Definition "Festpreis"?

  • Hi Leute,


    ich habe in unserem neuen Haus einen Ofen von einer Firma einbauen lassen, wir haben uns auf einen Festpreis von Summe x geeinigt.


    Beim Entfernen der Tapeten haben wir gesehen, dass direkt an der Stelle, wo der Wanddurchbruch für den Ofen erfolgen sollte eine Stromverteilerdose war. Daraufhin haben wir den Chef der Firma nochmals angerufen - er kam vorbei und sagte das wäre kein Problem, die Kabel werden halt anders verlegt...



    Der Ofen wurde eingebaut - ein Elektriker kam vorbei und hat den lieben langen Tag die Leitungen vom gesamten Haus umverlegt, damit sie beim Wanddurchbruch nicht beschädigt werden.


    Jetzt bekomme ich einen Anruf von der Firma - es komme zusätzliche Kosten von knapp 200 Euro auf uns zu, weil ja der Elektriker tätig werden musste. Ich bemerkte, dass wir uns schließlich auf einen Festpreis vereinbart haben, aber die Dame von der Rechnungsabteilung meinte, dass im Vorvertrag nichts von Elektroarbeiten geschrieben wäre. Leider bekomme ich den Chef nicht an den Apparat, der ist ständig unterwegs...


    Mein rechtliches Verständnis sagt mir, dass Festpreis nun mal ein Festpreis ist und dass zusätzliche Kosten nicht von mir zu tragen sind, zumal der Chef ja vor dem Einbau auf die Komplikationen hingewiesen wurde.


    Weiss jemand wie hier die rechtliche Lage ist? Ein paar Paragraphen wären hilfreich :D


    (sogar Wikepedia sagt ja "Bei der Abrechnung nach gesichertem Festpreis, englisch Firm-Fixed price (FFP), garantiert der Anbieter, die Arbeit zu den vereinbarten Kosten fertigzustellen. Er trägt das alleinige Risiko")


    Nachtrag: Ich will nicht gleich wegen 200 Euro zum Anwalt rennen, aber es wäre gut Bescheid zu wissen, was in diesem Falle meine Rechte sind. Ansonsten wurden die Installationsarbeiten wirklich sehr gut durchgeführt

  • Ich denke mal der "Chef" hätte schon ankündigen sollen das es mehr wird. So nach dem Motto: wir können die Kabel ne verlegen, aber dann kommen auch höhere Kosten auf sie zu. Du hättest aber auch vorher fragen sollen.


    Alles in Allem keine grosse Hilfe von mir, weil die genaue rechtliche Lage kenne ich da auch nicht.

  • Rechtlich kann ich nichts sagen, aber mein Verstand meint folgendes:


    Es wurde vereinbart einen Ofen in die Wand zu bauen. Hierzu gehören sämtliche Arbeiten die mit dem Ofen zu "vereinbaren" sind. Wenn jetzt, unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten, dann wird das beseitigen selbiger Schwierigkeiten zusätzlich berechnet.


    Nur wenn beim Einbau des Ofens z.B. das Ofenrohr zu groß/klein für das Loch ist, darf das Anpassen nicht zusätzlich berechnet werden.

  • ICH sehe das so:


    Wenn eine feste Rohrdurchbruchstelle vereinbart war, dann hättest Du als Auftraggeber


    (0. erst mal selber wissen müssen, dass "etwas" im Weg ist, auf deutsch: Du hättest ja vorher mal gucken können, Tapete abmachen schaffst auch Du :D )


    1. dem Auftragnehmer mitteilen müssen, dass "etwas" im Weg ist, dann hätte dieser das arbeitszeit- und preismässig einkalkulieren können.


    2. da (weder Du noch) der Auftragnehmer mit "etwas" im Weg rechnen konnte und musste hat der Auftragnehmer eine zusätzliche Leistung erbracht oder erbringen lassen, diese muss zusätzlich bezahlt werden.


    Du hast es verbummelt (siehe 0.), also fühle Dich moralisch geohrfeigt und zicke nicht herum.

    [small]Bitte keine Fragen per PN, diese gehören ins Forum, damit alle davon partizipieren können[/small]

  • telecomfuzzi:


    Du hast das hier aber schon gelesen?


    Zitat


    Beim Entfernen der Tapeten haben wir gesehen, dass direkt an der Stelle, wo der Wanddurchbruch für den Ofen erfolgen sollte eine Stromverteilerdose war. Daraufhin haben wir den Chef der Firma nochmals angerufen - er kam vorbei und sagte das wäre kein Problem, die Kabel werden halt anders verlegt...

  • Re: Definition "Festpreis"?


    Zitat

    Original geschrieben von ISCH
    ich habe in unserem neuen Haus einen Ofen von einer Firma einbauen lassen, wir haben uns auf einen Festpreis von Summe x geeinigt.


