Simyo zwingt zur Zahlung!

  • mir fehlt eigentlich nur noch die typische tt-frage...
    nach dem ende der schulferien.... :D

    Riccardo Ricco`s Vater Rubhino
    "Einmal habe ich zu ihn gesagt:"Du bist mein Sohn, aber ich habe noch nie jemand mit so einem abstoßenden Charakter gesehen."Er hat keine Antwort gegeben."

  • Zitat

    Original geschrieben von Henni
    Wenn man Euch diskutieren sieht, bekommt man echt den Eindruck im falschen Film zu sein bzw. wird einem wieder klar, warum dieses Land so ins Abseits geraten ist. Nur Paragraphenreiterei und keinen Sinn mehr für die Realität. :mad:


    Leute, die meinen, vertraglich eingegangene Verpflichtungen seien auch einzuhalten, betreiben also Paragraphenreiterei? Und wer darauf hinweist, dass der Versuch, sich irgendwie herauszumogeln, nicht in Ordnung sei, hat den Sinn fuer die Realitaet verloren?


    Armes Deutschland.

  • Er muss sich nicht rausmogeln... Er ist laut Datensatz nicht in der Vertragspflicht und somit wird Simyo ihn nicht zur Rechenschaft ziehen können. Deshalb halte ich es für überflüssig ihm die rechtliche Lage zu erklären ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von exloser
    mir fehlt eigentlich nur noch die typische tt-frage...
    nach dem ende der schulferien.... :D



    :top: :top: :top:



    ansonsten fehlen mir die Worten für diese 5 Seiten. :flop:

    Grüße Rolf


    SE K800i

  • Hammer!


    Hammer welches selbstherrliches Selbstverständis oftmals vorherrscht!


    Man bestellt was und wundert sich dann, dass eine Rechnung reinflattert.
    Man hat damit einen rechtsgültigen Vertrag damit abgeschlossen.


    Wie alt ist der Threadersteller? Scheinbar alt genug um im Internet zu surfen und Kaufverträge abzuschließen.


    Wie würde er reagieren, wenn er was in Ebay verkaufen würde und der Käufer dann sagen würde: "Ätsch, is wohl nicht. Habe ich schon zweimal. Und Doppel-Ätsch weil ich auch noch einen anderen Namen und Adresse habe."



    Also Wirtschaft funktioniert etwas anders, zum Glück.



    Naja, das Leben wird noch einige Überraschungen bereithalten, so denke ich.



    Just to my 2cents



    ingo61

    Fang ma´s net o, dann braung ma net damit aufhörn.

  • Zitat

    Original geschrieben von Henni
    Dass Simyo seine realen Daten gar nicht hat, wisst Ihr ja.
    Wie bitte schön soll ihm die Sache ans Bein gehen :confused:
    Kommt jetzt bitte nicht mit der IP - das dürfte wohl nahezu ausgeschlossen sein, dass Simyo diesen Aufwand betreibt.


    Spitzenidee! So machen wir's! Er wartet ab, was passiert und berichtet uns dann, ob simyo ihn über seine IP oder e-mail-Adresse gekriegt hat oder nicht.
    Wollte schon immer mal wissen, wie weit die gehen... :D

  • Zitat

    Original geschrieben von raichlerockt
    Spitzenidee! So machen wir's! Er wartet ab, was passiert und berichtet uns dann, ob simyo ihn über seine IP oder e-mail-Adresse gekriegt hat oder nicht.
    Wollte schon immer mal wissen, wie weit die gehen... :D


    Echt lustig was hier abgeht. :D Habe mich schon lange nicht mehr über so viel "Schlauheit" amüsiert.


    Besonders lustig fand ich auch diesen Beitrag:


    Zitat

    Original geschrieben von superheldin
    also das einfachste wär wenn Du ganz einfach die Stimmen hier ignorierst, Simyo auf die Mail antwortest dass du es den Tatsachen entsprechend nicht bestellt hast und sie aufhören sollen die Bestellbestätigungen zu schicken!


    Vor allen Dingen:"...den Tatsachen entsprechend nicht bestellt hast..."
    Genau richtig! ;) Er hat ja eigentlich auch nur den Bestellbutton geklickt. Damit hat er natürlich noch lange nicht bestellt. Er wollte es ja schließlich nur testen! Gerade deswegen hat er ja auch eine falsche Emailadresse und falsche Anschrift angegeben. Warum begreift das simyo nicht endlich?! :D
    Und simyo soll nun auch endlich aufhören, völlig unberechtigterweise Bestellbestätigungen rauszuschicken, über Bestellungen, die nie getätigt worden sind. *ROFL* :D
    Habe mich echt lange nicht mehr so amüsiert. Bitte noch mehr solcher Beiträge! Ich lass mich gerne weiter erheitern. :D



    P.S. Eines fällt mir allerdings tatsächlich noch ein, sich von dem Vertrag zu lösen, nämlich über das Minderjährigenrecht. Wie alt ist denn der Threadersteller?

