Der Neckermann Canon A640 Digitalkamera Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      VioXX:


    Was soll der Quatsch ?


    Einfach mal den Thread von vorne bis hinten durchlesen, wahlweise die Boardsuche benutzen.


    Wir haben alle mal Neu angefangen, oder?


    Immer die Ruhe bewahren.


    Danke!

  • Zitat

    Original geschrieben von lizzard
    Wir haben alle mal Neu angefangen, oder?


    Immer die Ruhe bewahren.


    Danke!


    Abgesehen davon....
    Anzahlung hat doch keiner geleistet oder bzw. hier sich noch keiner gemeldet,oder?

  • Doch, eine Hand voll, derer die Zahlungsart Rechnung und "Bitte Anzahlung leisten" bekommen haben ;)

  • Habe auch eine Anzahlung geleistet. Das Geld sollte nächste Woche dort sein.
    Bestellstatus: in Bearbeitung


    Da kann man nur hoffen, dass bei einem noch kommenden Storno das Geld anstandslos zurückgezahlt wird :rolleyes:


    Hat da jemand Erfahrung ?

  • Dann lass dir aber gleich die Anzahlung und deinen Gutschein von 20€ auszahlen.
    Diese Gangster von Neckermann sind wirklich so dreist mit diesem Schreiben, von wegen "Den Baum dürfen Sie natürlich behalten..." Was soll das denn, ich wollte gern die Cam haben :p

  • Neckermann hat seine AGB am 02.04.2007, also nach Bestellung der Kamera, geändert. Hat jemand die alten AGB gespeichert, bzw. kann sagen, ob die Änderungen in unserem Fall ggf. relevant sind?


    Edit: Klickt man auf der NM-Seite auf AGB, sind die neuen AGB zu sehen. Wählt man "als .pdf speichern", so werden noch die alten AGB, Stand 01.07.2006, angezeigt. Allerdings konnte ich keine für uns relevanten Änderungen feststellen.

  • Die pdf-Version ist meines Erachtens mit der vom 2.4. identisch, die haben also nur vergessen, das Datum aufzufrischen.


    Nach meinem gefährlichen Rechts-Halbwissen, kann man AGBs nicht einseitig ändern, bzw. man macht Änderungen den Kunden bekannt (z.B. per Mail) und lässt eine Frist für Widerrufe (z.B. wenn ein Käufer mit den Änderungen nicht einverstanden ist).


    Ich wurde (als Neukunde von NM) nicht auf die AGB-Änderung hingewiesen, also ist sie wahrscheinlich auch nichtig.


    So viele Fehler für so einen großen Laden... tz tz tz

    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet,
    weil sie gleichzeitig Alt und Entfernen drücken


  • Nein, sind nicht identisch. In den alten AGB steht z.B. beim Punkt "Ersatzlieferung", dass der gleichwertige Artikel innerhalb von einem Monat zurückgeschickt werden muss. Dieser Zusatz fehlt bei den neuen AGB. Ansonsten konnte ich keine Änderungen feststellen.


    Hab mir grad den Thread nochmal ausführlicher durchgelesen und gesehen, dass das Thema AGB-Änderung schon mal angesprochen wurde. Allerdings stimmt es nicht, wie hier dargestellt wurde, dass der Passus mit dem Zusenden eines gleichwertigen Artikels neu bzw weggefallen ist.

  • Wenn ich mich richtig erinnere, sollte in der Neufassung der AGB eine Befreiung von der Lieferverpflichtung mit aufgenommen worden sein für den Fall, dass NM selbst nicht wie geplant beliefert wird.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wenn ich mich richtig erinnere, sollte in der Neufassung der AGB eine Befreiung von der Lieferverpflichtung mit aufgenommen worden sein für den Fall, dass NM selbst nicht wie geplant beliefert wird.


    Der Satz "Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, wenn wir selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben." steht in beiden AGB-Fassungen.
    Außer der von mir bereits erwähnten Änderung sind keine weiteren Änderungen erkennbar.

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