Simyo zwingt zur Zahlung!

  • Simyo kann zu keinem Zeitpunkt beweisen das der Besteller mit dem vermeindlich Zahlungspflichtigen übereinstimmt. Dies ist erst möglich wenn der Besteller den Betrag zahlt (Anscheinbeweis).


    Bestellt man und zahlt passiert rechtlich gesehen das gleich wie in der Bucht, nämlich gar nix (wenn man mal von dem schwachsinnigen Bewertungssystem absieht).


    Selbst wenn Simyo ein Nachnahmepakt verschickt und der Empfänger nicht annimmt besteht für den Besteller keine pflicht zu zahlen. Wäre ja auch noch schöner.

    MfG,
    Karl




    Geändert von rannseier am 31.11.2005 um 32:69

  • Zitat

    Original geschrieben von E1-PCN
    So blöd war ich nicht. :) Da habe ich mir extra eine Fake-Email registrieren lassen.


    Aber im Ernst, meinst Du ein Anruf würde alles glattbügeln?


    E1-PCN:


    Zahle die 22,95 Euro und FERTIG!


    Und ansonsten schau mal unter § 263 StGB und auch unter § 263a StGB nach:


    § 263a
    Computerbetrug


    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.


    (3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.


    @ all


    Don't feed the trolls!


  • Zitat

    So blöd war ich nicht. Da habe ich mir extra eine Fake-Email registrieren lassen. Aber im Ernst, meinst Du ein Anruf würde alles glattbügeln?


    Du hast ziemlich viel "kriminelle Energie", bist Du irgendwie mit den Panzerknackern verwandt ? :D


    Ein Anruf könnte vieles Regeln.... denke ich schon.

    In der Weltgeschichte unterwegs mit meinem iPhone SE:
    instagram.com/urbxplorer

  • Zitat

    Original geschrieben von E1-PCN
    Was würde mir sonst als Alternative übrig bleiben, aus diesem Schlamassel rauszukommen? :confused:


    Wie wäre es denn, wenn Du einfach bezahlen würdest, was Du bestellt hast? Das Dir Simyo das Set nicht zusenden kann, hast Du Dir mit der Angabe falscher Daten selbst eingebrockt.
    Vielleicht reicht das als Lehrgeld, um zu sehen, dass man für sein Tun auch verantwortlich ist.

  • @ mannesmann


    jetzt mach ihm doch nicht noch zusätzlich Angst :mad:


    Durch die falschen Adressdaten wird in der Sache sowieso nichts passieren.
    Simyo ist auch kein Schaden entstanden, also was solls ...

  • Ein Teil der TTler meinen dass ich nicht zahlen brauche und ein Teil meint ich solle zahlen.


    Jetzt bin ich noch mehr durcheinader geworden. Da müsste es doch eine Zwischenlösung geben ausser sofort das Geld zu bezahlen so mache ich doch ein Anscheinbeweis wie Rannseier schrieb, oder?

    Interoperabilitättests sind fundamental zur Gewährleistung der Sicherheit des Netzbetriebes, der Netzintegrität sowie der Funktionalität.

  • Was wollen sie denn einklagen?


    Wenn der Mahnbescheid kommt wiedersprichst du dem einfach, das reicht und da wird auch nie wieder was nachkommen.


    Du hast weder eine Simkarte bekommen noch konntest du irgendwelche Dienste nutzen.


    Simyo scheint sich wohl sorgen um seine finanzielle Zukunft zu machen und hat wohl deshalb nötig solche dreckige Methoden zu nutzen.

    MfG,
    Karl




    Geändert von rannseier am 31.11.2005 um 32:69

  • @ E1-PCN


    Du bist mit Deiner Frage im TT leider völlig falsch :mad:
    Mit solchen Themen lockst Du hier lediglich die Moralapostel aus ihren Löchern, die regelmäßig mit den gleichen Phrasen auf sowas reagieren.


    Also, vergiss die Sache. Es wird Dir nichts passieren.
    Punkt Ende.


    Edit: und einen Mahnbescheid kannst Du gar nicht bekommen, weil die keine korrekte Adresse von Dir haben ;)

  • Wow, hier gehts ja ziemlich ab


    E1-PCN:
    die falschen Daten sind für mich insofern unrelevant als das du den Eindruck erweckt hast das du den Geschäftsvorgang beenden willst


    Little.Alien:

    Zitat

    Die Frist hat er verstreichen lassen ohne Mitteilung- wegen Nicht-Zahlung


    nein, hat er nicht da

    Zitat

    Die Frist beginnt frühestens mit der Lieferung der Ware oder mit der Beauftragung die Dienstleistung zur Verfügung zu stellen.


    Einzige Ausnahme wäre der unwahrscheinliche Fall das Simyo zwar ohne Geldeingang keine Ware versendet aber den Kunden nötigt bereits bei der Bestellung unwiederruflich die Dienstleistung zu beauftragen.


    Zitat

    Simyo hat Ihn schon gemahnt, daher ist das Widerrufsrecht doch hinfällig...


    - falsch - das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - würd mal sagen Abstraktionsprinzip

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • @ polli


    Stimmt - Absicht ist nur den Geschäftsvorgang zu beenden

    Interoperabilitättests sind fundamental zur Gewährleistung der Sicherheit des Netzbetriebes, der Netzintegrität sowie der Funktionalität.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!