VF: Mangel beim Handy...Nacherfüllung schaut wie aus?

  • Zitat

    Original geschrieben von flashnizm
    Neue Konditionen seit 1. März


    Meine woanders gelesen zu haben, dass diese Gebühr nur intern ggü. dem Shop gilt.


    Glaube kaum, dass dieser Betrag einem Kunden in Rechnung gestellt wird.
    Ansonsten wird das sicher schnell in die Verbrauchermagazine kommen.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Also, wir waren jetzt in dem Shop wo der Vertrag abgeschlossen wurde.
    Der Mitarbeiter war auch sehr nett, hat uns das alles nochmal erklärt etc...passt auch alles soweit.


    Das Handy bleibt jetzt erstmal 3 Tage bei denen um zu sehen ob der Fehler auftaucht (Handy rebootet ab und an von allein, oder hängt sich auf).
    Ist halt die Frage ob's genau in dem Zeitraum passiert, oder nicht.... und wenns auch passieren würde, mir muss es ja net gesagt werden...wenn ich jetzt mal böse Gedanken haben darf ;)


    Wegen der Prüfstelle.
    Der Mitarbeiter meinte, dass das Geld dem Shop verrechnet werden würde, wenn daa Gerät keinen Fehler aufweisen sollte...


    Naja, schau mer mal was dabei rauskommt..

  • Meine Freundin hat heute in dem Shop angerufen.
    Versucht hat sie es 5h lang...mal ging keiner ran, mal war besetzt, mal wurde sie weggedrückt...etc... lustiger Laden... ;)


    Nunja, whatever....ihr wurde gesagt dass keine Fehlfunktion festgestellt werden konnte, hm, war irgendwie klar... :rolleyes:
    Dass sich das Handy aufhängt, wenn man was draufkopiert, wurde zwar notiert aber nicht geprüft, der Typ so zu meiner Freundin "blah..dass kann ich mir net vorstellen..blah"... weil ja im normalen Betrieb nix feststellbar war...


    Ey wie mich solche Leute auf die Palme bringen, ist doch mir Latte was sich dieses Spatzenhirn vorstellen kann und was nicht :mad:


    Gut, dann werden wir das Handy demnächst mal abholen, ist halt auch net grade ums Eck, der Laden...freue mich schon... :top:

  • Moin


    Wir haben das Handy jetzt am Mittwoch abegholt und abends angeschaltet, was ist passiert? Net viel..der Bildschirm wird kurz hell und danach dunkelt sich das Display ab....Handy bootet nicht hoch.. :rolleyes: ganz toll, ein defektes Gerät wiederbekommen!


    Sind dann gestern in den Vodafoneshop in Esslingen gegangen, die bestehen dort auf ihre 3 Umtauschbelege..was anderes geht nicht. Vor Ort hat die Dame auch eine, kA welche, Hotline angerufen, welche das gleiche behauptete.


    Danach habe ich die Hotline angerufen, die Dame bestätigte mir dass was ich auch kannte, mit den 2x + wieder defekt.
    Sie sagte aber auch dass wir zum Shop gehen müssen wo der Vertrag abgeschlossen wurde, da es eine PartnerAgentur ist (Sindelfingen Sterncenter).
    Ok, wieder 40KM in eine Richtung gefahren :mad:
    Und was darf ich mir dort anhören? Er bräuchte die ORIGINAL VF Reparaturscheine, so DIN A5 Dinger oder kA, hat mir einen gezeigt.


    Wir haben die Dinger aber nie bekommen. Ärger staute sich wieder auf...
    Der Fuzzi meinte dann dass wir die VF Hotline anrufen müssen, die würden uns die Dinger zuschicken lassen. :apaul:


    Danach telefonierte ich mal wieder mit einer Dame von der VF Hotline, welche nicht soooo freundlich war. Sie war auch der Meinung dass man 3 Umtauschbelege bräuchte bevor VF in die Gänge kommt etc, dann wollte sie noch die Namen von der Dame wissen welche sagte dass 2x Reparatur reicht, etc... "Wer hat Ihnen das gesagt?" blah... Als ich ihr sagte es auch im Internet gelesen zu haben wollte sie wissen WO genau...lol


    Nunja, das Ende vom Lied war dann dass ich laut der Hotline zu dem Shop gehen muss wo das Gerät wegen der Reparatur war. Also werde ich morgen in den Esslinger Shop gehen und die Scheine verlangen. Der Geschäftsführer ist dann auch da, laut der Mitarbeiterin... juhu


    Die im Esslinger Shop wollte mich auch auf die AGB von VF verweisen, wegen den 3 Umtauschbelegen..... hab grad in der AGB nachgeschaut, da steht:




    Zitat

    Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware nach den gesetzlichen Vorschriften.


