Der Neckermann Canon A640 Digitalkamera Thread

  • Sorry, wenn ich den Thread hoch hol. Aber kann man das Thema jetzt als (ungelöst) abgehakt ansehen?

    Die Klugheit hat mich verfolgt, aber ich war schneller!

  • Zitat

    Original geschrieben von maddsch
    Sorry, wenn ich den Thread hoch hol. Aber kann man das Thema jetzt als (ungelöst) abgehakt ansehen?


    Noch nicht, denke ich. Diejenigen, die Klage erhoben haben, werden noch kein rechtskräftiges Urteil vom Amtsgericht Frankfurt haben. Das dauert eben...

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Noch nicht, denke ich. Diejenigen, die Klage erhoben haben,



    Hat denn jemand?


    Derweil soll neckermann.de übrigens verkauft werden, da in Schwierigkeiten.
    Mich wundert das irgendwie nicht.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Hat denn jemand?


    Na sicher doch. Sollte die SE-Klage durchgehen, werde ich selbiges tun.

    Zitat

    Derweil soll neckermann.de übrigens verkauft werden, da in Schwierigkeiten.
    Mich wundert das irgendwie nicht.


    Mich auch nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Na sicher doch. Sollte die SE-Klage durchgehen


    Da habe ich den Überblick verloren: Auf wen oder was bezieht sich das?

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Und alles wird gut...


    So, Neuigkeiten i.S. Neckermann:


    Nachdem Klage eingereicht worden war, hatte das Gericht eine Entscheidung für Oktober bestimmt.


    Nun allerdings hat sich NM gemeldet und einen Vorschlag zur außergerichtlichen Beilegung unterbreitet. Sie erstatten 50% der eingeklagten SE-Summe - natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und auch nur aus Gründen der Prozessökonomie...


    Damit ist die Sache für mich erledigt. Es freut mich, dass NM mit diesem dreisten Geschäftsgebaren nicht durchgekommen ist. Sicherlich schmerzen ein paar Hundert Euro diesem Unternehmen nicht im geringsten, aber ich fühle Genugtuung. ;)


    Wer also ne Rechtschutz hat und damals leer ausgegangen ist, sollte mal seinen Anwalt fragen. Mir sind zwei Fälle bekannt, in denen es zu einem Vergleichsvorschlag in dieser Sache kam...

  • Glückwunsch.


    Wenigstens einer hat diesen Sauladen nich davonkommen lassen :D


    Was ist mit deinen RA-Kosten?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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