Simyo kann zu keinem Zeitpunkt beweisen das der Besteller mit dem vermeindlich Zahlungspflichtigen übereinstimmt. Dies ist erst möglich wenn der Besteller den Betrag zahlt (Anscheinbeweis).
Bestellt man und zahlt passiert rechtlich gesehen das gleich wie in der Bucht, nämlich gar nix (wenn man mal von dem schwachsinnigen Bewertungssystem absieht).
Selbst wenn Simyo ein Nachnahmepakt verschickt und der Empfänger nicht annimmt besteht für den Besteller keine pflicht zu zahlen. Wäre ja auch noch schöner.