Vom Streifenwagen genötigt schneller zu fahren

  • Wenn man der Wikipedia Glauben schenken darf (wobei sich der Eintrag im Großen und Ganzen mit meinem Wissensstand deckt), dann hast Du "sofort freie Bahn zu schaffen".


    Andererseits berechtigt Dich diese Anordnung aber nicht, Verkehrsverstöße zu begehen.


    Wenn Du - an der roten Ampel stehend - vorsichtig in den Kreuzungsbereich einfährst, um Platz zu schaffen, und dabei geblitzt wirst, dann hat das für Dich keine Folgen (Du hast die Kreuzung ja nicht bei Rotlicht überquert).


    Mit 120 Sachen innerorts durch die Straßen zu brettern, um den Einsatzwagen nicht zu behindern, würde ich als Verkehrsrichter allerdings schon als "Nutzung einer willkommenen Gelegenheit" interpretieren.


    Dafür gibt es dann eigentlich keine wirklich gute Ausrede mehr.


    Andererseits darf Dich der Einsatzwagen auch mit Wegerecht nicht nötigen, Verkehrsregeln zu brechen oder Dich selbst in Gefahr zu bringen.


    Zwar ein kleiner Trost, jedoch wird das an Deiner ziemlich aussichtslosen Lage wenig ändern.


    cu


    NoTeen


  • Sou ich ha bd es rätesls lösung... § 37 StVO
    Grob itnerretiert. Du darfst die haltelinie der roten ampel bei kaum befahrener kreutzung vorsichtig und langsam überfahren (hineintasten) aber nur soweit, bis das eisnatzfahrzeug an dir vorbeikommt. das eindrigen in den direkten kreuzungsbereich schießt das imho also aus.... so :)

  • Re: Re: Re: Re: Vom Streifenwagen genötigt schneller zu fahren


    Zitat

    Original geschrieben von The_Best
    Das wäre mir neu. Du hast platz zu machen. nicht die straße unbefungt zu überquere oder das Signallicht zu missachten. Wie es in der praxis aussieht ist eine sache. In der Therorie ist es aber so. Warum soltlen durch ein eisnatzfahrzeug auf eienr straße, für alle fahrzeuge die straßenverkehrsordnung abgeschaltet werden?


    Also noch bin ich davon überzeugt.... Punkt... Da bin ich mir fast bombensicher..... Wer kennt sich im Straßenrecht aus? :D


    Lese mal die StVO... und übrigens, wenn man einen Erste Hilfe Kurs macht lernt man es da auch. Da ich alle 2 Jahre einen machen muss, kenn ich das ;)



    ah...

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
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  • Genau, man muss, unter Beachtung der Verkehrsregeln, dem Einsatzfahrzeug Platz machen. Dazu gehört aber nicht bei Rot über eine Kreuzung zu brettern oder mit 120km in der innenstadt zu fliegen.


    Sofort Platz machen bedeutet, sofern recht oder links an den Strassenrand zu fahren. Bei einer Kreuzung würde das bedeuten, das man entweder links auf die Verkehrsinsel oder rechts auf den Bürgersteig muss. Wenn man dabei ein wenig die Haltelinie überquert, dann ist das noch OK. Aber die Kreuzung zu überqueren ist dabei verboten.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Re: Re: Re: Vom Streifenwagen genötigt schneller zu fahren


    Es doch immer wieder lustig (oder auch nicht), wie so ein Thread innerhalb kürzester Zeit ausartet...
    Da kommt jemand drei (!) Wochen nach diesem [small]angeblichen[/small] Vorfall auf die Idee, wahrscheinlich inspiriert vom Rote-Ampel-Thread, seine Story mal eben zu posten.
    Dabei wurde das nächstliegendste doch bereits gepostet, und ich frage mich, wie man bei gesundem Menschenverstand nicht auch auf die Idee kommt, selbiges zu tun:

    Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Bin dann zur nächsten Polizeidienststelle, und hab angegeben, was passiert ist. Die haben das aufgenommen und fertig. Is auch nie was gekommen. Bei beiden malen nicht.


    So ists auch mit dem vermeintlichen Geschwindigkeitsverstoss.


    Jede Blaulichtfahrt muss dokumentiert werden. Gibt man an, dass der Verkehrsverstoss wegen sowas nicht zu vermeiden war, kann die Polizei das schnell nachvollziehen, ob zu dem Zeitpunkt an diesr Stelle ein Einsatz war und die Anklage wird (wenn dies der Wahrheit entspricht) entsprechend fallen gelassen.


    Aber ihr könnt natürlich auch weiter fleißig mit Paragraphen um euch schmeißen und Sachen diskutieren, die hier schon -zig Mal behandelt worden sind...
    btw: Wo ist eigentlich der TE? :p

  • Re: Re: Vom Streifenwagen genötigt schneller zu fahren


    Zitat

    Original geschrieben von The_Best
    a) warum sollst du keinen platz gehabt haben, einzuscheren oder die spur zu wechseln? das geht doch fast immer und in solchen situationen eig. IMMER
    b) auch das Signalhorn des hinter dir fahrenden Fahrzeuges berechtigt dich NICHT zum brechen der Verkehrsregeln. Fährst du über Rot an einer ampel, um dem Einsatzwagen platz zu machen, bist DU über Rot gefahren.


    Vollkommen richtig, machste dir durchs Platzmachen ne Felge kaputt ist es auch dein Problem.

    Gruss HK


    Manche mögens Heinz...

  • Also Nötigung wäre es m.E. nur dann wenn ihm der Einsatzwagen quasi "im Kofferaum" sass wie man im Autobahnalltag so schön sagt - und dann war dieser ja auch auf dem Blitzerfoto


    Andernfalls verstehe ich die Veranlassung ohnhin nicht wie man dazu kommt schneller zu fahren wenn man im Rückspiegel ein Blaulicht sieht - im Gegenteil: wenn man ein Blaulicht sieht verzögert man und hält sich rechts. So lernt man es in der Fahrschule und wenn man anders handelt bzw. so wie hier ist das ohnehin grob fahrlässig.

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Na gut, aber er schreibt ja eindeutig, dass er weder anhalten noch Spurwechseln konnte, da würde ich wahrscheinlich auch schneller fahren.


    Der moralische Zeigefinger zieht hier glaub eher weniger. ;)

    Gruss HK


    Manche mögens Heinz...

  • Irgendwie ist die Situation halt schwer vorstellbar - er schreibt schliesslich nichts von einem Tunnel oder einer Brücke und ich geh auch mal nicht davon aus dass er über mehrere Kilometer eine Böschung neben sich hatte - irgendwo kann man doch immer ausweichen und eine innerstädtische Schnellstrasse ist auch selten nur 2m breit so dass man sich nicht überholen lassen könnte ... - aber ich will niemand vorverurteilen - ich war nicht dabei und lasse mich gerne eines besseren belehren ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • ich kann mir nicht vorstellen, das auf einer straße wo ich 80 kmh fahren darf, kein platz ist um eine polizeistreife mit tatütata vorbei zu lassen.
    und zu dem spaß mit der roten ampel, so viel ich weiß wird immer 2 mal hinter einander geblitzt, um zu sehen ob der fahrer nur zu weit vor gerollt ist oder ob er die kreuzung wirklich überquert hat.

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