Ist die Untersuchung beim Betriebsarzt Pflicht?

  • Ich sehe an deinem Profil, dass Du aus Baden-Württemberg kommst, ich habe in der Verwaltung der Hamburger Uni etwas Einblick in Personaldinge, die wahrscheinlich doch für die Öffentlichen Dienste aller Bundesländer sehr ähnlich sind. Bei einer Neueinstellung ohne Befristung gibt es für Angestellte im Einstellungsantrag, den die Dienststelle, die Dich einstellen will, an die zuständige Personalverwaltung stellt, eine Möglichkeit, anzukreuzen, dass eine personalärztliche Untersuchung vorgenommen werden soll - dieses wird bei Neueinstellungen im Normalfall auch getan. Diese Untersuchung wird, wenn genug Zeit ist, vor dem Einstellungsdatum vorgenommen, manchmal aber auch erst, wenn die Beschäftigung bereits aufgenommen wurde. Es soll von Seiten des Arbeitgebers festgestellt werden, ob die oder die Einzustellende gesundheitlich unbedenklich ist, sprich: man will verhindern, dass chronisch Kranke etc. unbefristet eingestellt werden und dann eventuell zeitnah ausfallen und den Staat Geld kosten. Das Risiko eines solchen Ausfalls müsste die Dienststelle tragen. Das Ergebnis dieser Untersuchung kann zur Folge haben, dass die unbefristete Einstellung verweigert wird, z.B. bei chronischen Erkrankungen und auch bei Übergewicht - bei letzterem kann es z.B. passieren, das der Betroffene befristet eingestellt wird und sich dann nach einem Jahr wieder vorstellen muss und im Falle einer Gewichtsabnahme endlich die ersehnte Entfristung bekommt. Ich kenne mehrere derartige Beispiele im Bereich der Universität Hamburg. Für Beamte ist diese Prozedur noch viel aufwendiger und strenger. Man sollte also vor Eintritt in das öffentliche Berufsleben tatsächlich einigermaßen gesund sein, wenn man erst mal unbefristet drin ist, ist das dann kein Thema mehr. Rechtlich darf der Staat das und es führt in der Praxis quasi zu einem Berufsverbot für Kranke. Ausgenommen sind davon nur die Schwerbehinderten, für die es eigene Quoten für eine bevorzugte Einstellung gibt bzw. die bei gleicher Eignung (was natürlich immer relativ ist und entsprechend gern auch zuungunsten der Betroffenen ausgelegt wird) müssen sie immer bevorzugt eingestellt werden, sogar bei Professuren ist das so. Die Untersuchung besteht in Hamburg aus dem kompletten Programm einer Grunduntersuchung: Blut, Urin (deshalb nüchtern), Seh- und Hörtest, Abfragen der Krankengeschichte usw.

  • Ok danke für die Infos! Aber wo finde ich entsprechende rechtliche Grundlagen?


    Ich habe bisher nur das hier gefunden:
    Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, den Beschäftigten eine regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchung zu ermöglichen
    – und zwar in Abhängigkeit von den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.


    Dein Beispiel mit dem Übergewicht ist ja geradezu diskriminierend :eek:

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  • Der Betriebsarzt macht nur folgendes:


    1. Blutdruck messen
    2. Einen Sehtest
    3. Abklopfen mit dem Stetoskop
    4. Wiegen


    Das war es. Du kannst das aber auch ablehnen.


    Auf Drogen testet er Dich nicht. Auch werden Deine Gehirnströme nicht gemessen.


    So what?


    Freilich kannst Du sagen NEIN. Aber warum?

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Gegen deine Aufzählung habe ich nicht die geringsten Einwände. Jedoch sieht es ja nach Urin- und Blutprobe sowie Röntgenaufnahmen aus. Und das finde ich definitiv krass, da ich keinerlei Zusammenhang zu einem Bürojob sehe. Stünde nur das an, was du schreibst, müsste ich nicht "nüchtern" kommen.


