AGB Änderung bei Vodafone

  • Hab heute einen Brief von Vodafone bekommen, der die neue AGB ankündigt.
    Es scheint sich zwar nichts zum Nachteil geändert zu haben, aber ist das nicht ein SOKÜ- Grund?
    Immerhin habe ich mal einen Vertrag auf einer AGB Grundlage unterschrieben, die jetzt nicht mehr in der gleichen Form besteht.


    na ja, ich glaube es zwar nicht, aber man kann ja mal fragen ;)

  • SoKü ?!


    Ich habe eine SMS bekommen, die auf die neuen AGB's hinweist. Allerdings nur für CallYa.


    Da kannst Du kündigen, wie Du willst :D

    Signature sux

  • Re: SoKü ?!


    Zitat

    Original geschrieben von Kallebauhelm
    Ich habe eine SMS bekommen, die auf die neuen AGB's hinweist. Allerdings nur für CallYa.


    Da kannst Du kündigen, wie Du willst :D


    Das zählt aber auch für Verträge:cool:

  • Es besteht doch kein Sonderkündigungsrecht bei Vodafone oder? Kann ich mir nicht vorstellen.. Da wären die ja schön blöd!


    es ändert sich ja nichts zu deinem nachteil --> defakto kein SOKÜ!!!

  • Hab' auch die SMS bekommen... aber was soll das SOKÜ-Gerede?


    Sehe da keinen echten Vorteil, meine Vodafone CallYa zu kündigen :rolleyes:

  • Hi


    Netter Passus in den D2 AGB´s:


    2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann VFD2 die Preise A) bei Änderung des gesetzlichen Umsatzszeuersatzes sowie B:9bei Änderung des Kosten für besondere Netzzugänge, für Zusammenschaltungen und für Dienste anderer Anbieter, zu denen VF D2 Zugang gewährt, zum Wirksamwerden der Änderung entsprechend anpassen.


    Also kein Sonderkündigungsrecht, wenn die Preise zu fremden Netzenzugaengen (z.B.: von D2 zu D1 usw.) geaendert werden.


    MfG
    Joe70

  • Damit die AGB gültig werden muss der Kunde zustimmen. Wenn der Kunde nicht zustimmt gelten die alten AGB.
    Daher würde ich (bin nicht bei D2) per Einschreiben mit Rückschein widersprechen, dann bleibt denen nur die Möglichkeit ein Kündigungsrecht einzuräumen oder eben die alten AGB beizubehalten.

  • Hi


    Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Damit die AGB gültig werden muss der Kunde zustimmen. Wenn der Kunde nicht zustimmt gelten die alten AGB.
    Daher würde ich (bin nicht bei D2) per Einschreiben mit Rückschein widersprechen, dann bleibt denen nur die Möglichkeit ein Kündigungsrecht einzuräumen oder eben die alten AGB beizubehalten.


    Das ist nicht so richtig. Der Kunde muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Information über neue AGB´s den geänderten AGB´s schriftlich wiedersprechen, sonst gelten die neuen AGB´s als genehmigt!!!


    MfG
    Joe70

  • Ich habe noch keine Information über neue AGB's bekommen....


    Jetzt aber mal meine Frage:
    Wie ist es aufgrund neuer AGB's denn nun möglich, aus einem Vertrag raus zu kommen?
    Ich denke nicht, dass Vodafone jdm. aufgrund der neuen AGB's kündigen lässt?


    Wenn es doch irgendwie möglich sein sollte, dann würde ich mich über Informationen bzgl. dessen freuen, da es ja jetzt schon von Vorteil (preislich) ist, zu wechseln & dabei noch seine Nummer zu behalten


    Grüße & thx

    iPhone 16 Pro Max Titan Black - Apple Watch Ultra

    Vertrag 1: Unlimiterte Daten in Zone 1, 2 und 3, zusätzlich 1GB / Monat Zone 4

    Vertrag 2: o2 connect inkl. 5G Unlimited Option

    Festnetz: Starlink

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