Todesfall: E-Plus kündigen, Handy weiterverwenden

  • Wenn ein Netzbetreiber eine Vertragskündigung der Angehörigen des verstorbenen Vertragsnehmers akzeptiert, dann doch bestimmt nur auf dem Kulanzweg, oder? Rechtsnachfolger des Verstorbenen sind doch im Regelfall dessen rechtmäßige Erben. Diese müssten doch normalerweise im Fall der Erbannahme die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zwischen dem Verstorbenen und dem Netzbetreiber übernehmen, stimmt's? Man berichtige mich, wenn ich falsch liegen sollte. Kommt man da wirklich so "einfach" raus?


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • naja, der vertrag kann sofort beendet werden.da die Erben das Erbe auch ausschlagen können. Und bei einem "Vater" weiss man in der regel was auf einem zu kommt und schlägt das erbe dann auch aus.
    sowas dauert natürlich....


    wenn nun auf dem Handy Telefoniert wird und dann das Erbe ausgeschlagen wird, bleibt der Provider auf den kosten sitzen.


    Ich Arbeite auch in einer grossen (Recycling)Firma in der 24 Monatsverträge abgeschlossen werden. Bei vorlage der Sterbeurkunde oder Gewerbeabmeldung kommt man sofort mit datum des eingangsstempel raus, bei umzug o.ä. gegen eine "kleine" gebühr.

    made in Berlin....

  • Zitat

    Original geschrieben von Lexy
    [...] Ich Arbeite auch in einer grossen (Recycling)Firma in der 24 Monatsverträge abgeschlossen werden. Bei vorlage der Sterbeurkunde oder Gewerbeabmeldung kommt man sofort mit datum des eingangsstempel raus, bei umzug o.ä. gegen eine "kleine" gebühr.


    Sorry, aber aus diesem Satz werde ich wirklich nicht schlau. Dass Firmen mehrere Verträge bei einem Mobilfunkanbieter haben, die auch 2 Jahre laufen, ist klar. Was hat eine Sterbeurkunde mit einer Recyclingfimra zu tun? Arbeitest Du etwa beim Bestatter? :D SCNR


    Erläutere mal bitte den Zusammenhang.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Zitat

    Original geschrieben von herold
    Wenn ein Netzbetreiber eine Vertragskündigung der Angehörigen des verstorbenen Vertragsnehmers akzeptiert, dann doch bestimmt nur auf dem Kulanzweg, oder? Rechtsnachfolger des Verstorbenen sind doch im Regelfall dessen rechtmäßige Erben. Diese müssten doch normalerweise im Fall der Erbannahme die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zwischen dem Verstorbenen und dem Netzbetreiber übernehmen, stimmt's? Man berichtige mich, wenn ich falsch liegen sollte. Kommt man da wirklich so "einfach" raus?


    In den AGBs steht i.d.R. "das Vertragsverhältnist endet..."
    a) durch den Tod des Vertragsinhabers
    b) durch Kündigung ....

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE 

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    In den AGBs steht i.d.R. "das Vertragsverhältnist endet..."
    a) durch den Tod des Vertragsinhabers
    b) durch Kündigung ....


    Kannst du das belegen? Bei O2 und E-plus steht sowas jedenfalls nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    In den AGBs steht i.d.R. "das Vertragsverhältnist endet..."
    a) durch den Tod des Vertragsinhabers
    b) durch Kündigung ....


    Bei T-Mobile und Vodafone steht davon ebenfalls nichts drin.
    Zumindest habe ich davon noch nie gehört und
    war eben gerade auch zu blöd, das dort zu finden :D
    Bleibt noch Vistream?!? ;)


    Dass die Provider für das Kundenableben besonders kulante AGB haben, braucht man wohl nicht unbedingt annehmen. :p

  • Zitat

    Original geschrieben von herold
    Sorry, aber aus diesem Satz werde ich wirklich nicht schlau. Dass Firmen mehrere Verträge bei einem Mobilfunkanbieter haben, die auch 2 Jahre laufen, ist klar. Was hat eine Sterbeurkunde mit einer Recyclingfimra zu tun? Arbeitest Du etwa beim Bestatter? :D SCNR


    Erläutere mal bitte den Zusammenhang.


    Gruß herold



    ganz einfach...wir bieten Privatkunden Papierbehälter/Papierentsorgung an die mit 24 Monatsverträgen gekoppelt sind. Wenn der Vertragspartner Stirbt, was öfter vor kommt da in der regel nur Eigenheimbesitzer das machen können, kommen sie gleich aus den Verträgen.


    Weiss nicht was es da zu erleutern gibt ;)

    made in Berlin....

  • Sorry, stand da etwas auf dem Schlauch. Dachte, was hat denn eine Recyclingfirma mit Handyverträgen zu tun? Habe überlesen, dass es um "Tonnen" geht.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!