    Beim Entfernen der Tapeten haben wir gesehen, dass direkt an der Stelle, wo der Wanddurchbruch für den Ofen erfolgen sollte eine Stromverteilerdose war. Daraufhin haben wir den Chef der Firma nochmals angerufen - er kam vorbei und sagte das wäre kein Problem, die Kabel werden halt anders verlegt...


    Also Festpreis ist Festpreis. Stellt sich heraus, daß unvorhergesehene Arbeiten erforderlich sind, muß der Hersteller vor der Ausführung Dich darüber informieren. Ich meine hier ist sogar die Schriftform vorgeschrieben. Bin aber nicht sicher.


    Aber die Probleme gibt es immer wieder. Z. B. es waren unter Umständen Elektroarbeiten garnicht im Festpreisangebot vereinbart. Das mußt Du halt selbst prüfen oder prüfen lassen.


    Außerdem ist es usus, daß im Zuge der reibungslosen Abwicklung mündliche Aufträge direkt auf der Baustelle erteilt werden. Entweder durch den Bauherren oder den Architekten.


    Aber sei es wie es ist. Stellt sich der Bauherr stur "laut VOB ...." tut es der Handwerker in der Regel auch. Und was dann Monate später vor Gericht passiert. :rolleyes: Ich habe es bislang nur so erlebt, daß beide die Genugtuung haben, daß es für den anderen teuer war.


  • 0) wurde bereits erledigt und auch angemerkt
    1) habe ich ebenfalls gemacht


    ich habe es nicht verbummelt und fühle mich nicht geohrfeigt und zicke auch nicht herum.


    :D



    PS: Danke Chef



    Nachtrag: senderlisteffm: Genau das dachte ich mir... Ich will keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen und genau auf dein gepostetes "Ich habe es bislang nur so erlebt, daß beide die Genugtuung haben, daß es für den anderen teuer war." habe ich keine Lust. Deswegen auch die grundsätzliche Frage wer hier Recht hat :top:

  • Nach meiner persönlichen Auffassung würde ich behaupten:


    Ein Festpreis ist ein vorher festvereinbarter Preis mit einem Händler o. Handwerker, der alle bei der Ausführung anfallenden und notwendigen Arbeiten einschliesst, und das eben zu dem vereinbarten Preis. Ohne Nachkobern o.ä.
    Evtl. gibt es auch bei Festpreisen +/- Grenzen die diesen Preis geringfügig überschreiten dürfen, dass müsste man mal klären.


    Deshalb vereinbare ich auch zb bei anfallenden Werkstattaufenthalten soweit möglich immer einen Festpreis. Nicht, dass man dann sein blaues Wunder erlebt.


    :D;)

    - O2 Genion S*

    - O2 Free M Boost (50% KV)

    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Re: Definition "Festpreis"?


    Zitat

    Original geschrieben von ISCH
    Weiss jemand wie hier die rechtliche Lage ist? Ein paar Paragraphen wären hilfreich


    Booner kommt gleich, der macht das. :D


    Hm, interessanter Fall. Ich denke aber mal, dass es hier eine klare und eindeutige Rechtslage gibt. Mehr können dann sicher andere User berichten, die sich da besser auskennen. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Rechtlich kann ich nichts sagen, aber mein Verstand meint folgendes:


    Es wurde vereinbart einen Ofen in die Wand zu bauen. Hierzu gehören sämtliche Arbeiten die mit dem Ofen zu "vereinbaren" sind. Wenn jetzt, unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten, dann wird das beseitigen selbiger Schwierigkeiten zusätzlich berechnet.


    Nur wenn beim Einbau des Ofens z.B. das Ofenrohr zu groß/klein für das Loch ist, darf das Anpassen nicht zusätzlich berechnet werden.


    So ist es!


    Auch wenn ich jetzt keine Paragraphen nennen kann, so habe ich doch langjährige Erfahrungen im Projektgeschäft (und da machen Handwerksleistungen und -rechnungen einen großen Teil aus), und genau so, wie Du es beschrieben hast, läuft es auch. "Festpreis" bezieht sich immer auf den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang, den ein Unternehmen anbietet - im obigen Fall halt der Einbau eines Ofens. Der Elektriker, der im obigen Fall die Leitungen verlegte, war sicherlich nicht Teil der ursprünglichen und von einem Ofenbauer einzuhaltenden Vereinbarung. Schließlich ist der Ofenbauer nicht für in der Wand verlegte Elektrokabel oder sonstige Leitungen (Gas, Wasser) verantwortlich, und von ihm zu verlangen, das Risiko, Leitungen verlegen zu müssen, tragen zu müssen, wäre sicherlich eine Angelegenheit, die einer gesonderten Vereinbarung bedürfte.

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

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