Ich hab das Bäumchen vor ein paar Tagen auch ausgepackt und war doch etwas erstaunt. Irgendwie hatte ich den Baum wesentlich kitschiger in Erinnerung. Aber so macht das Bäumchen durchaus eine gute Figur.
Der Neckermann Canon A640 Digitalkamera Thread
-
-
-
Für die Befestigung der Lämpchen liegt doch auch eine Profi-Anleitung bei.
Ich hab' sie aber auch nur einfach drübergelegt.
Vielleicht sollte das nächste TT-Jahrestreffen mal in der Adventszeit stattfinden. Und jeder bringt dann sein(e) Bäumchen mit!
-
Ja, der Baum ist nicht schlecht. Dazu gab damals es noch die 20,- Gutschrift auf das Kundenkonto (mittlerweile verrechnet ).
Den Aufwand mit Rechtsanwalt usw. finde ich persönlich überzogen und ehrlich gesagt albern. Für die paar Kröten war es das doch gar nicht wert.
Mag sein von Prinzig her und rechtlich gesehen, aber wie gesagt, mir sind meine Nerven wichtiger. Einen finanziellen Schaden habe ich nicht erlitten und ich fühle mich auch nicht in meiner Ehre gekänkt :). -
Ein paar Tage nach dem einjähringen Jubiläum dieses Threads habe ich mich entschlossen, die Sache nicht vor Gericht auszutragen, da ich meine RSV in diesem Jahr für wichtigere Dinge benötige.
Neckermann hat allerdings die kompletten Kosten für die bisherige außergerichtliche Arbeit des Anwalts übernommen (natürlich "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ) - mit dem Geld hätte sie mir auch locker die A640 zum "kleinen Preis" liefern können.
Ich habe einen Dekobaum für lau sowie das einigermaßen gute Gefühl, daß Neckermann nicht ganz ungeschoren davongekommen ist.
Und Neckermann hat einen Kunden weniger. -
Und vielleicht einen Eintrag in irgendwelchen Auskunfteien als renitenter Kunde
-
Hui, ich hätte echt nicht angenommen, dass noch irgendwer die Geschichte weiter verfolgt. Wäre nur schön gewesen, wenn mehr als bloß die Begleichung der Anwaltskosten bei rumgekommen wäre.
Ich bin jedenfalls meinem Vorsatz treu geblieben und habe keine weitere Bestellung bei Neckermann aufgegeben. Wobei ich dazu sagen muss, dass ich auch vorher nicht wirklich viel bei Versandhäusern ala Neckermann, Otto und co. gekauft habe -
Ich hab auch nur noch einmal bei Neckermann bestellt.
Ich musste ja den zweiten 20 EUR Gutschein einlösen, welchen ich als Entschuldigung erhalten hatte. Danke nochmal Neckermann, wofür eigentlich?
Die A640 verrichtet seit einem Jahr brav Ihren Dienst als Zweitkamera und war für effektiv 92 EUR ein wirkliches Schnäppchen.
Gruß
Lars
-
Zitat
Original geschrieben von tobias2k
Hui, ich hätte echt nicht angenommen, dass noch irgendwer die Geschichte weiter verfolgt. Wäre nur schön gewesen, wenn mehr als bloß die Begleichung der Anwaltskosten bei rumgekommen wäre.
Nun, bei mir war es ja mehr. Auch wenn die Anwaltskosten nur zu 50% übernommen wurden; dafür gab es dann auch 50% des Kamerapreises als Schadenersatz. Uns hat das gereicht. Bei mehreren bestellten Kameras war das dann auch in Ordnung, auch wenn NM nach der Terminverkündung für die mündliche Verhandlung wohl kalte Füße bekommen hatte und diesen außergerichtlichen Vergleich angeboten hatte, was die Vermutung zulässt, dass u.U. wohl auch 100% herausgesprungen wären.Was soll's,wir wollen ja nicht gierig sein. Den Versandhandelsunternehmen geht's ja heute auch immer schlechter, da müssen wir denen nicht auch noch das Geld aus der Tasche ziehen.
-
Zitat
Original geschrieben von knocker
Nun, bei mir war es ja mehr. Auch wenn die Anwaltskosten nur zu 50% übernommen wurden; dafür gab es dann auch 50% des Kamerapreises als Schadenersatz. Uns hat das gereicht. Bei mehreren bestellten Kameras war das dann auch in Ordnung, auch wenn NM nach der Terminverkündung für die mündliche Verhandlung wohl kalte Füße bekommen hatte und diesen außergerichtlichen Vergleich angeboten hatte, was die Vermutung zulässt, dass u.U. wohl auch 100% herausgesprungen wären.
Ohne mich jetzt näher auszukennen. Aber mit einer gerichtlichen Entscheidung hättest du wohl uns restlichen Käufern enorm weitergeholfen, oder? Da meine RSV eine Selbstbeteiligung vorsieht, habe ich den Fall nämlich dann nicht mehr weiter verfolgt... -
Jein. Das wäre dann immer noch eine Einzelfallentscheidung gewesen, die mit uns anderen Käufern nichts zu tun gehabt hätte. D.h. wenn Neckermann stur geblieben wäre (wovon ich ausgehe), hätte jeder von uns nochmal gesondert klagen müssen. Die Aussichten einer Klage wären dann zwar besser gewesen, aber es hätte keinen Freifahrtschein bedeutet.
Zumal die Entscheidung vor Gericht auch zugunsten Neckermanns hätte ausgehen können! ("Vor Gericht und auf hoher See ...")
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!