Todesfall: E-Plus kündigen, Handy weiterverwenden

  • Hi,


    Folgendes Szenario:
    E-Plus Vertrag seit Juli 2004
    Vertrag wurde Juli 2006 verlängert (über einen OnlineShop abgewickelt und dort dann ein neues Handy bekommen).
    Wenn der Vertrag jetzt außerordentlich gekündigt wird (Tod des Vertragspartners), kann man das Handy weiterverwenden oder wie läuft das?


    Grüße Markus

  • Re: Todesfall: E-Plus kündigen, Handy weiterverwenden


    Zitat

    Original geschrieben von sledge73079
    Wenn der Vertrag jetzt außerordentlich gekündigt wird (Tod des Vertragspartners), kann man das Handy weiterverwenden oder wie läuft das?

    Ja nur der Vertrag wird aufgelöst, das Handy fordert E-Plus nicht zurück.

  • Ernstgemeinte Frage: Fordert ein Netzbetreiber in einem solchen Fall einen Nachweis? Wollen die wirklich eine Sterbeurkunde sehen?
    In solchen Fällen hat man ja meist andere Dinge zu tun die wichtiger sind.

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    :)

  • Naja, wenn die keine Sterbeurkunde hätten, könnt' ja jeder mal auf die Idee kommen, zu behaupten, er sei gestorben, wenn ihm der Vertrag nicht mehr paßt. Deswegen woll'n die sicherlich was Amtliches haben. Bei Vertragsschluß mußt du dich ja auch mit einem offiziellen Dokument ausweisen.

    "Früher war mehr Lametta!" - Opa Hoppenstedt

  • Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Ernstgemeinte Frage: Fordert ein Netzbetreiber in einem solchen Fall einen Nachweis? Wollen die wirklich eine Sterbeurkunde sehen?
    In solchen Fällen hat man ja meist andere Dinge zu tun die wichtiger sind.


    Also als 2004 mein Opa gestorben ist, wollte T-Mobile damals eine Kopie der Sterbeurkunde haben.
    Ach ja nach dem Handy hat übrigens niemand gefragt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Ernstgemeinte Frage: Fordert ein Netzbetreiber in einem solchen Fall einen Nachweis? Wollen die wirklich eine Sterbeurkunde sehen?
    In solchen Fällen hat man ja meist andere Dinge zu tun die wichtiger sind.


    Nun, wenn man die Zeit hat eine außerordenliche Kündigung zu schreiben sollte man auch gleich eine Kopie der Sterbeurkunde beilegen. Sonst würde ja dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.


    Sicher ist der Handyvertrag nicht das erste an dass man denkt wenn ein naher Angehöriger verstorben ist aber ggf. ist der Anbieter noch so kulant und löst den Vertrag rückwirkend zum Todestag auf, sofern mit der Karte nicht noch telefoniert wurde.

    _T_
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  • Zitat

    Original geschrieben von Meilow
    Ja aber eigentlich über die 24 Monate Laufzeit. ;)


    Wieso das denn? Selbst wenn's nur ein Euro kostet, ist das der Kaufpreis für das Handy. Der Rest ist Gegenstand des Mobilfunkvertrages.

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