Führerschein früher...?!

  • Freund von mir hat Füherrschein mit 17 gemacht. Hat ihn ungefähr eine stunde fahr pro weg gesparrt. Der Antrag hat halt 200 euro oder so gekostet.


    müsste bei dir eigentlich auch drin sein!


    mfg
    maxim t

  • Mein Weibchen hatte ihren Führerschein auch mit 17 bekommen. Einzige Einschränkung war die festgelegte Route vom Wohnort zum Ausbildungsort. Keinerlei Mehrkosten waren zu zahlen (gibts wohl Unterschiede in den Bundesländern :confused: ).


  • Sorry, ich schrieb Mofa/Roller. Zu deiner Kenntnis: Es gibt Roller die ebenso wie ein Mofa Führerscheinfrei sind.
    Jetzt überleg mal welchen Sinn dein Post hat:rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von aleusius


    ...Es gibt Roller die ebenso wie ein Mofa Führerscheinfrei sind...


    Also du meinst sicher ein Roller mit 25 ccm. Die sind aber auch nicht Füherscheinfrei! Um ein Zweirad mit 25 ccm fahren zu dürfen, brauchst du einen Mofa-Schein!
    Es gibt aber Ausnahmen, wenn man z.B. ein bestimmtes Alter hat ( geht glaub ich ab Geburtsjahr 1960 los ), wo man dann keinen Mofaschein machen braucht... aber das kommt in Ecki's Fall eher nicht hin :p


    Mfg, Dave

  • Da wird Dir nichts anderes übrig bleiben als mal bei der entsprechenden Behörde vorstellig zu werden und mit denen über Dein Anliegen genau zu sprechen da wie schon erwähnt wurde diese durchaus von Bundesland zu Bundesland bzw. Landkreis zu Landkreis unterschiedliche Auslegungen der Zumutbarkeit etc. haben können.


    Aber was Du auch noch bedenken solltest bevor Du einen Antrag stellst:
    Wie sieht das aus mit Verbindungen in der näheren Umgebung bzw. 1 od. 2 Dörfer weiter?
    Wenn Du z.B. eine andere Busstation in 5-10 Min mit dem Fahrrad erreichen kannst um so pünktlich z.B. einen Bus um 5:45 zu erreichen dann sieht es schon wieder schlechter aus mit dem Antrag durchzukommen.
    Es ist schließlich eine Ausnahmeregelung und da sind die Auslegungskriterien meist sehr strikt.


    Und die Bearbeitungsgebühr ist auf jeden Fall hinüber egal ob positiv oder negativ beschieden wird.


    Deshalb lieber genauestens vor Ort informieren lassen.


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave


    Also du meinst sicher ein Roller mit 25 ccm. Die sind aber auch nicht Füherscheinfrei! Um ein Zweirad mit 25 ccm fahren zu dürfen, brauchst du einen Mofa-Schein!
    Es gibt aber Ausnahmen, wenn man z.B. ein bestimmtes Alter hat ( geht glaub ich ab Geburtsjahr 1960 los ), wo man dann keinen Mofaschein machen braucht... aber das kommt in Ecki's Fall eher nicht hin :p


    Mfg, Dave


    Ja da magst du Recht haben dass man heute einen Mofaschein braucht.
    Den gibts aber sicher nicht erst mit 18 so wie sich Herr Lindner ausgedrückt und als schwarzfahren abgestempelt hat.
    Zu meiner Zeit durfte man schon mit 15 Mofa fahren ohne Schein.


    Hier z.B steht was von 14 1/2 Jahre:http://www.rsme.de/index.php?s…hulleben&bereich=mofakurs
    Und hier noch was zur Fahrerlaubnisverordnung:
    http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_10.php3

  • Ich hatte auch schon mit 17. den Führerschein. Hat nichts extra gekostet aber die Einschränkungen (nur von A nach B auf direktem Weg) gabs natürlich.

    "Der Kampf gegen die Dummheit hat gerade erst begonnen." (Zitat unbek. Ursprungs)

  • Ich hab auch den FS mit 17 machen müssen (dürfen). Für die Sondergenehmigung musste ich nachweisen, dass es keine Möglichkeit gibt mit öffentl. Verkehrsmitteln zum Ziel zu gelangen. Weiterhin musste ich eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Ort meines Arbeitplatzes vorlegen. Gegen eine Gebühr von damals DM 100.- gab es die Sonderregelung.
    Im FS stand der nette Zusatz, dass der FS nur für Fahrten von oder zu dem Arbeitsplatz gilt. (Sonstige Fahrten werden als Fahren ohne FS geahndet). Den Lappen hatte ich dann nach 3 Wochen in der Tache.

  • Mofa geht grundsätzlich ab 15
    Ab 16 Jahre gibt es die Möglichkeit für 50er, 80er usw.


    Mofa ohne Führerschein gibt es aber schon seit vielen Jahren nicht mehr. Es wäre schön, wenn wir uns hier auf aktuelle Tatsachen beschränken könnten und nicht auf historisches Halbwissen. ;)


    Trotzdem gibt es für solche Fahrten zur Berufsschule auch beim Motorroller zumutbarkeitsgrenzen.
    Die Straßenverkehrsbehörden entscheiden hier nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei spielt sowohl die Entfernung, als auch die Art der Strecke und das alter eine Rolle. Führerschein mit 16 ist extrem selten. Mit 17 1/2 dagegen schon recht häufig.
    Im Landkreis Cloppenburg reichte eine Zeitlang auch mal aus, wenn man nach dem Nachmittagsunterricht 90 Minuten auf den Bus warten musste. Das war allerdings nicht im Sinne des Gesetzgebers und musste geändert werden.

  • Ich hatte "damals" vor 10 Jahren auch eine Sondergenehmigung, und es hat mich selbst gewundert, dass das genehmigt wurde: Es ging da gerade mal um 10 Minuten Fahrtzeit...! Aber nachdem die Busverbindung nicht sonderlich gut war und ich zu den unterschiedlichsten Zeiten fahren musste, ging das durch.


    Wie T-bold 47 schon sagt: Das liegt im Ermessen der Behörde. Und deshalb würde ich mich an Deiner Stelle zuerst bei einer Fahrschule erkundigen -- die haben ja am ehesten ein Interesse, Dir weiter zu helfen (während es der Behörde wohl reichlich egal ist, ob Du die Erlaubnis bekommst). Vielleicht hat die Fahrschule auch ein paar Tipps, zum Beispiel was Dein Arbeitgeber in die Bestätigung reinschreiben sollte.


    Viel Glück!

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