Öffentliche Petition zur Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht

  • Wortlaut und Begründung der Petition


    Wortlaut


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Radwegbenutzungspflicht abzuschaffen. Der Petent fordert, die in § 41 Abs. 5a StVO und § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO geregelte Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in ein Benutzungsrecht umzuwandeln.


    Begründung


    Seit Jahren zeigen Untersuchungen (u.a. der BaSt), dass die Gefahr eines schweren Unfalls selbst auf vorschriftsmäßig angelegten Radwegen erheblich höher als auf der Fahrbahn ist. Es ist auch erwiesen, daß Radfahrer dann am sichersten sind, wenn sie sich im Blickfeld der anderen Fahrzeugführer aufhalten. Radwege sollten die Sicherheit durch Entmischung von Rad- und Kfz-Verkehr erhöhen. Es werden jedoch zahlreiche neue Kreuzungspunkte zwischen Radweg und Fahrbahn geschaffen. Besonders gefährlich sind rechtsabbiegende Lkw. Am gefährlichsten sind linksseitige Radwege: mit »Geisterfahrern« wird nicht gerechnet; durch das Abblendlicht des Gegenverkehrs werden sie nachts starkgeblendet. Oft können auf Radwegen die Sicherheitsabstände zu parkenden Autos nicht eingehalten werden. Ausfahrten sind unübersichtlich. Gefährliche Konflikte ergeben sich auch mit Fußgängern, die sich »auf ihrer Seite« des Bordsteins sicher wähnen und nicht mit schnellen Radfahrern rechnen. Dies gilt insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität (incl. Blinde, Taube, Senioren, Kinder).


    Keine mir bekannte Untersuchung belegt eine Erhöhung der Sicherheit durch Radwege. Radfahrer trotzdem auf Radwege zu zwingen, steht daher im Widerspruch zum Grundsatz, dass Verkehrsregeln der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dienen. Bei der Bewertung werden insbesondere innerorts die Gefahren auf der Fahrbahn weit überbewertet.


    Dies hat der Gesetzgeber in der StVO-Novelle von 1997 erkannt und in der Verwaltungsvorschrift zur StVO eine Anordnung der Benutzungspflicht nur für zulässig erklärt, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erhebliche Gefahrenlage besteht. Auch fast 10 Jahre später ist dies jedoch nur bei wenigen Radwegen mit Benutzungspflicht gegeben. Des Weiteren entsprechen nur wenige dieser Radwege den festgeschriebenen Kriterien bezüglich stetiger, geradliniger und sicherer Verkehrsführung, sowie Breite und Oberflächenbeschaffenheit. Die Beschilderung mit den Zeichen 237, 240, 241 ist in diesen Fällen rechtswidrig. Auch sind die besonders gefährlichen Zwei-Richtungs-Radwege und gemeinsamen Geh- und Radwege entgegen geltenden Vorschriften die Regel und nicht die Ausnahme.


    Bei Befolgung der Benutzungspflicht gefährdet ein Radfahrer auf solchen Sonderwegen sich und andere. Auf die Fahrbahn ausweichend würde er sich jedoch ohne Rechtssicherheit bewegen. Es gibt keine rechtliche Festlegung, wann ein Radfahrer bei angeordneter Benutzungspflicht trotz fehlender Eignung des Radweges auf die Fahrbahn ausweichen darf, sondern nur Gerichtsurteile, die einen Ermessensspielraum lassen. Die Lage ist somit unzumutbar kompliziert. Für Radfahrer ist es vor Benutzung eines Radweges oft nicht feststellbar, ob dieser straßenbegleitend, zumutbar, benutzbar und somit benutzungspflichtig ist. Zudem fordern unklare Vorfahrtsregelungen in Kreuzungsbereichen an straßenbegleitenden Radwegen viele Unfallopfer.


    Die Aufhebung der Benutzungspflicht würde die genannten Probleme beheben.


    Weitere Info: http://cycleride.de/petition/#Petition


    Link zum Unterzeichnen: http://itc.napier.ac.uk/e-peti…tition.asp?PetitionID=395


    Anzahl der Unterstützer, Mitzeichner: 6170 (Stand 23.03.2007 22:30)

  • Und warum genau sollte ein Autofahrer diesen Schwachsinn unterzeichnen wollen? Damit noch mehr ignorante Hobby-Rennfahrer in 2er oder 3er-Reihen die Schnellstraßen bevölkern und den Verkehr behindern?

  • Wenn 90% der Radfahrer sich an die Lichtzeichen halten, sich den Verkehrsregeln entsprechend verhalten und eine Haftpflichtversicherung für Fahrradfahrer incl. Kennzeichenpflicht Gesetz wird, dann unterschreibe ich auch eine solche Petition.


    wer meint ich spreche hier nur von "Einzelfällen" der möge sich hier in Berlin an eine Ampel seiner Wahl stellen und die Fahrradfahrer beobachten. :flop:

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Wusste gar nicht,dass es sowas gibt. Ich dachte immer, dass es in Berlin z.b. keine Pflicht gibt, den Radweg zu benutzen (ist auch echtgefährlich an einigen Stellen).