    Aber nach dem Angestelltentarifvertrag scheint das in der Tat legal zu sein:
    "Der Angestellte hat auf Verlangen des Arbeitgebers vor seiner Einstellung seine körperliche Eignung (Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit) durch das Zeugnis eines vom Arbeitgeber bestimmten Arztes nachzuweisen."


    Totale Überwachung :rolleyes:

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  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    Ok danke für die Infos! Aber wo finde ich entsprechende rechtliche Grundlagen?


    Ich habe bisher nur das hier gefunden:
    Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, den Beschäftigten eine regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchung zu ermöglichen
    – und zwar in Abhängigkeit von den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.


    Dein Beispiel mit dem Übergewicht ist ja geradezu diskriminierend :eek:


    Grundlage für diese Untersuchung ist häufig eine Dienstvereinbarung mit den Personalräten bzw. eine gesetzliche Regelung für die Einstellung in den Öffentlichen Dienst nach der z.B. ja auch Feinde unseres Grundgesetzes nicht eingestellt werden. Dass da nur Blutdruck-Messen, Stethoskop, Abklopfen und Wiegen stattfindet, schließt schon die Aufforderung, nüchtern zu erscheinen aus - es mag betriebsärztliche Untersuchungen geben, wo nur das gemacht wird, der Öffentliche Dienst ist da aber genauer. Geröntgt wird allerdings in Hamburg nicht, auch nicht, wenn man ohne Brustbild auftaucht - eine solche Apparatur haben die regulären Amtsärtzte gar nicht, aber sicher die Möglichkeit, einen bei permanentem Husten etc. zum Röntgen zu schicken. Das ganze ist bei potentiellen Schreibtischtätern natürlich etwas übertrieben, aber Vater Staat will sich partout keine Versorgungsfälle neu einhandeln, schon weil er von der Sorte im Bestand genug hat. Ein Erscheinen zu verweigern, wäre der sicherste Weg, vor der Tür zu bleiben. Wenn ein Übergewichtiger ansonsten kerngesund ist, muss dieses auch nicht zur Verweigerung der Entfristung führen - ich bin selbst da Betroffener mit Übergewicht gewesen und hatte Glück, als es nach Jahren sich anschließender Zeitverträge um eine Entfristung ging, dass man mich als zuverlässig kannte, unbedingt auf Dauer haben wollte und mich deshalb nicht zum Amtsarzt geschickt hat - ich hatte mir da selbst schon das schlimmste ausgemalt - einem Freund, der nach einer Einstellungsuntersuchung, die erst nach seiner Vertragsunterzeichnung stattfand, fragte, was denn wäre, wenn sich da nun was gefunden hätte, wurde die Antwort zuteil: dann hören Sie von uns und Vertrag kann rückgängig gemacht werden wegen falscher Vertragsgrundlagen durch die vorher nicht feststellbare Krankheit.
    Ich würde nun aber an Deiner Stelle freundlich und aufgeschlossen an die Sache herangehen, dem Arzt oder der Ärztin nicht gleich zeigen, dass Du nur gezwungenermaßen vor Ihnen stehst - sind erfahrungsgemäß auch Menschen mit Ermessensspielraum und Toleranz. Wenn du irgendetwas chronisches hast (Diabets etc.) besprich das Vorgehen vorher mit Deinem Hausarzt, verschweig aber nichts, denn dann kann es richtig Ärger geben. Juristisch wirst Du um die Sache nicht herumkommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    Totale Überwachung :rolleyes:


    Vielleicht untersuchen sie Dich auf Paranoia :rolleyes:

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Genau. Beleidigende Kommentare sind echt spitze :top:


    Und lies dir vielleicht mal die Postings vom Schleimstein durch...

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  • Du wirst überrascht sein, das habe ich getan. Ich will Dich nicht beleidigen, ich kenn Dich ja gar nicht. Aber ich finde den Kommentar "totale Überwachung" nunmal paranoid.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Wenn ein Arbeitgeber eine Einstellung für einen Bürojob von den Blutwerten, dem Gewicht etc. abhängig macht (und machen darf), würde ich das schon so bezeichnen...

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