ZitatOriginal geschrieben von ISCH
flashhawk: "Rennräder" werden als Sportgeräte eingestuft und brauchen keine Ausstattung nach StVO (solange sie leichter als 12kg(?) sind).
Tja, wenn man keine Ahnung hat, sollte man (bzw. ich)....;)
Die 12kg habe ich so auch nachlesen können. Dann verstehe ich aber nicht, wieso bei einem eben gegoogleten Tchibo-Rennrad von 8700g Eigengewicht folgender Passus zu finden ist "Nicht StVzO-zugelassen".
Egal, so wie ich das ergooglet habe (ADFC), ist es ja durchaus erlaubt, den Radweg nicht zu benutzen, falls Gründe vorliegen. Diese Gründe sind jedoch recht schwammig formuliert und das bloße "Langsam-sein" auf dem Radweg wird nicht anerkannt.
Mich persönlich stören Rennradfahrer auf der Straße eher wenig. Kommt hier im Norden irgendwie eh nicht oft vor...