Hallo,
ich muss folgende Frage lösen, komme aber absolut nicht weiter. Google hat mir auch nicht wirklich geholfen, deshalb versuche ich mal über diesen Weg, eine Hilfe zu der Frage zu erarbeiten.
Die Frage lautet:
In letzter Zeit verlangen Kreditinstitute zunehmend von Unternehmen, die nach HGB nicht prüfungspflichtig sind, dass sie von ihrem Steuerberater (oder Buch- oder Wirtschaftsprüfer) unterzeichnete Bescheinigungen über die Verlässlichkeit der Rechnungslegung und/oder des Inventars vorlegen. Diskutieren sie dies insbesondere vor dem Hintergrund der Regeln von Basel II und der Normen für förmliche Bestätigungsvermerke bei handelsrechtlichen Pflichtprüfungen.
Wäre wirklich toll, wenn mir das Forum hierbei behilflich sein könnte :top:
Danke im Voraus für eure Hilfe!