Dann schreibe ich denen zurück dass ich bewusst unrichtige Angaben gemacht habe und fertig ist.
Simyo zwingt zur Zahlung!
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Zitat
Dann schreibe ich denen zurück dass ich bewusst unrichtige Angaben gemacht und fertig ist.
Entschuldige bitte, aber bist Du bescheuert?!? (Nimm's mir bitte nicht übel, ist nicht böse gemeint, nur deine Idee ist blöde...)
So etwas kann eine Strafanzeige nach sich ziehen (Missbrauch von Adressdaten/Kaufvertrag unter falschen Namen), desweiteren haben die Deine korrekte Emailadresse + Anschrift. Wenn Du denen so etwas nun schreibst, dann prüfen die das doch direkt nach. Ich würde diesen Weg nicht einschlagen, das bringt noch mehr Ärger. Sei Dir mal sicher, dass die locker und leicht feststellen können, wo Du wohnst und ob es Dich wirklich gibt.
Wenn Du eine solche Aktion vorhast, ist das doch "Schwachsinnig". Man könnte anhand der IP deines Providers nachweisen, dass Du die Bestellung getätigt hast, und bei falschen Adressangaben ist eine Strafanzeige wegen Betruges nicht mehr weit...
Mach es doch so, wie einige User (und ich) es Dir gesagt haben: Kaufe die Karte einfach, telefonier das Guthaben ab, schmeiss die Karte weg und buch es auf's Konto Lebenserfahrung.
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Das stimmt schon!
Aber um was klarzustellen:
Vor dieser ungewollten Bestellung hatte ich meine Wunschrufnummer schon bestellt aber war mir nicht sicher ob ich die AGB bei der Bestellung geklickt hatte und eine Email Bestätigung bekam ich auch nicht. Deshalb habe ich aus Testzwecken mit einem anderen Namen und anderer Adresse die Bestellung mit einer X-beliebigen Nummer getätigt nur um zu schauen ob diese Panne auch bei dieser Besetllung auftritt.
Aber Dummerweise bekam ich erst viel später eine Bestellbestätigung von meiner ersten Bestellung.
Und jetzt habe ich den Salat ich Depp! :mad:
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Hallo?
Ich dachte eigentlich das solche Sachverhalte hier inzwischen jeder problemlos klären kann - das bisherige geschreibsel gefällt mir nicht - hier mal meine Meinung:
1. Durch die Bestellung und Annahme durch Simyo ist ein Kaufvertrag (KV)zustande gekommen - Folge: Käufer verpflichtet sich zur Zahlung und Verkäufer verpflichtet sich zur übergabe der Ware
2. da der KV mittels "Fernkommunikationsmitteln" geschlossen wurde hat der K mindestens 14 Tage das Recht den KV zu wiederrufen. Die Frist beginnt frühestens mit der Lieferung der Ware oder mit der Beauftragung die Dienstleistung zur Verfügung zu stellen.
3. offensichtlich hat Simyo die Karte noch nicht geliefert und ich gehe desweiteren davon aus das die Beauftragung der Dienstleistung ebenfalls noch nicht stattgefunden hat (sondern erst nach Lieferung die Karte scharf wird).
4. aus 2 + 3 ergibt sich das der K am besten a) ne Email an Simyo schreibt: ich will vom KV zurücktreten, b) falls a nicht zur Stornierung des Vorgangs führt das Geld überweisen und zeitgleich den KV wiederrufen -
Folge von b wäre das der Kunde seine Pflichten aus KV erfüllt hat und nun bis mindestens 14 Tage nach Anlieferung das Recht zum Wiederruf hat - allerdings könnte Simyo die Versandkosten für die Rücksendung vom Kunden verlangen, sofern sie überhaupt die Ware noch versenden...Fall gelöst oder hab ich irgendwo nen Denkfehler?
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Zitat
AGB bei der Bestellung geklickt hatte und eine Email Bestätigung bekam ich auch nicht
Um bei Simyo eine Bestellung abzusenden ist es zwingend erforderlich die AGB's anzuklicken (bzw. als aktzeptiert zu markieren).
Wenn Du angeblich für deine Wunschrufnummer keine Bestell-Bestätigung per Email bekommen hast, dann wäre der Vertrag nichtig (siehe AGB's Zitat: nimmt simyo durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email-Adresse an, wodurch zwischen dem Kunden und simyo der Mobilfunkvertrag zustande kommt). Das hieße dann, dass Deine Wunschrufnummer nicht gültig wäre. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...
