ZitatOriginal geschrieben von chillinthemost
[...]
Ich erteile den Auftrag gemäss der bisher geltenden Preisliste und bin mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der o2 [...[, die im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekomm [...] veröffentlichst sind und die in den Geschäftsstellen der o2 [...] zur Einsichtnahme ausliegen, einverstanden
Schau mal einer an. Man gut, das ich nicht im Shop war...
ZitatUnd laut AGB vom Januar 2007, Punkt 13.2
"Einer Annahme des Kunden für Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Entgelten bedarf es für solche Leistungen nicht, die o2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunknetztes von o2 erbracht werden, oder die im RAhmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistung anzusehen sind."
Nur sind eben die 0180 keine Nebenleistung. Also greift dieser Absatz in dem Fall nicht...