    Ausserdem haben mir die grünen Männchen noch nie verboten auf der Strasse zu fahren...

  • Was soll es bringen eine Verkehrsregel für Radfahrer abzuschaffen?
    Grundsätzlich halten sich Radfahrer (zu 99,9%) sowieso an keinerlei Regeln.
    Rote Ampeln? Keinerlei Bedeutung für Radfahrer
    Einbahnstraßen? Dito (hatte mal ne nette Diskussion mit ner Mami mit Kinderanhänger die meinte, sie dürfte als Radfahrer ALLE Einbahnstraßen falschrum durchfahren, die in der wir diskutierten hatte weder ein entsprechendes Schild noch war sie breit genug für Fahrrad und Auto nebeneinander)
    Vorfahrt? Fahren auf der richtigen Straßenseite? Rücksicht auf Fußgänger in der Fußgängerzone? Durchfahrtverbot? Blick nach hinten beim Spurwechsel? LICHT??????


    Und die Autofahrer sind dann immer an allem schuld.....


    Was Radfahrer am meisten gefährdet im Straßenverkehr ist ihr eigenes Verhalten und sonst gar nichts.


    Wenn da ein Radweg ist hat der auch genutzt zu werden, dass schützt die Autofahrer wenigstens einigermassen.
    Ich fordere hartes Durchgreifen bei Verkehrsverstößen durch Radfahrer (sowie Fußgängern, die bewegen sich auch wie die Hühner auf der Straße), genau dann werden die Straßen sicherer.


    Gruß
    kju



    P.S. auch ich bin Fußgänger/Radfahrer und muss mich immer blöd anschauen lassen, wenn ich an einer roten Ampel stehenbleibe!

    Ich beginne jedes Telefonat mit den Worten "Bin Laden" "Kofferbombe" "Al Kaida" und "Terroranschlag" damit die Telefonüberwachung weiss, daß ich kein Terrorist bin. Denn ein Terrorist würde so etwas nie am Telefon sagen.

  • ach danke, und wieso hat mich denn ein ach so braver autofahrer mal umgenietet, obwohl ich vorschriftsgemäß und sogar mit helm auf einem fahrradweg unterwegs war?


    das kann hier jedenfalls richtig heiter werden mit einigen eingebildeten leute :rolleyes:


    >>> tkjever

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

  • Meinst Du jetzt ohne Helm hätte er Dich nicht umgenietet *scnr*


    Nicht alle Autofahrer sind Engel, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten Radfahrer sich überhaupt nicht an Verkehrsregeln halten, und/oder sich überhaupt bewußt sind, dass Sie gegen ein Auto immer den kürzeren ziehen. Wenn man Radfahrer schützen will, sollte man kontrollieren, dass sie sich an Verkehrsregeln halten.

  • Bei dem Verhalten der meisten Fahrradfahrer plaediere ich dafuer, dass Fahrraeder, wie anderes Spielzeug auch (Roller, Inlineskates, etc.) auf den Fussgaengerweg gehoeren. Radwege werden zugunsten der Kraftfahrzeuge eliminiert.


    Faende ich jedenfalls schoen! Diese Petition fuehrt ja nur dazu, dass der effiziente Verkehr noch mehr durch solche Hindernisse gestoert wird.


    Wer aus Fitnessgruenden oder warum auch immer Fahrrad fahren moechte, soll damit im Wald oder auf Feldwegen oder in den unnoetigen Spielstrassen stoeren.

  • Klasse, da kann ich mit 40to jedesmal Bremsen und wieder anfahren. Laufend überholen,... das auch nicht immer geht. In der Ortschaft muss ich dann jedem Radler hinterher zotteln da mein Überholvogang sehr lange dauern kann. Ne Leute da bekomm ich nen Hals! :flop:


    Ich selbst habe schon einen Radler mit dem LKW angefahren. Dieser ist jedoch beim Überqueren einer Fahrbahn (von Fussgängerweg zu Fussgängerweg) nicht abgestiegen. Schoss also um die Ecke. Ich übersah ihn da er direkt vor meinem LKW stand. Und da sehe ich nunmal nichts. Es ist zum Glück nichts passiert weil ich was hörte, sonst wäre ich weitergefahren... hab ihn "nur" unsanft umgeworfen.


    Man lernt dass man bei Ampeln, Zebrasteifen und alles was mit der Straße zu tun hat man absteigen muss wenn man diese überquert.


    Und ich fürchte jeden Sommer wenn die möchtegern Ullrichs wieder zu 2 oder zu 3 nebeneinander fahren und ich quäle mich jedesmal vorbei nachdem ich abbremsen musste! Ohne Lichter gurken die auf der Strasse rum. Das entspricht aber nicht der Straßenverkehrsordnung. Oder gibt es da Sonderregeln?


    Ein Bekannter von mir wurde nachts angefahren da er absolut keine Lichter hatte. Also sollte man diese Regeln erstmal verschärfen udn bestrafen!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!