MWSt. auf Mobilfunkvertrag bei Wohnsitz im Ausland

  • Hallo zusammen,


    wollte mal nachfragen, ob mir jemand konkret sagen kann, bei welchen Netzbetreibern bzw. Providern die deutsche MWSt. nicht berechnet wird, wenn man seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.


    Ich habe für meinen Vertrag bei E-Plus nämlich nach meinem Wohnsitzwechsel in die Schweiz auch die neue Schweizer Adresse angegeben. Auf Nachfrage hiess es jedoch, dass die MWSt. dennoch berechnet wird.
    Allerdings weiss ich von einem Bekannten, der ebenfalls seinen Mobilfunkvertrag beim Wohnsitzwechsel in die Schweiz mitgenommen hat, dass Vodafone die MWSt. nicht berechnet und er somit immer nur den Netto-Betrag zu zahlen hat. :confused:


    Gibt es unter Euch vielleicht auch jemanden mit E-Plus-Vertrag, der im Ausland auch keine MWSt. zahlt?


    DAnke schon mal.

  • Wie es bei Mobilfunkverträgen aussieht weis ich jetzt nicht, aber grundsätzlich muss die Umsatzsteuer auch von Personen ohne Wohnsitz im Inland entrichtet werden, allerdings ist sie unter bestimmten Umständen erstattungsfähig, z.B. wenn man dann die ausländische Umsatzsteuer zahlt.


    Da in den allermeisten Ländern die Umsatzsteuersätze auch zwischen 14% und 25% sind rentiert sich das bei den meisten Staaten nicht. Bei der Schweiz wo der Umsatsteuersatz nur 7,6% ist sieht es etwas anders aus.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    [...] allerdings ist sie unter bestimmten Umständen erstattungsfähig, z.B. wenn man dann die ausländische Umsatzsteuer zahlt.


    Hi Martyn,


    für die Schweiz gilt allerdings, dass die auchländische (Schweizer) MWSt. erst zu entrichten ist, wenn der Warenwert 300 CHF (etwa 200 €) übersteigt. Und so hoch ist meine Rechnung nicht. :D

  • Was ergab denn Dein Anruf bei E+, den Du ja sicherlich getätigt hast?

    iPhone X 256GB

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Was ergab denn Dein Anruf bei E+, den Du ja sicherlich getätigt hast?


    Wie ich oben ja schon geschrieben habe, hat mir die Hotline gesagt, dass die MWSt. immer berechnet wird. Hatte allerdings das Gefühl, dass die nicht richtig mit dem Fall umzugehen wussten. Muss vielleicht nochmal da anrufen .... :rolleyes:

  • Da es ja ein Fall ist, der nicht unbedingt in jeder Schulung drankommt, kannst ja mal ein Fax schicken. Bringt vielleicht mehr. :top:

    iPhone X 256GB

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Da es ja ein Fall ist, der nicht unbedingt in jeder Schulung drankommt, kannst ja mal ein Fax schicken. Bringt vielleicht mehr. :top:


    Hab leider keine Möglichkeit zu faxen. Meinst Du, ein eMail bringt genauso viel?

  • Vielleicht sind sie kulant und entlassen dich aus dem Vertrag, weil ins Ausland ziehst?

  • Zitat

    Original geschrieben von oo7x
    Vielleicht sind sie kulant und entlassen dich aus dem Vertrag, weil ins Ausland ziehst?


    Bin ja oftgenug noch im Grenzgebiet unterwegs und will den Vertrag deshalb eigentlich auch behalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von soern2000
    für die Schweiz gilt allerdings, dass die auchländische (Schweizer) MWSt. erst zu entrichten ist, wenn der Warenwert 300 CHF (etwa 200 €) übersteigt. Und so hoch ist meine Rechnung nicht. :D


    Mobilfunk ist aber keine Ware, sondern eine sonstige Leistung.


    Die umsatzsteuerliche Behandlung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem Ort der Leistung und der ist per Fiktion des § 3a Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 12 UStG am Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers, wenn dieser seinen Sitz im Drittlandsgebiet hat. Drittland ist alles, was weder Inland noch EU ist.


    Bei einem Kunden aus der Schweiz wäre also der Leistungsort der Mobilfunkleistung in der Schweiz, somit fällt in keinem Fall deutsche USt an, sondern entweder keine oder schweizerische, je nach dortigem Recht.


    MfG
    Michael

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