Der Neckermann Canon A640 Digitalkamera Thread


  • Hat jemand einen Screenshot o. ä. von den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden AGB? Ich hatte mir die AGB bei der Bestellung auch angesehen, leider jedoch nicht ausgedruckt.

  • Denke die AGBs sind jetzt nicht das Problem, sondenr die Beweisführung ob ein Vertrag zustande kam.
    Bei denjenigen, die diesen tollen Dekobaum bekommen haben möchte ich das ja fast so sehen. In diesem Fall ist NM zur Nach- bzw. Ersatzlieferung verpflichtet, wenn es dem Kunden genehm ist.


    Wie auch immer, ein juristischer Musterbrief wäre sehr schön.


    Gruß


    Kai

  • Zitat

    Original geschrieben von Skorpion75
    Genau so 2 Briefe habe ich heute auch bekommen. Echt zum kotzen...


    Ich auch heute ... kann mich mit meiner email-Adresse und dem Passwort aber nicht einloggen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von KidCreole


    Wie auch immer, ein juristischer Musterbrief wäre sehr schön.



    Dem kann ich nur zustimmen! ;)


    Ich habe heute auch diesen komischen Deko-Baum bekommen, inkl. Lieferschein in dem mir die Nachlieferung der Canon ab 15.4 angekündigt wird. Mit gleicher Post habe ich auch diese lustige Stornierung erhalten. Also nichts neues im Prinzip.

  • Heute den Deko-Baum bekommen. Hab ich freundlicherweise direkt meinen Eltern geschenkt. ;)


    Wie etliche vor mir:


    Nachlieferung der Cam am 15.04. ;)

    16610LV

  • Ball flachhalten, wie schon zig mal gesagt. Warum sollte man einer rechtlich ohnehin nicht relevanten Stornierungserklärung auch widersprechen?


    Wenn ihr jetzt alle fleißig bei NM durchklingelt oder Briefe schreibt, werdet ihr bald zusätzlich zum Vertragsschluss noch nachweisen dürfen, dass in dem Stornobrief eine Besätigung des (ggf.) anfechtbaren Kaufvertrags zu sehen ist.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von grifo22
    Bei recht.de trudeln auch die ersten Antworten ein:


    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=106211


    :)


    Und, ich sehe da nichts neues zur Sache?


    BTW: Die ersten können ja schon mal ihre Schadensersatzforderungen beziffern. Man könnte das Storno ja als Vertragsaufsage vor Fälligkeit werten. Dann wären eine Schadensersatzanspruch statt der Leistung auch ohne Fälligkeit der Leistung und Fristsetzung begründet. Fehlt nur noch der Schaden, aber man kann sich in solchen Fällen sicherlich herausgefordert fühlen, sich anderweitig Ersatz zu beschaffen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Also ich finde man sollte NM :flop: nicht nicht so einfach aus der Sache rauslassen.Bei einige Kunden wurde die Canon ja ausgeliefert.


    Gruß
    detto :top:

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