Simyo zwingt zur Zahlung!

  • Zitat

    Ob die wegen 22,95 EUR ein Inkassounternehmen einschalten, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht ist es auch nur eine Drohung. Aber das Risiko würde ich nicht eingehen bei dem kleinen Betrag.


    Simyo wollte bei mir wegen lächerlichen 4,01 € ein Ikassounternehmen einschalten... und die haben es auch getand. Dumm nur (für Simyo + Inkassunternehmen), dass ich zwischenzeitlich den Betrag von 4,01 € überwiesen hatte (und das fristgemäß). So gingen beide Seiten leer aus. Und ich habe nur dumm :D (gegrinst...)


    Zitat

    Aber denkst du nicht, dass ich lieber mal abwrten soll was Simyo in der zweiten Mahnung schreiben wird? Kann ja sein dass sie meinen können, dass ich halt dann nicht mehr die Nummer bekommen werde, oder?


    Simyo meint gar nix. Die wollen Ihr Geld... das ist letztendlich ein Überbleibsel von E-Plus. Und die waren immer sehr konsequent mit dem Eintreiben offener Beträge.

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  • Ja wer lesen kann...


    Meine Karte hatte ich bezahlt, dann nachweislich storniert und den Betrag auch wieder zurueckerhalten.


    In meinem Fall wars eine technische Stoerung.


    Ich dachte beim TE waers genauso gewesen.

  • @ E1-PCN:


    Um Dir eine Menge Ärger zu ersparen, würde ich Zahlen. Lass es besser nicht darauf ankommen, bis die per Inkasso die Schulden einfordern. Ich würde auch nicht mehr länger warten... es bringt nix...ausser viel Ärger

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  • Das stimmt ja schon was du schreibst, aber für ein lächerlichen Streitwert von 22,95 Euro würde nicht einmal der Saatsanwalt diesen Fall bearbeiten, denn die machen das erst ab 50 Euro. Könnte es nicht nahe liegen, dass die einfach nur Angst machen wollen. Einem Bekannten ist dasselbe widerfahren, der hatte den Widerspruch auch vernachlässigt, danach haben die dem auch ein wenig gedroht. Ist schon über ein Jahr her und er hat keine Inkasso-Leute vor seiner Haustüre gehabt?


    Jetzt bin ich total confused :(

    Interoperabilitättests sind fundamental zur Gewährleistung der Sicherheit des Netzbetriebes, der Netzintegrität sowie der Funktionalität.

  • Inkasso hat sowieso keine Rechte, mal so nebenbei.


    Simyo hat übrigens kein Recht auf das Geld, da können sie betteln so lange sie wollen.

    MfG,
    Karl




    Geändert von rannseier am 31.11.2005 um 32:69

  • Zitat

    Das stimmt ja schon was du schreibst, aber für ein lächerlichen Streitwert von 22,95 Euro würde nicht einmal der Saatsanwalt diesen Fall bearbeiten, denn die machen das erst ab 50 Euro.


    Wir sind in keinen Sat1 Gerichtsshow's. Wir sind in der realität. Wenn Unternehmen Geld haben wollen, dann setzen die alles daran, dass Sie es auch bekommen. Ausserdem hat ein Staatsanwalt nix mit einem Inkassobüro zu tun. Es erfolgt schließlich keine Anzeige sondern schlimmstenfalls ein Eintrag (negativer Natur) in der SCHUFA.


    Zitat

    Einem Bekannten ist dasselbe widerfahren, der hatte den Widerspruch auch vernachlässigt, danach haben die dem auch ein wenig gedroht. Ist schon über ein Jahr her und er hat keine Inkasso-Leute vor seiner Haustüre gehabt?


    Inkasso-Leute stehen nicht vor der Haustüre sondern melden sich erstmal's per Post. Und selbst wenn Sie sich nicht melden- bei T-Mobile bzw. E-Plus gibt's einen Eintrag in der Bürgel-Wirtschaftsauskunft. Dieser Eintrag ist zwar nicht gleichzusetzen mit dem in der SCHUFA, bringt jedoch auch Einschränkungen (z.B. Ablehnung Lastschriftverfahren) mit sich.


    Wenn Du Dir 100% sicher bist, dass Du nicht zahlen willst- dann lass' es sein.. Ich kann Dir nur aus eigener Erfahrung sagen, dass es sich nicht lohnt und den Aufwand nicht wert ist.


    Zitat

    Simyo hat übrigens kein Recht auf das Geld, da können sie betteln so lange sie wollen.


    Er hat eine Simkarte gekauft und ist einen Kaufvertrag eingegangen. Natürlich hat Simyo das Recht, Geld zu verlangen :rolleyes:


    Einziges Manko: Vorkasse- d.h. Simyo hat noch nicht geliefert. Ob Simyo jetzt dadurch ein Schaden entstanden ist, glaube ich nicht. Aber grundsätzlich muss er ersteinmal zahlen (wenn wir nach dem Kaufvertrag gehen). Er hat die Widerrufsfrist verstreichen lassen.

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  • @ rannseier


    Bist du dir da ganz sicher?? Kanntest du schon solche Fälle?

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  • Simyo Widerrufserklärung


    Auszug aus der AGB'
    2. Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
    2.1. Der Prepaid-Mobilfunkvertrag zwischen simyo und dem Kunden kommt zustande aufgrund einer Bestellung des Kunden im Internet über die Website unter http://www.simyo.de und der Nutzung der dort für den Bestellvorgang vorgesehenen Eingabemaske. Die Bestellung des Kunden nimmt simyo durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email-Adresse an, wodurch zwischen dem Kunden und simyo der Mobilfunkvertrag zustande kommt.


    2.3. simyo kann die Annahme des Kundenauftrags ablehnen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt.


    2.5. Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses unrichtige Angaben macht, gegen die Verpflichtungen gemäß Ziffer 9.6 und 9.9 verstößt oder wiederholt mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Mobilfunkvertrag begründet sind, sofern diese einen Betrag von EURO 75,00 übersteigen.



    Widerrufsrecht


    3. Widerrufsrecht
    3.1. Der Kunde ist berechtigt, seine Bestellung bei der simyo ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts beträgt zwei Wochen. Der Lauf der Frist beginnt mit Erhalt einer gesonderten Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). Der Widerruf ist zu richten an die simyo GmbH, Postfach 1710, 31817 Springe, Telefax: 0180/5 45 44 56 (0,12 Euro / Min. aus dem deutschen Festnetz), service@simyo.de. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn die simyo mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerspruchsfrist begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst haben, z.B. unter Nutzung der simyo Karte die Mobilfunkleistungen der simyo in Anspruch nimmt.


    3.2. Im Fall des wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Konkret simyo wird dementsprechend den vom Kunden gezahlten Betrag nebst gegebenenfalls erzielter Zinsen erstatten und die dem Kunden zugesandte simyo Karte deaktivieren. Einer Rücksendung des Starterpacks durch den Kunden bedarf es nicht.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Little.Alien


    ...


    2.5. Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses unrichtige Angaben macht
    ...



    Was heisst das genau? z.B. falsche Adresse und falscher Name?

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  • Das heisst, dass es Probleme gibt wenn Du die Karte an "MARTIN MEIER" statt "MARTIN MÜLLER" hast schicken lassen- und das absichtlich!. Dann können die den "Vertrag" bzw. den Anschluss direkt sperren.


    Vorraussetzung ist, dass es absichtlich gemacht wurde- bei Rechtschreibefehlern machen die sicherlich nichts...

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