ZitatDeshalb habe ich aus Testzwecken mit einem anderen Namen und anderer Adresse die Bestellung mit einer X-beliebigen Nummer getätigt nur um zu schauen ob diese Panne auch bei dieser Besetllung auftritt
Und welche's Arme Schwein darf nun für die Bestellung den Kopf hinhalten? Hm... hoffentlich nur Frau Mustermann, Musterstrasse 1, 12345 Musterdorf. Fakt ist: Wenn Du jetzt hier sagst, Du hast absichtlich falsche Adressdaten angegeben, dann brauchst Du sicherlich nicht hier im Forum auf Mitleid oder Verständnis zu hoffen. So etwas, ist voll daneben :flop:
Wenn Du Dir unsicher gewesen wärst, hätte ein Anruf oder eine Mail an Simyo genügt. Die hätten es überprüft und Dir eine Mitteilung gegeben.
Vollkommen recht hast Du mit deiner Aussage:
ZitatUnd jetzt habe ich den Salat ich Depp!
Ich überlege... mir auch schon die ganze Zeit, wie ich Dir da raushelfen könnte... doch eine rechtliche Lücke fällt mir zur Zeit nicht ein. Ich selbst hatte auch viel Ärger mit Simyo und weiss inzwischen, wie man die nehmen muss und bei welchen Mitarbeitern man wirkliche Dinge erreichen kann. Aber in deinem Fall würde ich zur Zeit sagen: H O F F N U N G S L O S
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@ polli
Das ist alles plausibel was du schreibst, aber ich habe doch geschrieben, dass ich unrichtige Daten angegeben habe wegen diesem Bestell-Testzweck, also sprich Name + Adresse + Geburtsdatum.
Angenommen ich hätte das Geld überwiesen, um später zu wiederrufen zu können, wie könnte den Starter bekommen? Die Angaben sind ja alle falsch.
Was würde mir sonst als Alternative übrig bleiben, aus diesem Schlamassel rauszukommen? :confused:
@ Little Alien
Nein ich habe wirklich nur einen Namen genommen den es in dieser Adresse wirklich nicht gibt.
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@ polli
1. Durch die Bestellung und Annahme durch Simyo ist ein Kaufvertrag (KV)zustande gekommen - Folge: Käufer verpflichtet sich zur Zahlung und Verkäufer verpflichtet sich zur übergabe der Ware
Das sage ich doch auch die ganze Zeit...
2. da der KV mittels "Fernkommunikationsmitteln" geschlossen wurde hat der K mindestens 14 Tage das Recht den KV zu wiederrufen. Die Frist beginnt frühestens mit der Lieferung der Ware oder mit der Beauftragung die Dienstleistung zur Verfügung zu stellen.
Die Frist hat er verstreichen lassen ohne Mitteilung- wegen Nicht-Zahlung
3. offensichtlich hat Simyo die Karte noch nicht geliefert und ich gehe desweiteren davon aus das die Beauftragung der Dienstleistung ebenfalls noch nicht stattgefunden hat (sondern erst nach Lieferung die Karte scharf wird).
Simyo liefert nur gegen Vorkasse und will nun endlich das Geld sehen...
4. aus 2 + 3 ergibt sich das der K am besten a) ne Email an Simyo schreibt: ich will vom KV zurücktreten, b) falls a nicht zur Stornierung des Vorgangs führt das Geld überweisen und zeitgleich den KV wiederrufen -
Folge von b wäre das der Kunde seine Pflichten aus KV erfüllt hat und nun bis mindestens 14 Tage nach Anlieferung das Recht zum Wiederruf hat - allerdings könnte Simyo die Versandkosten für die Rücksendung vom Kunden verlangen, sofern sie überhaupt die Ware noch versenden...Simyo hat Ihn schon gemahnt, daher ist das Widerrufsrecht doch hinfällig...
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Zitat
Was würde mir sonst als Alternative übrig bleiben, aus diesem Schlamassel rauszukommen?
Tja... ich würde mal bei Simyo anrufen und denen KLIPP + KLAR das sagen, was Du uns hier geschrieben hast. Vielleicht reagieren die ja ehrlich und offen ?!? Ich weiss es nicht... ich denke ja schon nach wegen Deinem Problem
ZitatDas ist alles plausibel was du schreibst, aber ich habe doch geschrieben, dass ich unrichtige Daten angegeben habe wegen diesem Bestell-Testzweck, also sprich Name + Adresse + Geburtsdatum.
Deine Emailadresse ist aber richtig- und ist ohne Probleme an deine richtigen Nummern zuzuordnen.
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Zitat
Original geschrieben von Little.Alien
Deine Emailadresse ist aber richtig- und ist ohne Probleme an deine richtigen Nummern zuzuordnen.So blöd war ich nicht. Da habe ich mir extra eine Fake-Email registrieren lassen.
Aber im Ernst, meinst Du ein Anruf würde alles glattbügeln?
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Wenn es komplett falsche Daten sind, also auch die Adresse, dann wird das Ganze wohl im Sande verlaufen. Dass Simyo den Aufwand betreibt, Deine Identität über die IP festzustellen, kann ich mir bei diesem Streitwert nicht vorstellen. Also ruhig Blut und beim nächsten Mal nicht wieder aus Versehen bestellen
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