ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von H&S
Ach so, Neckermann hat zum 02.04.2007 im Übrigen seine AGB geändert! Jetzt steht dort:
"Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, wenn wir selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir Sie umgehend unterrichten und eine eventuelle Vorauszahlung wird unverzüglich erstattet.
Soweit nicht anders vereinbart oder am Artikel anders angegeben ist, liefern wir - Bestand vorausgesetzt - innerhalb einer Woche nach Erhalt Ihrer Bestellung"
Zuvor stand dort sinngemäß, das im Falle der Nichtlieferfähigkeit oder der noch nicht geschehenen Annahme des Vertragsangebotes ein qualitativ und preislich gleichwertiges Produkt angeboten würde.
LOL, da hat es aber mächtigen Wirbel gegeben.
Gruesse vom KURTi
Edit: Der Passus mit der ist weiterhin in den AGB, nur der o.g. Abschnitt wurde zusätzlich hinzugefügt... .
Hat jemand einen Screenshot o. ä. von den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden AGB? Ich hatte mir die AGB bei der Bestellung auch angesehen, leider jedoch nicht ausgedruckt.