Sollten diese Stornierungsschreiben aber (nur) damit begründet werden, dass die Kamera ausverkauft ist, ändert dies in keinster Weise etwas an der kaufvertraglichen Verpflichtung von NM.
Der Neckermann Canon A640 Digitalkamera Thread
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Original geschrieben von TM1
Ich würd' gern' mal wissen woher all diejenigen die so hartnäckig und andauernd behaupten, dass nie und nimmer irgendwas geliefert wird ihr Wissen und ihre Überzeugung nehmen.
Und wo liegt da die Motivation - Neid? Frust?Ich würd' da' mal' sagen "Beides"
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Jetzt verrat Du Rechtsmann nicht wieder alles. Denke das jetzt bestimmt schon (N)männer hier mit lesen und Ihre Stornierungs Briefe umarbeiten
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Original geschrieben von Braindead
Wiso bist du dir da so sicher ? Der Hammer !Dont' Panic, ich bin nicht Noe. Hab zwar u.a. in diesem Thread "ziehmlich" geschrieben, aber die Googlesuche findet auch anderer User mit "ziehmlich", die nicht von mir sind.
Schade das es dafür keine Lizenzgebühren gibt, sonst wäre ich schon lange mit ziehmlich vielen Zwilligen auf einer ziehmlich netten Insel. :cool:
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Natürlich bist Du nicht Noe weil ich mir zieHmlich sicher das ich es bin
Gruß an Martyn
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@ booner: Das sehe ich genauso. Und sogar wenn sie sich auf einen Irrtum berufen, ist es zumindest strittig, ob sie sich diesen gleich zweimal zurechnen lassen dürfen. Das erste Mal bei der Bestätigungsmail und dann ein zweites Mal beim Begleitschreiben zum wunderschönen Baum, indem ja expliziert ein Nachlieferungstermin für die Kamera angegeben worden ist. Wenn das nicht ein billig und gerecht denkender Mensch als Annahme des Kaufangebots seitens Neckermann werten soll, dann weiß ich auch nicht.
Zu erklären, eine Sache sei ausverkauft ändert in der Tat nichts daran, zur Lieferung verpflichtet zu sein, wenn man denn das Kaufangebot angenommen hat. Sollte es dem Verkäufer - aus was für Gründen auch immer - dann nicht möglich sein zu liefern, obliegt es ihm gleichsam, eine Ersatzlieferung mit einem gleichwertigen Artikel anzubieten. Darauf muß der Käufer allerdings nicht eingehen.
Zudem ist es ja so, daß wir hier nicht irgendwelche einzigartigen exotischen Dinge erworben haben, sondern eine aktuelle Kamera eines namhaften Herstellers. Ich bin mir sicher, daß eine Nachfrage bei Canon ergeben wird, daß die Kamera noch lieferbar ist. Zu welchen Konditionen ist eine andere Frage und einzig und allein das Problem von Neckermann. Nicht umsonst gilt der Grundsatz, daß Verträge einzuhalten sind. Einen möglichen Gewinn des Verkäufers bei Veräußerungsgeschäften sieht das Gesetz nicht vor. -
Wir wollen dem "Feind" in der Tat keine Argumente mehr zuschanzen. Also: Pssst!
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Zitat
Original geschrieben von Ulka
Zu erklären, eine Sache sei ausverkauft ändert in der Tat nichts daran, zur Lieferung verpflichtet zu sein, wenn man denn das Kaufangebot angenommen hat.Vor allem wie kann es sein, das der Artikel am 28. um 10:00 Uhr schon ausverkauft war, während spätere Bestellungen um 11:15 Uhr ausgeliefert wurden.
Die Erklärung wird bestimmt lustig.
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Zitat
Original geschrieben von booner
Wir wollen dem "Feind" in der Tat keine Argumente mehr zuschanzen. Also: Pssst!Bin schon still
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