Fahrtkostenerstattung beim Bewerbungsgespräch - Auswirkungen weiter Entfernung

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Gut, ich dachte mir insgeheim, ihr merkt was.
    Schon mal daran gedacht, dass es genau diese Art von Gesetze und Regelungen sind, die gerade kleinen Unternehmen es absolut verleiden, Personal einzustellen?


    Aber gut.
    Ihr habt recht. Es steht euch zu, also klagt es ein.


    Charlie


    Ich kann das schon nachvollziehen, aber überleg mal anders rum:
    Wenn ein (kleineres) Unternehmen gute, qualifizierte Mitarbeiter sucht, dann sollte ihm das doch auch was wert sein!?
    Du hast als kleineres Unternehmen immer noch die Möglichkeit billig in der lokalen Tagespresse zu inserieren und nur Leute aus der Gegen einzuladen, dann sind die "Kosten" auch überschaubar... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Spieß umdreh:


    Und was macht man wenn man angenommen wird und zweimal Fahrtkosten hatte?

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel
    Spieß umdreh:
    Und was macht man wenn man angenommen wird und zweimal Fahrtkosten hatte?


    Na dann freut man sich hoffentlich über den neuen Job und schei**t auf die Fahrtkosten!? :eek:
    Das sollte ja wohl klar sein, oder!? :rolleyes::D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Gut, ich dachte mir insgeheim, ihr merkt was.
    Schon mal daran gedacht, dass es genau diese Art von Gesetze und Regelungen sind, die gerade kleinen Unternehmen es absolut verleiden, Personal einzustellen?


    Aber gut.
    Ihr habt recht. Es steht euch zu, also klagt es ein.

    Schon mal daran gedacht, dass genau diese Art von Gesetzen und Regelungen ohne jedwede Probleme außer Kraft gesetzt werden können? Das ist kein Muß. Wer in die Einladung reinschreibt, dass Kosten der Bewerbung leider nicht übernommen werden können, den kratzt weder Mahnbescheid noch Klage.


    Also wo genau liegt Dein Problem?

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Ähnliche Frage aber in der Hoffnung, die alte Diskussion nicht wieder aufzuwärmen.


    Situation ist ganz einfach: ich bin noch ca. ein Monat Student und auf Arbeitssuche. (Als Absolvent eines Bachelor-Studiums in meiner Fachrichtung sind die Chancen extrem gering, deswegen ist als Alternative ein Master-Studienplatz schon gesichert.) Job statt Master wäre mir aber weitaus lieber. Ich bin bei der Arbeitsagentur als "arbeitssuchend" gemeldet.


    Ein Vorstellungsgespräch hatte ich bereits, Kosten wurden vom Arbeitgeber übernommen. Vor diesem Gespräch hatte ich von der Arbeitsagentur noch ein Fromular zur Fahrtkostenerstattung bekommen, für den Fall, dass der Arbeitgeber nicht zahlt.


    Nun stehen zwei weitere Gespräche in größerer Entfernung an. Es hieß beim Amt, dass ich nach den Gesprächen die Fahrtkosten gerne einreichen könne. Ob sie übernommen würden, entscheidet sich dann. Ablehnung möglich. Vor dem ersten Vorstellungsgespräch war das noch anders dargestellt worden. Da ging ich davon aus, dass Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche (wenn alles vorher beim Amt gemeldet wurde) auf jeden Fall übernommen werden.


    Hat da jemand Erfahrung? Lehnen die tw. Erstattungen ab?


    Für die zwei Fahrten zahle ich insgesamt 300 bis 350 Euro für Bahntickets. Sollte da eine Erstattung abgelehnt werden, würde ich Zukunft wohl nur noch in eng begrenztem Radius suchen könnnen...irgendwie nicht Sinn der Sache :confused:

    Suche Samsung I8910 von privat. Bitte PN :-) (Stehe mehrfach in der Vertrauensliste/100% ebay Profil)

  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    Für die zwei Fahrten zahle ich insgesamt 300 bis 350 Euro für Bahntickets. Sollte da eine Erstattung abgelehnt werden, würde ich Zukunft wohl nur noch in eng begrenztem Radius suchen könnnen...irgendwie nicht Sinn der Sache :confused:


    Ein bisschen OT: Bei den Beträgen lohnt sich evtl. eine Bahncard 50, sofern Du diese noch zum Studentenpreis bekommen kannst (andererseits könnte dies die Erstattung deutlich erschweren).

  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster


    Für die zwei Fahrten zahle ich insgesamt 300 bis 350 Euro für Bahntickets. Sollte da eine Erstattung abgelehnt werden, würde ich Zukunft wohl nur noch in eng begrenztem Radius suchen könnnen...irgendwie nicht Sinn der Sache :confused:


    Wieso nutzt du nicht einfach die Möglichkeit einer Mitfahrgelegenheit, ebay Bahnticket oder suchst nach einem Dauerspezial Ticket der Bahn. Ein Bewerbungsgespräch wird ja nicht von heute auf morgen datiert, sondern hat einen gewissen Vorlauf, da findest Du sicherlich eine Möglichkeit günstiger von A nach B zu kommen.

  • Habe für beide Fahrten noch einen Sparpreis 25 bekommen, sonst wäre es noch teurer geworden. Dauerspezial war für die speziellen Verbidungen nicht verfügbar. Wenn man 500km fahren muss und die Gespräche zwischen 10 und 11 Uhr sind, ist man da auch sehr eingeschränkt.


    Eine Mitfahrgelgenheit ist da schonmal völlig ausgeschlossen.


    Aber zurück zur Frage: verweigert die Arbeitsagentur die Erstattung gerne mal oder ist das kein Problem? Erfahrungen vorhanden?

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  • ich kenn das eigentlich so das die einem das Formular für ein bestimmtes Vorstellungsgespräch um Vorfeld desselben geben. Hab das eigentlich auch so verstanden das man wenn man das Formular hat das Geld bekommt - fertig.


    Wichtig dürfte sein das die bei solch hohen Beträgen nicht alles bezahlen - bin da auch schonmal auf einem recht hohen Betrag liegen geblieben - damalige Korrespondenz leider auf meinem alten Notebook... Hatten mir aber irgendwelche Gesetzesauszüge zugesandt (Sozialgesetzbuch?) die das Vorgehen bestätigten. Ich glaube es waren 150,-€ je Termin und max. 300 im Jahr oder so ähnlich.


    Ansonsten konnte ich ansich problemlos, nach kurzer telefonischer Absprache ein Reisekostenformular welches ich beim einen Vorstellungsgespräch nicht nutzen musste bei nem anderen nutzen konnte.


    Gleichzeitig hab ich aber auch bei der Arbeitsagentur den Eintrug einer Zweiklassengesellschaft, im Akademikerbereich sind die wohl recht freigibig mit der Vergabe von Geldern (im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten).

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr


  • Diesen Eindruck habe ich auch, die Ursache ist vielleicht eine recht freigiebige Rechtschreibung und Interpunktion?

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

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