Simyo zwingt zur Zahlung!

  • Hier geht´s ja immer noch hoch her. Was mir allerdings auffällt, der Threadersteller hat sich schon seit einiger Zeit nicht mehr zu Wort gemeldet. Das "Theater" machen eigentlich nur die "kompetenten" Ratgebenden.
    Er hat sich doch lediglich unwissend gestellt und gefragt was er in seiner Situation machen soll. Daran ist nichts falsch, oder?


    Und noch was zum Tipp: "Zahlen und Maulhalten!"
    Dieser Tipp ist blödsinnig, wenn er noch keine 18 Jahre alt ist. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von polli

    2. da der KV mittels "Fernkommunikationsmitteln" geschlossen wurde ... Die Frist beginnt frühestens mit der Lieferung der Ware ...


    Hieran muss sich jeder Versandhändler messen lassen ... auch wenn ich diese Regelung nicht immer für fair halte ...


    Und gerade aus Gründen der Fairness hätte ich hier gezahlt ... ein Widerrufsrecht kann man ausüben ... müssen muss man aber nicht ;) .


    Gruß aus Wedau

  • Wie kommt ihr alle darauf, dass er die Frist verstreichen hat lassen? Die Frist beginnt fruehestens mit der Lieferung und damit der Lieferung der Sim-Karte. Die Leistung ist bei einem Mobilfunkvertrag die Bereitstellung der Telefoniemoeglichkeit. Ohne Karte kann auch diese nicht begonnen haben....
    Ihr habt wohl noch nie einen Mobilfunkvertrag widerrufen. Viele Heandler liefern ja erst 14 Tage spaeter, aber das lohnt natuerlich nicht, den die Frist beginnt erst mit Erhalt der karte und der gutlesbaren Widerrufsbelehrung. Das die Unternehmen diese Belehrung auch schonmal vorher im Internet anzeigen und andere AGB haben ist zwar nett, aber es gilt nach den Urteilen immernoch das BGB. Uebrigens ist auch die Nichtannahme nach Urteil ein wirksamer Widerruf. Wie kann er das Paket angenommen haben, wenn gar nichts gekommen ist?

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

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