
Doch, es geht darum, ob ein Widerspruch des Kunden gegen die Kündigung durch T-Mobile die Karte am Leben erhält. Diese Möglichkeit besteht nach meiner Auffassung nicht.
Ob eine Aufladung die Karte am Leben erhält, ist eine ganz andere Sache.
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Hallo,
gegen eine Kündigung kann man immer widersprechen. Es ist die Frage, ob die "Gegenseite" darauf eingeht.
Wenn der Kunde neues Guthaben aufbezahlt, wäre ein Netzbetreiber schön blöd, wenn er das nicht nehmen würde.
Nur zu widersprechen, aber nicht aufzuladen, ist für einen Netzbetreiber in der Tat nicht attraktiv.
Grundsätzlich halte ich es für nicht verkehrt, wenn die Zahl der freigeschalteten SIM-Karten mal drastisch sinkt. Solange da immer noch ein "Wachstum" stattfindet, sehen die Anbieter doch gar keinen Grund, sich endlich mal um ihre eingeschüchterten und frustrierten Bestandskunden zu kümmern und Tarife und Service grundlegend zu verbessern.
Wobei das ewige Preissenken irgendwann auch ein Ende haben muß. Die Preise für "Sonder"-Dienstleitungen wie Anrufe ins Ausland, Anrufe zu Sondernummern und so weiter müssten auch mal gesenkt werden.
Aber damit kommen wir ein wenig vom Thema Xtra und Aufladen ab.
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Zitat
Original geschrieben von Schapals
Doch, es geht darum, ob ein Widerspruch des Kunden gegen die Kündigung durch T-Mobile die Karte am Leben erhält. Diese Möglichkeit besteht nach meiner Auffassung nicht.Ob eine Aufladung die Karte am Leben erhält, ist eine ganz andere Sache.
Beim Zeus, NEIN!Lies es von meinen (juristisch durchaus geschulten!) Lippen ... oder hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludent
Konkludentes Handeln - hier: Nutzung der Mobilfunkdienstleistungen durch den Kunden - ist im juristischen Sinne ein Widerspruch gegen eine Kündigung durch den Anbieter. Und durch weiteres Erbringen dieser Leistungen gibt der Anbieter seinerseits zu verstehen, daß er diesen Widerspruch zur Kenntnis genommen und vor allem auch akzeptiert hat.
Ist doch "eigentlich" gaaanz einfach... :top:
-Antinoos
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Zum Thema Rückzahlung erreichte mich heute folgende Mail von Simyo:
ZitatWir bedauern, dass Sie nicht mehr mit simyo telefonieren möchten.
Da Sie bei simyo keine Vertragsbindung haben, ist eine Kündigung nicht
erforderlich.
Ihr Guthaben von 10,07 Euro ist bis zum 30.08.2007 aktiv. Bis zu diesem
Zeitpunkt können Sie oder eine andere Person das verbleibende Guthaben
abtelefonieren.Wünschen Sie die Deaktivierung Ihrer simyo SIM-Karte, teilen Sie uns
dies mit. Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung eines einmal
aufgeladenen Guthabens auf Ihre simyo SIM-Karte ebenso wenig möglich ist
wie die Übertragung des Guthabens auf eine andere simyo Rufnummer.Na denen werd ich helfen..
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Zitat
Original geschrieben von Schapals
Doch, es geht darum, ob ein Widerspruch des Kunden gegen die Kündigung durch T-Mobile die Karte am Leben erhält. Diese Möglichkeit besteht nach meiner Auffassung nicht.
Langsam(!) scheine ich zu verstehen, was Du meinst...Ach soooo, Dir ist einen Anruf zu tätigen (sofern noch Guthaben auf dem Xtra-Konto ist) oder mal ein bißchen Guthaben aufzuladen (sofern Xtra-Konto leer), zu "primitiv". Du "mußt" offenbar unbedingt einen Anwalt bemühen, der per Einschreiben mit Rückschein einen "Widerspruch" von Dir dem Herrn Akhavan von T-Mobile persönlich zukommen läßt...?! :cool:
Na, dannnnnnnnnnnnnnnnnnn..... :p - des Menschen Wille ist bekanntlich sein Himmelreich...
Ich wette, wenn Du diese Prozedur durch hast, verfällt Deine Karte definitiv nie mehr, da gibt's bestimmt eine Einstellung in den Kundendaten für "superfreakige VIPs"... :cool: :cool:
-Antinoos
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