VF: Mangel beim Handy...Nacherfüllung schaut wie aus?

  • Hi Community


    Folgendes:
    Meine Freundin hat Probleme mit ihrem SE V600i.
    Das Gerät war schon 2x in Reparatur und ist jetzt wieder nicht in Ordnung.


    Nun war ich der Meinung dass ich als Kunde, bei einem Mangel, ein Recht auf Nacherfüllung habe, und wollte demnach ein anderes Gerät, welches keine Mängel aufweist. Weil irgendwie scheinen es ja die Herren nicht wirklich auf die Reihe zu bekommen, dass Handy zu reparieren.. ?


    Jetzt wurde meiner Freundin gesagt, dass das Handy 2x umgetauscht werden muss (nicht repariert!) bevor man Anspruch auf ein Ersatzgerät aus dem VF Programm hat. (Die Hotline war übrigens der Meinung dass es egal ist ob Umtausch oder Reparatur), und da es ja keinen "Vor-Ort Umtausch" mehr gibt müsste sie dann erstmal 6 Wochen (laut Verkäufer) ohne Handy auskommen.


    Irgendwie sind wir jetzt komplett verwirrt. Welches Recht haben wir denn jetzt letztendlich?



    Mit Verwirrte Grüße
    Mitsu

  • Such im Forum nach Wandlung bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag.


    Es wurde zweimal erfolglos nachgebessert (ob Austausch oder Rep. ist egal).


    Du kannst das Gerät zurückgeben und Dir ein neues aussuchen.


    Wende Dich hierfür an denjenigen der Dir das Gerät verkauft hat.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Danke für Eure Antworten!
    Im Forum habe ich schon gesucht, bevor ich das Posting erstellte, wolltes es jetzt halt genau wissen :)


    Der VF-Shop-Mitarbeiter war übrigens recht unfreundlich und arrogant.
    Mit dem §439 aus dem BGB konnte oder wollte er nicht viel anfangen, seine Meinung dazu => "Was sie irgendwo gelesen haben ist mir egal, bei VF ist das anders. Und da sie einen VF Vertrag haben sind sie daran gebunden. Die Hotline hat eh keine Ahnung"

  • Das Schöne ist, dass das BGB nunmal auch für Vodafone gilt...

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von Mitsururgi
    Danke für Eure Antworten!
    Im Forum habe ich schon gesucht, bevor ich das Posting erstellte, wolltes es jetzt halt genau wissen :)


    Der VF-Shop-Mitarbeiter war übrigens recht unfreundlich und arrogant.
    Mit dem §439 aus dem BGB konnte oder wollte er nicht viel anfangen, seine Meinung dazu => "Was sie irgendwo gelesen haben ist mir egal, bei VF ist das anders. Und da sie einen VF Vertrag haben sind sie daran gebunden. Die Hotline hat eh keine Ahnung"


    bei solchen Aussagen immer schön den Namen des Mitarbeiter aufschreiben, am Besten so das er es mitbekommt und dann Beschwerde einreichen. Oder verlange nach seinem Vorgesetzten... pf, als wenn das BGB nicht für Vodafone gelten würde...


    Schön hartnäckig bleiben.

  • Die Aussage des Mitarbeiters hat nichts mit der Handhabung bei Vodafone zu tun. Beim 3. Defekt (2 Mal muss der gleiche Fehler aufgetreten sein), kann das Handy zur Prüfung der Möglichkeit eines Wandels bei Vodafone eingeschickt werden. Das dauert ungefähr 1 bis 1,5 Wochen. Bei Anerkennung des Fehlers kann dann ein neues Handy (eventuell mit Zuzahlung) ausgesucht werden. Jedoch muss der Fehler von der Prüfstelle feststellbar sein (bei sporatisch auftretenden Fehlern kaum machbar), sollte der Wandel nicht anerkannt werden, wird das Handy zurück geschickt und der Aufwand mit 100 Euro in Rechnung gestellt.

  • Hallo ! Einfach m Shop die Hotline anrufen, und das Prob schildern. Ich habe im nov 06 ein Handy zurückgebracht mir rechnung und 3 Tauschbelegen, konnte mir ein Neues mitnehmen. Und 50 Euro gab es auch ! Also, nicht unterkriegen lassen. Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von flashnizm
    Die Aussage des Mitarbeiters hat nichts mit der Handhabung bei Vodafone zu tun. Beim 3. Defekt (2 Mal muss der gleiche Fehler aufgetreten sein), kann das Handy zur Prüfung der Möglichkeit eines Wandels bei Vodafone eingeschickt werden. Das dauert ungefähr 1 bis 1,5 Wochen. Bei Anerkennung des Fehlers kann dann ein neues Handy (eventuell mit Zuzahlung) ausgesucht werden. Jedoch muss der Fehler von der Prüfstelle feststellbar sein (bei sporatisch auftretenden Fehlern kaum machbar), sollte der Wandel nicht anerkannt werden, wird das Handy zurück geschickt und der Aufwand mit 100 Euro in Rechnung gestellt.


    Es muss nicht zweimal der "gleiche" Fehler sein. Es können auch unterschiedliche Mängel sein.


    100 EUR? Seit wann das denn? Glaube ohnehin nicht, dass die das jemals einem Kunden berechnet hätten.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

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