Führerschein früher...?!

  • hallo!


    ohne hin und her, komme ich gleich zur sache :eek: :D


    ich muss zur arbeit immer nach hettstedt (30 min fahrt) und zur berufsschule immer nach eisleben (1 std fahrt) . nur leider kann meine tante nur bis anfang nächsten jahres fahren (zur arbeit) - sie macht ja auch in hettstedt ne umschulung, also passt. zur schule komme ich mit vaddi oder brudda :rolleyes: .


    ich muss halb sieben anfangeb mit arbeit und halb acht mit schule. leider würde es kein bus und zug pünktlich schaffen, bis ich da bin. kann man da irgend ein antrag stellen, sodass ich meinen führerscheim mit 17 machen kann (ohne das eine erziehungsberechtigte person mit mind. 25 jahren und 5 jahren fahrerfahrung neben mir sitzt) ?


    brauche alle infos, die es dazu gibt! wäre nett, wenn ihr mir helfen würdet :top: !




    ecki :)

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    Scherzkeks des Telefon-Treff's

  • Hi,


    ein Anruf in der nächsten Fahrschule sollte Deine Fragen klären.
    Schliesslich müssen die es am Besten wissen.


    Grüße SpeedTriple

  • Du brauchst ne MPU, jemand muss zustimmen das dein Fahrtweg berechtigt ist, da NUR per KFZ Problemlos zu erreichen, und dann "normalen" Führerschein machen.
    Dann darfst Du von A nach B fahren. Aber nicht über C.


    Kostet ca. 1000€ mehr als normaler Schein.

  • Eine Sonderregelung gibt es schon. Du kannst mit 17 einen Führerschein "light" erhalten, mit dem Du tagsüber, maximal 130 und nur auf Deinem Arbeits-/ Schulweg fahren darfst.


    IMHO reicht dazu Deine Entfernung nicht aus. 30 min. Fahrtzeit sind nicht die Welt, zur Not musst Du eben einen Zug/Bus früher nehmen und eine gewisse Zeit, die Du zu früh da bist, auf Dich nehmen.


    Der Stefan...

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Eine Sonderregelung gibt es schon. Du kannst mit 17 einen Führerschein "light" erhalten, mit dem Du tagsüber, maximal 130 und nur auf Deinem Arbeits-/ Schulweg fahren darfst.


    IMHO reicht dazu Deine Entfernung nicht aus. 30 min. Fahrtzeit sind nicht die Welt, zur Not musst Du eben einen Zug/Bus früher nehmen und eine gewisse Zeit, die Du zu früh da bist, auf Dich nehmen.


    Der Stefan...


    ich nehme denn mein zug um 3:15 damit ich 6:30 anfangen kann. nix gibt es!


    ich rufe mal demnächst bei der fahrschule an..

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    Scherzkeks des Telefon-Treff's

  • Dass in diesem Fall eine Sondergenehmigung erteilt wird ist eher unwahrscheinlich. Die Strecke ist zu kurz und (ich gehe davon aus dass du körperlich gesund bist) da ist im Notfall sogar das Fahrrad zumutbar.
    Die Regeln sind da seeeehr streng gehalten.
    Nimm doch nen Mofa/Roller, den darfst du mit 16 (glaub ich) fahren und das ohne FS

  • Zitat

    Original geschrieben von haiko_fries
    muss es denn umbedingt ein auto sein??


    Was will man denn mit nem Roller im Winter wenn man z.B. nen Berg hochfahren muss ? Da is aus die Maus !


    Das müsste auf jeden Fall klappen ! Kenn auch 2 leute die den Führerschein wegen Schule/Arbeit mit 17 gemacht haben !


    Ciao Sebi

  • Zitat

    Original geschrieben von aleusius
    Nimm doch nen Mofa/Roller, den darfst du mit 16 (glaub ich) fahren und das ohne FS


    Will Dich nicht angreifen, aber Dein Posting ist durchaus Sinnfrei


    Roller fahren ohne Führerschein mit 17 = Schwarzfahren.


    Basta.

  • Zitat

    Original geschrieben von aleusius
    Dass in diesem Fall eine Sondergenehmigung erteilt wird ist eher unwahrscheinlich. Die Strecke ist zu kurz und (ich gehe davon aus dass du körperlich gesund bist) da ist im Notfall sogar das Fahrrad zumutbar.
    Die Regeln sind da seeeehr streng gehalten.
    Nimm doch nen Mofa/Roller, den darfst du mit 16 (glaub ich) fahren und das ohne FS


    Die Zumutbarkeitsgrenze liegt bei 10 km einfache Strecke mit dem Rad.
    Wenn es 30 Minuten mit dem Auto dauert, dann kann man ja wohl davon ausgehen, das es mehr als 10 km sind.


    So wie du es jetzt schilderst, stehen die Chancen garnicht so schlecht, das der Antrag genehmigt wird. Die Voraussetzungen sind ja soweit erfüllt. Entscheiden wird das die Straßenverkehrsbehörde, in Niedersachsen also der Landkreis/Kreisfreie Stadt. In den meisten anderen Bundesländern dürfte es so ähnlich sein.

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