Ich wurde heute in einen Schreiben von meinen Arbeitgeber aufgefordert, das ich zu einer Untersuchung bei Ihren Betriebsarzt melden muss. Die Untersuchung wäre Pflicht von der BG.
Kann mir der Arbeitgeber wirklich den Arzt vorscheiben?
Muss ich zu einen Arzt gehen, zu den ich kein Vertrauen habe?
Ist die Untersuchung beim Betriebsarzt Pflicht?
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Einige Informationen mehr wären hilfreich. Bist Du bereits im Krankenstand? Dann handelt es sich vermutlich um den Besuch beim sog. "Vertrauensarzt". Der ist für Dich Pflicht, auch wenn Du kein Vertrauen zu ihm hast, denn es reicht aus, daß Dein Arbeitgeber ihm vertraut.
Sollte der Fall so liegen, dann hast Du Deinem Arbeitgeber wohl Grund zu der Annahme geliefert, Du würdest "Blau machen".
cu
NoTeen
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Kommt auf den Fall an. Warum sollst Du zu dem Arzt? Anstellung im öffentlichen Dienst.
Es gibt Fälle, da musst Du, und es gibt Fälle, da kannst Du zum Betriebsarzt gerufen werden.
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Oder handel es sich um arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen? Manche sind für den Arbeitnehmer verpflichtend, manche müssen nur vom Arbeitgeber angeboten werden. Ist in dem Schreiben von irgendwelchen "G" die Rede? G25 oder sowas?
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Zitat
Original geschrieben von NoTeen
...handelt es sich vermutlich um den Besuch beim sog. "Vertrauensarzt". Der ist für Dich Pflicht, auch wenn Du kein Vertrauen zu ihm hast, denn es reicht aus, daß Dein Arbeitgeber ihm vertraut....Sorry für's OT, aber den Satz fand ich so sensationell witzig, daß ich unbedingt folgendes dazu posten muss:
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Re: Betreibsarzt pflicht??
ZitatOriginal geschrieben von RobertBaranovski
Die Untersuchung wäre Pflicht von der BG.
Kann mir der Arbeitgeber wirklich den Arzt vorscheiben?
Muss ich zu einen Arzt gehen, zu den ich kein Vertrauen habe?Das hört sich, wie hier schon geschrieben wurde, tatsächlich nach einer sog. "G" Untersuchung an, die bei bestimmten Tätigkeiten Versicherungsrechtlich von der Berufsgenossenschaft verpflichtend ist.
Und nein, Dein Arbeitgeber kann Dir natürlich nicht vorschreiben, zu welchem Arzt Du gehst. Allerdings kann er Dir schon vorschreiben, zu welchem Arzt Du gehen sollst, um die G-Untersuchung bezahlt zu bekommen.
Dein Hausarzt kann die Untersuchung evtl. auch machen, aber diese Kosten wirst Du dann auch selbst zu tragen haben.
Charlie
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Also
ich bin "Kerngesund" und war im letzten halben Jahr lediglich mal 4 Tage Krank. also von dem her fehlt sich nix.
Hier das schreiben.
Was evtl noch relavant ist: Ich bin bei einer Zeitarbeit.
Was mich auch noch Ärgert:
45min Fahrzeit (einfach) zum Termin
Ich muss den Termin in meiner Freizeit machen! Ich bin in Schichtarbeit. Allein für Arbeit bin ich 11 Std aus dem Haus. Und dann soll ich noch vor der Spätschicht knapp 1 1/2 Fahren und schätze mal 30min beim Arzt verbringen. Also nochmal rund 2 Std verloren. :mad:
Hab das Schreiben am Freitag bekommen. Den Termin in der Woche kann ich aus persönlichen Gründen nicht antreten (hier wäre es eben vor der Spätschicht). Dann bliebe der Termin nächste Woche, Dann müsste ich jedoch von der Arbeit freigestellt werden. (weil Frühschicht und die Termine nur vormittags sind) Das lehnte meine Zeitarbeitsfirma natürlich ab. "Da müssen wir und wohl was anderes überlegen... " meinten sie...
Jetzt bin ich ja mal gespannt auf die Antwort.Also:
Muss ich einen Betriebsartz Termin wirklich in meiner Freizeit machen?
Auch wenn ich die 20-30min die ich beim Arzt sitze (mit meinen miesen Stundenlohn) bezahlt bekommen sollte, was ist mit Fahrzeit/Spritverbrauch!? -
Zitat
Original geschrieben von RobertBaranovski
Muss ich einen Betriebsartz Termin wirklich in meiner Freizeit machen?
Auch wenn ich die 20-30min die ich beim Arzt sitze (mit meinen miesen Stundenlohn) bezahlt bekommen sollte, was ist mit Fahrzeit/Spritverbrauch!?Folgendes habe ich auf die schnelle bei Google gefunden:
ZitatDer Arbeitgeber muß seine Mitarbeiter für die Untersuchungen beim Betriebsarzt von der Arbeitszeit freistellen. Die Zeit des Arztbesuches zählt jedoch nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht als Arbeitszeit. Der somit länger beschäftigte Arbeitnehmer kann daher hierfür keine Überstundenvergütung verlangen.
Urteil des BAG, 6 AZR 950/94. Wirtschaftswoche Heft 43/96, 153 -
Es kann zwar sein, dass ich hier nur ein gefährliches Halbwissen habe :D, aber vor einigen Jahres war es bei uns in der Firma mal so ähnlich.
Da kam eine Ärztin im Auftrag der Berufsgenossenschaft (bei uns die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) und wollte jeden Mitarbeiter auch persönlich sehen. Da bin ich dann also hingegangen und mir wurden zuerst einige allgemeine Fragen zur Gesundheit gestellt (ob ich durch meine Arbeit irgendwelche dauerhaften Beschwerden habe usw.). Dann hat Sie mir noch angeboten mal meine Augen zu testen oder den Blutdruck zu messen. Das waren allerdings freiwillige Untersuchungen und das ist mir auch so gesagt worden.
Das ist inzwischen genau 7 Jahre her und seitdem haben wir nichts mehr vergleichbares von der Berufsgenossenschaft gehört. Aber wie oben schon gepostet: Das kann bei Euch ganz anders ablaufen!
Gruß
Mario -
Moin,
ich habe gerade im Öffentlichen Dienst angefangen und soll nun auch Anfang nächster Woche zu dieser arbeitsmedizinischen Untersuchung. Also die Untersuchung, die anscheinend zu Arbeitsbeginn vorgeschrieben ist.
Ich haben einen reinen Büroarbeitsplatz. Trotzdem steht in dem Schreiben, dass ich unbedingt "nüchtern" zum Termin kommen muss (ich folgere: Blutabnahme o.ä.) und, falls vorhanden, ein Röntgenbild der Lunge mitbringen soll. Da ich keines habe, wird evtl. eines gemacht!?
Jetzt würde mich doch interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage das steht? Ich soll zu einem mir völlig unbekannten Arzt gehen und der nimmt mir dann mehr oder weniger grundlos Blut ab und macht Röntgenaufnahmen!? Ich meine, für einen Bürojob mit Bildschirmarbeit fände ich Sehtests und ähnliches ja noch angebracht...aber sowas? Das ist doch eher was für andere Tätigkeitsbereiche (körperlich anstrengende Arbeit, Gefahrenstoffe etc.), oder?
Gibts da Erfahrungen?
Danke!
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