ZitatOriginal geschrieben von Squib
.... Auf meinen Anruf in der Zentrale bekam ich als Antwort, dass dieser Kunde (Daten wurden im Rechner eingesehen) genug Umsatz bringt und von daher nicht vom Sonderkündigungsrecht betroffen ist.
:confused:
Das ist doch IMHO egal. Es erhöht sich die Grundgebühr und damit hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Was der Kunde für Umsatz hat doch mit der GG nichts zu tun.
cu
Thomas