Briefkastenschlüssel abgebrochen - Wer zahlt ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Es wurde bereits alles gesagt. Nur noch nicht von jedem...!


    -Andi- :rolleyes:


    Na ja, aber von fast jedem.


    Ich musste schmunzeln, als meine Frau ankam und sagte Ihr Briefkastenschlüssel ist abgebrochen.


    Mal sehen was unser Vermieter dazu sagt.
    Ich halte euch auf dem Laufenden.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Bei heise ist das "Freitags" - aber bei TT ist mittlerweile an jedem Tag der Woche Fasching :D aber ich glaub genau das lieb ich an TT ... und ist der Tag noch so stressig -> lies 1-2 Threads im Geplauder und Du hast immer was zum amüsieren und entspannen ;)


    *SCNR*


    ... sollte man per Rezept verordnen! :top:

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Lies Dir den Artikel nochmals GANZ GENAU durch, mit allen Einzelheiten. Da sind ein paar kleine Feinheiten drin, die Du hier jetzt nicht erwähnt hast :D


    Ich hatte es gestern aus dem Kopf geschrieben, hatte die Zeitung nicht zur Hand...


    Hier ein Zitat aus dem Artikel:


    Ich nehme an du beziehts dich darauf? ;)


    Weiter unten (rechts in dem gelben Kasten) steht allerdings:

    Zitat


    Haftung:
    Sollen Sie neue Schlösser ersetzen, müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie am Verlust nicht Schuld sind.
    Das gilt auch, wenn der Schlüssel so verloren ging, daß ihn niemand mehr gebrauchen kann, weil er z.B. in einen Fluss gefallen ist.


    Wer hat jetzt recht? :confused: ;)


    Tipps:
    - Bei Einbruch zahlt die Hausrat
    - Eine Privathaftpflicht abschließen, die für Verlust der Schlüssel aufkommt! gerade bei ner Schliessanlage und "dappigen" Mietern sicherlich ne sinnvolle Investition...! :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Da ist man doch wieder in der Fragestellung, was denn nun unverschuldet ist und was nicht, ab wann man fahrlässig handelt und wann nicht etc. pp.


    Spiele ich mit meinen Kollegen auf einer Brücke mit dem Schlüssel fangen und er fällt dabei in den Fluss ist das nicht unverschuldet.


    Fällt mir ein lose in der Hosentasche getragener Schlüssel auf der selben Brücke aus der Tasche kann man schon wieder darüber streiten, ob es denn fahrlässig ist einen Schlüssel lose in der Tasche zu haben...


    Und um noch mal auf die vermeindliche Klausel mit den Schönheits/Kleinreparaturen zu kommen: Die gilt auch nur für Dinge die einfach so kaputt gehen. Nur weil ich eine Scheibe einschmeiße muss mein Vermieter mir die nicht ersetzen. Genaus mit dem Briefkastenschlüssel: Der VM wird erstmal behaupten, dass der Schlüssel durch Verschulden des Mieters abgebrochen ist und dieser zahlen muss. Als Mieter kann man dann ja gerne ein Institut beauftragen, die feststellen ob es denn tatsächlich Materialschwäche war oder ob nicht doch einfach zu viel am Schlüssel gewürgt wurde. Und über sowas bei 2,49 € auch nur nachzudenken, aber dazu ist ja schon genug geschrieben worden.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Da ist man doch wieder in der Fragestellung, was denn nun unverschuldet ist und was nicht, ab wann man fahrlässig handelt und wann nicht etc. pp.


    Da hast du sicher recht!

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    ...Und über sowas bei 2,49 € auch nur nachzudenken, aber dazu ist ja schon genug geschrieben worden.


    Und damit erst recht...! :D


    Mir gings nur darum, daß man als Mieter nicht immer, grundsätzlich zahlen muss...! ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Ich habe auch schonmal einen Schlüsel im Ausland verloren, das war für den Vermieter kein Problem bzgl. des Schlosses. Das Ich den Sicherheits-Ersatzschlüssel (ca 14?) selber gezahlt habe, war für mich trotzdem nie Thema.

  • Hi,


    ich hab vor ein paar Wochen meinen Schlüssel auch abgebrochen. Da es mein eigenes Haus ist, bin ich direkt zum Schlosshändler meines Vertrauens gefahren, ein neues Schloss gekauft und im Schweiße meines Angesichts eingebaut.


    Was hab ich falsch gemacht?
    Kann ich die Kosten meinem Nachbarn aufdrücken, der beim Einbau zugesehen hat?
    Oder den Vorbesitzer beklagen?


    Manchmal wirft TT nur Fragen auf anstatt zu helfen!


    Grüße
    babapapa

  • Genau die Frage stelle ich mir auch gerade, babapapa. Als Hausbesitzer ist man immer der Depp. Nicht einmal kostspielige Reparaturarbeiten wie den Einbau eines neuen Briefkastenschlosses kann man irgend jemanden auf`s Auge drücken :(


    So, jetzt bitte wieder OT, ich mach es mir vor dem Thread hier gemütlich :D

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