40€ trotz Fahrkarte (nur kein eindeutiger Ausweis)

  • Ok.Danke!Von 40€ wird sie hoffentlich auch nicht hungern müssen.Aber ägern würde es uns schon.
    Vielen Dank!

  • Aus strafrechtlichen Gesichtspunkten handelt es sich m.E. nicht um eine sog. Leistungserschleichung (§ 265a StGB).


    Im Übrigen hilft vielleicht ein Blick in die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (oder wie immer die bei Eurem Verkehrsverbund heißen mögen) weiter...

  • Hi,


    da die Identität ja NICHT ermittelt werden konnte. Wäre es nicht einfacher zur Infostelle zu gehen und zu sagen, das Ticket wäre geklaut worden? Von einer roten Karte hat deine Schwester dann natürlich noch nie etwas gehört :). Wenn ein Ersatzausweis günstiger ist, würde ich das so regeln...

  • Vielen Dank!
    @n30:Ich verstehe deinen Post nicht so ganz.Das Ticket hat sie ja vorgezeigt.NUr eben den Ausweis nicht!

  • Zitat

    Original geschrieben von n3o
    da die Identität ja NICHT ermittelt werden konnte. Wäre es nicht einfacher zur Infostelle zu gehen und zu sagen, das Ticket wäre geklaut worden? Von einer roten Karte hat deine Schwester dann natürlich noch nie etwas gehört :).


    Diesen "Trick" würde ich für äußerst ungeschickt halten. Der Kontrolleur wird sich die Personalien mit Sicherheit notiert haben und die Schwester vermutlich wiedererkennen.

  • Ich tippe auf 7 Euro wenn dus bei der KVB zeigst und sagst sie hatte nur ihren Ausweiß vergessen. Hatten schon ettliche Freunde von mir ...;)

  • Bei uns kann man sagen, man hat den Fahrausweis vergessen. Wenn man ihn nachreicht, muss man 10€ zahlen! Sonst eben 40€!

  • Hi,


    wenn die tatsächlich 40 EUR von deiner Schwester haben wollen, würde ich an ihrer Stelle nicht das geringste Problem damit haben zu sagen, dass ihr vor ein paar Tagen das Ticket abhanden gekommen ist und sie seitdem nicht mehr Zug gefahren ist. Die junge Dame, die dann im Zug einen roten Zettel vom Kontrolleur erhalten hat, wird das Ticket wohl gefunden haben, woher sie die restlichen Daten deiner Schwester wusste, die sie dem Kontrolleur als ihre Adresse gegeben hatte, ist irrelevant. Wenn ein Ersatzticket dann unter 40 EUR kostet macht das auch ökonomisch Sinn.

  • Zitat

    Original geschrieben von n3o
    ...zu sagen, dass ihr vor ein paar Tagen das Ticket abhanden gekommen ist...


    Das halte ich ebenfalls für eine eher fragwürdige Vorgehensweise, da man sich damit - rein rechtlich - von einer an sich "sauberen" und für einen selbst recht günstigen Sachlage wegbewegt, hin zu einem möglicherweise strafrechtlich relevanten Sachverhalt (Betrug?).


    Außerdem ist es moralisch verwerflich :D


    cu


    NoTeen

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