MWSt. auf Mobilfunkvertrag bei Wohnsitz im Ausland

  • Leider kenn ich den Vorgang nicht mehr genau, aber vielleicht kann einer nochmal weiterhelfen??


    Bei Nicht-Eu-Ländern wie der Schweiz gibt es solche Formulare, womit die gezahlte Steuer zurückgefordert werden kann (schlagt mich nicht, ich komm nicht auf den Namen).


    Dieses Formular kann und muss jede deutsche Firma zur Verfügung stellen, das füllt man dann aus, legt die Rechnungen dazu, die Firma stempelt das und der Kunde bekommt seine Steuer zurück (kenn ich noch aus meinen Zeiten im Verkauf, solche Formulare mussten wir immer für die Amis ausfüllen, die dann irgendwo auf ihrer Airbase die Steuer zurückbekamen).


    Die Mehrwertsteuer muss aber erstmal gezahlt werden und die gibts dann nochmal zurück.


    Also: Namen des Formlars rausfinden, beim MF-Betreiber anfordern, Rechnungen dazu und Geld zurück bekommen :)

  • Normalerweise muss man, wenn eine deutsche Firma eine Rechnung an ein Drittlandkunden stellt, die MWST berechnen. Der Kunde kann sich dann die MWSt zurück holen. Wie genau, keine Ahnung. Hängt vom jeweiligem Land ab. Innerhalb der EU reicht die VAT-ID und man muss keine deutsche VAT bezahlen.


  • Hallo Michael,


    vielen Dank für Deine Ausführungen. Ich habe E-Plus vor gut zwei Wochen per eMail auf die genannten Stellen hingewiesen und gestern einen Brief bekommen, in dem Sie verschiedene Unterlagen (Wohnsitznachweis, Aufenthaltsbewilligung, etc.) anfordern, um diesen Fall eingehend prüfen zu können. Also wie es aussieht, klappt es wohl doch. ;)


    Vielen Dank nochmal an Dich, das war echt :top:


    Gruss
    Sören

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!