Mein Studium neigt sich nun endgültig dem Ende zu. Ich kenne die gesetzlichen Regelungen bezügl. der Erstattung von Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch. Für diejenigen, die es nicht wissen, hier ein Link:
http://www.focus.de/jobs/bewer…sgespraech_nid_39962.html
Also ganz kurz: Das Unternehmen MUSS zahlen, sofern es nicht von vornherein ausgeschlossen wurde
Ich hatte auch bereits Bewerbungsgespräche hier in der Gegend. Dort lief das ganze auch absolut problemlos. Man bekam automatisch ein Formular und konnte wählen zwischen Bahnfahrt 2. Klasse oder 0,30 Euro pro KM bei PKW-Anreise.
Nun habe ich mich aber dazu entschlossen mit meinem Studiumende gleichzeitig einen Ortswechsel von rund 600 KM zu verbinden. Entsprechend werde ich mich nun auf Stellen bewerben, die für mich alle einen sehr großen Anfahrtsweg haben. In Zahlen bedeutet dies:
a) Bahnfahrt 2. Klasse = 196 Euro
b) Kfz-Anreise 1200 x 0,3 = 360 Euro (!)
Nun irritiert mich, ob dies für mich ggf. zum Nachteil werden könnte. Daher meine Frage an diejenigen unter uns, die direkt mit Personalentscheidungen betroffen sind.
Seid Ihr angehalten auf die Entfernung bei der Einladung zum Vorstellungsgesräch zu achten?
Wenn ja, wozu führt das?
a) bei einer solchen Entfernung grds. die Kostenübernahme auszuschließen?
b) Solche Kandidaten nach Möglichkeit gar nicht erst einzuladen?
c) Oder ist das bei Euch völlig wurscht?
Vielen Dank und viele Grüße,
der_blub