Wenn man der Wikipedia Glauben schenken darf (wobei sich der Eintrag im Großen und Ganzen mit meinem Wissensstand deckt), dann hast Du "sofort freie Bahn zu schaffen".
Andererseits berechtigt Dich diese Anordnung aber nicht, Verkehrsverstöße zu begehen.
Wenn Du - an der roten Ampel stehend - vorsichtig in den Kreuzungsbereich einfährst, um Platz zu schaffen, und dabei geblitzt wirst, dann hat das für Dich keine Folgen (Du hast die Kreuzung ja nicht bei Rotlicht überquert).
Mit 120 Sachen innerorts durch die Straßen zu brettern, um den Einsatzwagen nicht zu behindern, würde ich als Verkehrsrichter allerdings schon als "Nutzung einer willkommenen Gelegenheit" interpretieren.
Dafür gibt es dann eigentlich keine wirklich gute Ausrede mehr.
Andererseits darf Dich der Einsatzwagen auch mit Wegerecht nicht nötigen, Verkehrsregeln zu brechen oder Dich selbst in Gefahr zu bringen.
Zwar ein kleiner Trost, jedoch wird das an Deiner ziemlich aussichtslosen Lage wenig ändern.
cu
NoTeen