Mietwohnung - Wahrung der Kündigungsfrist

  • Hi,


    momentan überschlägt sich ein wenig alles...


    Aktuelle Wohnung soll gekündigt werden. Mietvertrag bestand seit dem 01.04.2002.
    Demnach hätte ich laut Mietvertrag (weniger als 5 Jahre laufende Vermietungszeit) nun 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten.


    Um diese Frist zu wahren und der angebrochene Monat zur Kündigungsfrist zählt, muß die Kündigung dem Vermieter die schriftl. Kündigung bis zum 3. Werktag zugegangen sein. Das wäre also heute! :eek:


    Nun möchte ich den Brief nicht per Post schicken, da ich nicht sicher bin ob der Poststempel als Datum gilt denn zugestellt ist der Brief ja nicht am heutigen Tage??? :confused:


    Wäre wohl die sicherste Art den Brief in den Briefkasten des Vermieters zu schmeissen, oder? Nu hat man da doch auch keinen Beweis falls der Vermieter den Postkasten erst am Mo. nachschaut, daß aber am heutigen Tag eingeworfen worden ist, oder?


    Und noch eine Frage:
    Sollte man im Kündigungsschreiben erwähnen, daß die Wohnung wahrscheinlich auch schon früher frei wäre?

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • bei einem Brief auf dem Postweg hast du auch keine Beweise, dass der Brief zugegangen ist, mit Ausnahme des Einschreibens...


    Schnapp dir doch einfach einen Freund und werft den Brief zusammen ein, dann hast du eunen Zeugen und du weisst, dass der Brief auch wirklich heute zugegangen ist.


    Die Kündigung zugegangen ist, meine ich, wenn sie im Empfangsbereich des Adressaten gekommen ist, du sie also in den Briefkasten geschmissen hast.
    Wie das mit dem Poststempel anzusehen ist weiss ich leider nicht.


    Reinschreiben, dass sie schon vorher frei ist ist allein deine Sache, ggf tut man dem Vermieter damit einen Gefallen, sodass nichts dagegen spricht, wenn ihr ein gutes Verhältnis hattet...

  • Nicht die tatsächliche Kenntnisnahme, sondern die Möglichkeit der Kenntnisnahme ist für den Zugang entscheidend. Wenn deine Kündigung durch Einwurf in den Vermierbriefkasten derart in dessen Machtbereich gelangt, und üblicherweise nach der Verkehrssitte auch mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann (was ich Samstag vormittag bei einer Privatperson bejahen würde), ist die Kündigung heute zugegangen.


    Auf jeden Fall (mehrere) Zeugen mitnehmen. Evtl. auch klingeln und übergeben, bzw. wenn er sie nicht annehmen will auf den Einwurf hinweisen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Auf jeden Fall (mehrere) Zeugen mitnehmen. Evtl. auch klingeln und übergeben, bzw. wenn er sie nicht annehmen will auf den Einwurf hinweisen.


    Das ist wohl das beste.


    Wenn es ein privater Vermieter ist, dann lässt sich das bewerkstelligen.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Okay,
    habe die Kündigung direkt in den Briefkasten des Vermieters geschmissen und gestern die schriftl. Bestätigung in meinem Postkasten gehabt.


    Also alles paletti. :top:

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Hallo,


    ich kram mal den alten Thread raus, da ich meine Wohnung kündigen will und eine Frage zu den Kündigungsfristen hab.


    Konkret heißt es im Mietvertrag: "Das Mietverhältnis kann von jedem Teil bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden."


    Heißt das für mich konkret, dass wenn ich morgen (31.01.2011) kündige, ich am 30.04.2011 die Wohnung übergeben muss?


    Frag nur, weil in meinen beiden vorherigen Wohnungen ich bei gleicher Formulierung von den Vermietern gesagt bekommen hab, dass nach dem Ende des nächsten Monats ich aus dem Mietverhältnis raus bin (wäre dann ja hier der 31.03.2011). Waren das nur zufällig zwei Mal Vermieter die ihre eigenen Formulierungen nicht verstehen oder bin ich zu doof das richtig aufzufassen?

    privat: iPhone 7 (128 GB) mit LIDL Connect Smart S-Tarif | iPad Pro 10.5 (64 GB) | Huawei E5372 LTE MiFi Router
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    geschäftlich: iPhone SE (128 GB) mit T-D1 Rahmenvertrag

  • Kündigung geht zu bis zum dritten Werktag im Februar.
    Nächster Monat: März
    Übernächster Monat: April
    Ablauf des übernächsten Monats: 30. April 24 Uhr.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Hi,


    ich möchte mich hier mal mit einer Frage dranhängen.


    Ich bin aktuell auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Nun habe ich was gefunden, was eventuell passen könnte.


    Eine Besichtigung wird aber unter Umständen erst ende nächster Woche stattfinden. Eine Entscheidung vielleicht am Wochenende.


    Nun ist aber am Sonntag schon der 30.09 bzw. am Montag schon der 01.10.


    Angenommen ich will / bekomme die Wohnung etc. kann ich dann noch fristgerecht kündigen, so das ich am 31.12.2012 spätestens raus kann? Samstag ist die Post schon um 14:00 dicht und ein Brief hätte keinen Poststempel mehr von diesem Monat (Sonntag natürlich das gleiche Problem). Der Brief würde also erst am 01.10. raus gehen.


    Wie geht man in dem Fall vor, damit sich der ganze Spass nicht noch einen Monat verlängert?


    Gibt es da irgendeinen Toleranzbereich alá "geht auch noch bis zum 3. des Folgemonats" oder so?


    EDIT: auch wenn es ein alter Beitrag ist, sollte man ihn vielleicht ganz lesen.


    Wenn ich das richtig sehe steht direkt über mir die Antwort auf meine Frage. Ich kann das also bis zum 3.10 (4.10 wegen Feiertag?) verzögern und kann trotzdem zum 31.12 raus?


    verstehe ich das richtig?


    Danke und Gruß
    Sebastian

  • da steht nur:


    "Der Mietvertrag läuft auf eine unbestimmte Zeit und kann beiderseits unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zum Ende eines Kalendermonates gekündigt werden.


    Außerordentliche Kündigungen bleiben vorbehalten."


    Was heisst das nun für mich? Hier gilt diese 3 Tage Kulanz-Zeit nicht? Bzw. wie verhalte ich mich, da der 30.09 ein Sonntag ist?


    Danke und Gruß
    Sebastian

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