    Und nachfolgend steht da nix dran...



    Kann man das mit den 2 erfolglosen Reparaturversuchen irgendwo nachlesen, bzw schriftlich haben?
    Langsam bekomm ich einen dicken Hals..... :o

  • Guten Morgen!


    Nachlesen kann man die gesetzlichen Bestimmungen hier:



    Zitat

    § 437 BGB
    Rechte des Käufers bei Mängeln


    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,


    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


    und dazu



    Zitat

    § 440 BGB
    Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz


    Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


    Und die gelten auch für Vodafone. Ich kenne übrigens dieses Prozedere. Bei Vodafone bis zur erfolgreichen Wandlung zu gelangen, ist ein sehr harter Weg. Obwohl die gesetzlichen Bestimmungen eindeutig sind.


    Gruß Flo

  • Hi und danke für die §en


    Ich werde heute in den VF Shop in Esslingen gehen und nach diesen originalen Reparaturaufträgen fragen. Falls die dort keine Ahnung haben werden....dann flipp ich aus....das geb ich euch schriftlich... :rolleyes:

  • moin moin,...


    in letzter Zeit häufen sich bei uns die Beschwerden über Vodafone gerade hinsichtlich der beschriebenen Nacherfüllung.


    Nach Aussagen des PK-Hotline sowie vom BusinessTeam muss der beschriebene Defekt über Vodafone als Gewährleistung (!) abgewickelt werden.


    Reparaturen die über die Herstellergarantie "erledigt" wurden, z.B. über einen der Herstellerservicepoints, würden nicht als "Nachbersserungsversuch gem. der Gewährleistungsrichtlinien" anerkannt werden.


    Hat jemand diese Aussagen ebenfalls erhalten?


    Gruesse vom KURTi


  • Ist auch so, der "Reparatur-Tausch" muss im Vodafone-System hinterlegt sein und das ist eben nur der Fall, wenn man den Anpsurch bei Vodafone ausübt.. sprich wenn die Reparatur bei Vodafone "fehlgeschlagen" ist, wird auch nachgebessert. Was der Hersteller an sich treibt hat nichts mit Vodafone so in dem Sinne zu tun. Die haben ja ihr eigenes Reparatur-System etc.


    Deswegen, um Probs zu vermeiden die sonst auftauchen, immer Geräte bei Vodafone abgeben, da wird jeder Tausch registriert.


    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Meine woanders gelesen zu haben, dass diese Gebühr nur intern ggü. dem Shop gilt.


    Glaube kaum, dass dieser Betrag einem Kunden in Rechnung gestellt wird.
    Ansonsten wird das sicher schnell in die Verbrauchermagazine kommen.


    Jap, wird dem Shop berechnet, deswegen nun die "strikten Kontrollen" beim Sondertausch ;)


    Gibt halt viele Kunden, die nur "Bock" auf ein neues Handy haben und eben mal so erzählen "schaltet sich von allein aus" .. und durch solch "Gerätegeilheit" leiden eben die Kunden die wirkliche Probleme haben:

  • Zitat

    Original geschrieben von Ladyline


    Jap, wird dem Shop berechnet, deswegen nun die "strikten Kontrollen" beim Sondertausch ;)


    Gibt halt viele Kunden, die nur "Bock" auf ein neues Handy haben und eben mal so erzählen "schaltet sich von allein aus" .. und durch solch "Gerätegeilheit" leiden eben die Kunden die wirkliche Probleme haben:


    Dass manche Kunden das ausnutzen ist ja klar. Der ehrliche Kunde ist mal wieder der Dumme.


    Ich frage mich nur, wie ein Shop das vorab genau überprüfen kann?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

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