ZitatOriginal geschrieben von beeker
Das ist ja lustig - selbst nachdem der Kunde die Ware inklusive Rechnung erhalten hat, kann der Händler nach §119 BGB unter dem Gesichtspunkt des Erklärungsirrtums das Ganze anfechten?
Wahrscheinlich sollte in diesem Fall hier die Kamera dann vorerst gar nicht in Gebrauch genommen werden, bis Sicherheit besteht, dass es bei dem Verkauf bleibt? Aber wann hat man die - im BGB ist nicht mal von irgendwelchen Fristen die Rede.
§ 121. Unvezüglich heisst ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis etwa 14 Tage ab Kenntnis vom Irrtum.