  • Zitat

    Original geschrieben von prengel
    Hättest du nicht früher reagieren können, statt erst nach 1 1/2 Monaten?
    Wenn ich nicht irre, hat man doch ein 14-tätiges Widerrufsrecht bei online-Bestellungen. Dann darf man allerdings die Ware auch noch nicht benutzen.


    Ist zwar OT ..aber wenn Du bei Ebay bestellst dann hast du 1 Monat Widerrufsrecht und seit neuesten entfällt sogar die Wertersatzflicht bei bestimmungsgemäßen Gebrauch...


    Wissen zwar wenige aber ist zumindest laut aktueller Rechtsprechung so. Hoffe zwar als Händler das es bald eine Veränderung gibt, aber für den Käufer natürlich traumhaft. Kaufen, 1 Monat benutzten und dann zurückschicken ohne Grund.


    hilft Dir zwar nicht weiter ..aber wenn Du nächstes mal was bestellst und so lange warten willst dann bestell bei einem Ebay Händler :-)


    mfg

    The more you hate me ...the more you will learn


    --full-metal-jacket--

  • Zitat

    Wie alt ist denn der Threadersteller?


    Hm... am Anfang dieses Threads hat >E1-PCN< auf mich, bedingt durch seine Fragestellung -/- Antworten gewirkt wie ein Minderjähriger :D


    Ich finde diesen ganzen Thread unheimlich interessant, jedoch inzwischen weniger witzig. Denn teilweise versuchen wir hier alle kleine Anwälte zu sein und vergessen doch immer wieder die generellen Informationen die uns >E1-PCN< gegeben hat:


    1. Er hat eine Simkarte auf der Webseite von Simyo.de bestellt.


    2. Er hat für diese Bestellung falsche Adressdaten / eine falsche Emailadresse genutzt.


    3. Er hat eine Bestellbestätigung seitens Simyo bekommen.


    4. Er hat die Widerrufsfrist verstreichen lassen.


    5. Er hat bisher die Mahnung ignoriert.


    6. Er hat bisher die Simkarte nicht bezahlt (da Vorkasse).



    Immerhin offenbart dieser Thread, dass es hier zwei bis drei Grundsätzliche Meinungen gibt:


    Meinung A)
    Er hat Bestellt, also muss er Zahlen


    Meinung B)
    Er hat Bestellt, muss aber nicht zahlen (Widerrufsrecht, k. Lieferung)


    Meinung C)
    Dumm gelaufen... mach einfach gar nix



    Sind wir doch mal ehrlich- die einzigste Sache um wirklich heile aus der Sache rauszukommen, ist es den geforderten Betrag von 22,95€ zu zahlen.


    Hier die Wahrheit zu erzählen (v.w. dass Adressdaten/Mailadddys gefälscht wurden), dass es nur ein Test sein sollte und man Unwissend sei- das nimmt einem keine Hotline mehr ab. Dafür steckt zuviel Wissen dahinter (z.B. das Erstellen eines Fake-Accounts, falsche Adressdaten). Und abzuwarten, ob etwas passiert... na ja... das wäre auch nicht Sinnvoll, weil man immer damit rechnen müsste und es einen doch in der Lebensqualität beeinträchtigen kann.


    Wenn er die Wahrheit sagt, dann wird's unangenehm- hier ist zuviel Energie verschwendet worden, als dass es noch Zufall oder Unwissenheit sein kann.



    Simyo wird sicherlich keine IP-Adressen überprüfen. ( :eek: Warum habe ich das nur angesprochen?!?!) Aber ich denke, dass wir uns alle einig sind, dass hier etwas schief gelaufen ist und nicht korrekt gelaufen ist.


    Es wurde hier offensichtlich etwas bestellt und bisher nicht bezahlt. Simyo hat das Recht, den offenen Betrag anzumahnen und ggf. durch ein Inkassounternehmen eintreiben zu lassen. Sollte Simyo die Identität des Käufers nicht feststellen können (aufgrund der falsch gemachten Angaben) so wird nichts weiter passieren, es sei denn es wird Anzeige wegen Betruges erstattet werden. Dies glaube ich jedoch nicht, da es sich hier um einen Minimal-Betrag handelt.

    In der Weltgeschichte unterwegs mit meinem iPhone SE:
    instagram.com/urbxplorer

  • @ Little.Alien:


    Ich stimme dir grundsätzlich zu. Insbesondere an deiner Zusammenfassung des Sachverhalts ist grundsätzlich nichts auszusetzen.


    Allerdings ist die Frage des Alters keinesfalls unerheblich. Wie du sicherlich weisst, können Minderjährige keine verträge abschließen. Diese müssen erst durch die Eltern genehmigt werden.
    Dabei spielt es keine Rolle, ob der Minderjährige über seine Identität getäuscht hat.


    Um das zu wissen, muss man noch nicht einmal "kleiner Anwalt" sein. ;)

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