Rufnummer eines Anruferst trotz unterdrückung herausfinden

  • Hallo zusammen


    Ich bekomme in letzter Zeit nachts sehr häufig Spaßanrufe von irgendwelchen Deppen mit sehr, sehr unlustigen Ideen dahinter. Dass die Rufnummer dabei unterdrückt wird brauche ich eigentlich garnicht schreiben. :mad:


    Nun meine Frage: Kann man die Rufnummer oder den Anschluss über den Provider evtl. doch herausfinden? Über einen Anwalt unter Umständen?


    Kann doch nicht angehen sowas.

    MfG Dome

  • Dafür gibt es die Fangschaltung.
    Muß beim Carrier beauftragt werden und ist kostenpflichtig. Evtl. ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
    Mit der Fangschaltung besteht die Möglichkeit, den Anrufer trotz Rufnummernunterdrückung zu indentifizieren.


    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Kann ich nicht bestätigen, dass es kostenpflichtig ist. Müsste sich mittlerweile geändert haben. Hatte ich mal bei Vodafone, kostete keinen Cent. Bekam dann die Nummer schriftlich mitgeteilt - wäre es ein Vodafone-Kunde gewesen hätten Sie auch den Namen und Anschrift geschickt. So musste ich mich mit diesem Schreiben erst an T-Mobile wenden, die schickten dann die Daten des Anschlussinhabers. Dieser wurde ebenfalls benachrichtigt, dass über ihn Auskunft erteilt wurde. Dieser Benachrichtigung des Anschlussinhabers kann man jedoch bei berechtigen Gründen widersprechen.

  • Zumindest lt. den AGBs ist es kostenpflichtig.
    Aber Fragen beim Carrier kostet ja nichts. :)


    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    Dafür gibt es die Fangschaltung.
    Muß beim Carrier beauftragt werden und ist kostenpflichtig. Evtl. ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
    Mit der Fangschaltung besteht die Möglichkeit, den Anrufer trotz Rufnummernunterdrückung zu indentifizieren.


    Bd,C

    Jo, soweit ich weiß wird so etwas erst nach einem Beschluss eingeleitet. Also ist die Anzeige bei der Polizei erforderlich!

  • Muss ich diese Fangschaltung bei meinem Netzbetreiber ordern ? Hab das nicht so genau verstanden.

  • Jo, das sollte der 1. Schritt sein.
    Frag einfach mal, wie Du das beauftragen kannst und was der Spaß kostet.


    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original geschrieben von mezzomania
    Muss ich diese Fangschaltung bei meinem Netzbetreiber ordern ? Hab das nicht so genau verstanden.


    Ja. Ruf mal den Service an und frag nach einem Formular dafür.

  • Hui die Antworten kommen aber schnell :p


    Ich werd mich mal bei meinem Anbieter erkundigen. Interessiert mich echt

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