ZitatOriginal geschrieben von Blondinenfreund
Klar, darf man das! Man muss doch wissen was man kauft.
Durch das Öffnen der Verpackung ist man nicht zum Kauf gezwungen. Das ist nur einer der weit verbreiteten Rechtsirrtümer.
Du darfst die Packung aber in keinster Weise beschädigen. Wenn Du die Packung beschädigst und das Produkt nicht kaufst, dann machst Du dich sogar eine Sachbeschädigung strafbar. Das ist nur einer der weit verbreiteten Rechtsirrtümer.
ZitatOriginal geschrieben von Mobil-Discount
Dann doch lieber zu einem Anbieter im Internet gehen, wo die Auswahl der Rufnummer schneller und ungefährlicher geht
Welcher Anbieter im Internet bietet denn die gleichen Konditionen im T-Mobile Netz an?
Gruß
SR