Wenn ein Netzbetreiber eine Vertragskündigung der Angehörigen des verstorbenen Vertragsnehmers akzeptiert, dann doch bestimmt nur auf dem Kulanzweg, oder? Rechtsnachfolger des Verstorbenen sind doch im Regelfall dessen rechtmäßige Erben. Diese müssten doch normalerweise im Fall der Erbannahme die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zwischen dem Verstorbenen und dem Netzbetreiber übernehmen, stimmt's? Man berichtige mich, wenn ich falsch liegen sollte. Kommt man da wirklich so "einfach" raus?
Gruß herold