Ich bin seit einer Woche in einer Erbengemeinschaft, dh. 50 % für mich und 50 % für die andere Person. Das Testament wurde bei einem Notar aufgenommen. Im Testament sind einzelne Gegenstände jeweils für sie und für mich aufgelistet. Ansonsten eben das Sparbuch und die
Wohnungseinrichtung. Insofern ist alles geregelt.
Eine Erbengemeinschaft bedeutet ja in unserem Falle, mir gehört von dem Nachlass 100 % und ihr auch. Uns gehört quasi alles zu 100 %. Wir MÜSSEN uns jetzt also über die verbleibenden Nachlassgegenstände einigen, was lt. Gesetz "Auseinandersetzung" heißt.
Wir sind nicht mit dem Erblasser verwandt. Ich kannte ihn 30 Jahre über meine Mutter. Sie kannte ihn ca. 5 Jahre , sie war die Pflegekraft seiner Mutter.
Die andere Person hat mit dem Begriff "Gemeinschaft" wohl Probleme. In meinem Erbrechts-Ratgeber wird auch gesprochen von einer "Zwangsgemeinschaft". Sie hat den Verstorbenen die letzte Zeit ( 2 Monate ) betreut ( sie ging in der Wohnung ein und aus ! ) und er
hätte wohl gesagt ich solle gar nicht erben, sie sollte alles bekommen. Sie sagte weiterhin der Verstorbene war bis zuletzt klar ! Warum wurde das Testament dann nicht geändert ?
Es war nicht abzusehen, daß der Erblasser so früh verstirbt.
Die andere Person hat die Bestattung geregelt und bei der Bank die Rente "gekündigt", welche Legitimation sie hatte weiß ich nicht, warscheinlich den Totenschein und vielleicht eine Kopie des
Testamentes und die Schekkarte. Ganz nebenbei hat sie den Kontostand erfragt, der ihr auch gesagt wurde. Den Stand hat sie mir mitgeteilt, bei einem Treffen in der Wohnung des Verstorbenen, in der wir die Geburtsurkunde gesucht haben für`s Standesamt.
Sie wollte die Wohnung so schnell wie möglich räumen, um Miete zu sparen. Mir war das eigentlich nicht recht , weil ich noch kein offizieller Erbe bin. Ich will erst die Testamentseröffnung abwarten.
Das passte ihr überhaupt nicht. Oh, die Miete.
Na,ja, dann haben wir doch versucht die Einrichtungsgegenstände schon mal grob aufzuteilen, auch nach eventuellen Wertgegenständen in Schachteln oder Kleidungsstücken gesucht, damit sich nicht jemand anders freut. Sie fragte mich was ich denn gerne hätte, ich sagte, dass ich "lieber" nur die ROLLEI- Kamera und das ZEISS-Fernglas nehmen würde. Weil ich mehr Spass an Technik habe als an Möbeln. ( Lt. meinen Recherchen bei E-Bay hat die Kamera einen Wert von ca. 300 €, das Fernglas ist ca. 200 € wert.)
Es sind weiterhin noch ein Kennwood Reciever, ein neuesTelefon, ein Goldring, ein Orient-Teppich und eben Möbel aufzuteilen (die hätte sie gern für ihre Mutter) man hätte sich also durchaus einig werden können.
Aber deshalb heist es ja auch Auseinandersetzung und nicht Einigung.
Dann viel mir auf, daß die Omega-Armbanduhr nicht zu finden war. Die hatte mir der Verstorbene noch im August gezeigt, und gefragt ob er sie mal reinigen lassen soll.
Zu diesem Zeitpunkt wurde ich skeptisch !
Sie kannte die Uhr nicht. Ich fand die Rechnung der Uhr und sagte zu ihr, daß er sie vielleicht tatsächlich zur Reinigung gebracht hat, oder die Uhr im Krankenhaus geklaut wurde. Das schien sie nicht so sonderlich zu interessieren. Solche Uhr kostet ca.1.800 DM.
Als ich wieder Zuhause war viel mir auf, dass nicht nur die Omega-Uhr fehlte, sondern noch viele andere Sachen, z B. das Portemannaie, die Bank-Karte, das Sparbuch, die Konto-Auszüge, Briefe, Fotos, Brillen, die Kopie vom Testament, Papiere allgemein von Versicherungen ect.
Und jetzt kommt das Kuriose, am nachsten Tag rief ich sie an, da beschimpfte sie mich, weil sie den Eindruck hatte, dass ich sie über den Tisch ziehen will, sie nimmt beim nächsten Treffen ihren Bruder mit. Ich wollte noch schlichten, und sagte, dass wir vielleicht beide nicht gut drauf waren, aber da war nix zu machen. Und sie hätte sich beim Nachlass-Gericht erkundigt, dass wäre jetzt alles Nachlass und sie wartet jetzt auf die Testamentseröffnung. Das wusste ich schon. Ich fragte nach einer Kopie des Testamentes für mich, die wollte sie mir zusenden. Darauf warte ich jetzt eine Woche.
Ich vermute, dass sie Gegenstände "gesichert" hat, weil sie denkt die Karten in der Hand zu haben.
Ich hänge jetzt ohne die Kopie des Testamentes in der Luft, bin quasi Handlungsunfähig um irgendetwas zu regeln, Versich. kündigen ect.. Ausserdem möchte ich mir selbst einen Überblick über alles verschaffen, denn es kann sein, dass die 6 Wochen-Ausschlagungsfrist des Erbes mit
Wissen des Todes beginnt und nicht mit der Eröffnung des Testamentes.
Hat jemand Lust mir seine Meinung mitzuteilen, oder hat schon mal ähnliches durchlebt ?
Viel Text, aber manchmal ist es ja Wichtig die Zusammenhänge zu wissen.
Loriot