Mobilcom-Vertrag kündigen ?

  • Die Grundgebühr wurde tatsächlich das erste Mal für den 31.5. berechnet. Da wurde der Vertrag wohl vom Händler geschaltet. Ist ja eigentlich sonst auch gut so, daß das so klappt, so kann man beispielsweise auf den letzten Drücker noch an auslaufenden Aktionen partizipieren.
    Ob nun der Eingang der SIM-Karte bei mir für den Beginn der Frist zur Kündigung eine Rolle spielt, weiß ich nicht. Logisch wärs irgendwie schon, in Analogie zum Eingang der Kündigung zur Fristwahrung.
    Danke dir auf jeden Fall erstmal, ich werde mich nochmal an den Support wenden, auch wenns nun schon etwas spät ist...

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Oh. Das ist ein schmales Brett, auf dem du dich befindest. Da würde ich aufpassen.


    Grundsätzlich zählt der Zugang. Poststempel sind Unfug (und im Grunde nur aus Gewinnspielen bekannt). MC hat bei der Kündigung also recht, bei Vertragsbeginn aber dagegen nicht.


    Bei der Kündigung zählt der Zugang, beim Widerruf dagegen der Absendetag (§ 355 I BGB). Ist zwar leicht OT, aber denke sicher für einige hier in diesem Zusammenhang interessant.

    Hier stand eine Signatur.


  • Doch, Mobilcom klagt seine Forderungen in der Regel ein (auch Kleinbeträge), also ich würde es mir schon überlegen es in so einem Fall drauf ankommen zulassen (Ärger, Schufa etc.)

    Hier stand eine Signatur.

  • Vor einer Schufa-Meldung hat jedoch eine umfassende Interessenabwägung zu erfolgen, das hat das OLG Düsseldorf noch einmal klargestellt (Az. I-10 U 69/06).
    Daher sind die Unternehmen mittlerweile mit voreiligen Negativeinträgen vorsichtig geworden.

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von jockelomat
    Die Grundgebühr wurde tatsächlich das erste Mal für den 31.5. berechnet. Da wurde der Vertrag wohl vom Händler geschaltet. Ist ja eigentlich sonst auch gut so, daß das so klappt, so kann man beispielsweise auf den letzten Drücker noch an auslaufenden Aktionen partizipieren.
    Ob nun der Eingang der SIM-Karte bei mir für den Beginn der Frist zur Kündigung eine Rolle spielt, weiß ich nicht. Logisch wärs irgendwie schon, in Analogie zum Eingang der Kündigung zur Fristwahrung.
    Danke dir auf jeden Fall erstmal, ich werde mich nochmal an den Support wenden, auch wenns nun schon etwas spät ist...


    Entscheidend ist doch, wie die Fristen laufen:


    Mindestvertragslaufzeit = 24 Monate ab Vertragsbeginn: Wann war VErtragsbeginn?


    Vertrag = Angebot (dein Antrag) und Zugang der Annahme (dürfte der Eingang der aktivierten SIM bei dir sein, es sei denn es gab vorher ne schriftliche Vertragsbestätigung, nicht nur ne Eingangsbestätigung), damit hat der Vertrag frühestens am 01.06. begonnen. Dass du damit die Grundgebühr für einen Tag zuviel gezahlt und nicht zurückgefordert hast, kann dir wohl niemand übel nehmen.


    Dann: VErtragslaufzeit 24 Monate, Ende also am 01.06. 23:59 Uhr (nicht schon am 31.05.!!!!)


    Kündigungsfrist 3 Monate, also muss die Kündigung bis zum Ablauf des 01.03. bei denen eingegangen sein, was ja auch passiert ist!!!


    Ärger ist wahrscheinlich schon vorprogrammiert, ob es das Wert ist, musst du selbst entscheiden. Negativer Schufa-Eintrag ist aber nicht zulässig, wenn die Forderung bestritten wurde! Verstoß dagegen ist strafbar! Erst wenn man sich nicht wehrt oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt und trotzdem nicht gezahlt wird, darf der Eintrag erfolgen.

    Fahr schneller, damit du ankommst, bevor der Tank leer ist!!!

  • "Bestätigung Sonderkündigung" obwohl fristgerechte Kündigung?


    Hallo,


    der erste mobilcom-Vertrag lief zum 02.02.2007, der zweite zum 28.02.2007. Leider wurden die beiden Verträge erst Anfang Dezember 2007 per Fax zusammen gekündigt und somit die 3 Monatsfrist nicht eingehalten. Erst März kam ein Schreiben von mc mit dem Betreff "Kündigungstermin" und weiter "Sie wünschen eine Prüfung Ihrer Kündigungstermine" sowie "Ihr Vertrag ... endet gemäß unseren AGB zum 02.02.2008", im zweiten Satz das Gleiche mit 28.02.2008 und der Hinweis, dass dreimonatsfrist nicht eingehalten und damit Verlängerung um ein weiteres Jahr. Soweit klar.


    Dann am 26.10.07 die beiden Verträge nochmal (spät aber diesmal nicht zu spät) zusammen in einem Schreiben gekündigt, da im oben genannten Antwortschreiben von mc ja keine Kündigungsbestätigung für wenigstens 2008 sondern nur eine "Prüfung Ihrer Kündigungstermine" letztendlich vorlag. Die zweite Kündigung erfolgte per Einschreiben (Beleg natürlich voihanden) nach Erfurt (der Adresse von der die rechnungen kommen), da die Faxnummer 09001550250, die bis dann auf den rechungen stand nicht funktioniert hat, (mittlerweile haben die eine andere Faxnummer auf den Rechungen stehen).
    Die Sendungsverfolgung sagt:
    "Die Sendung wurde zur Abholung durch den Empfänger bereitgestellt und von diesem am 02.11.2007 abgeholt. Achtung: Das angezeigte Zustelldatum weicht eventuell vom tatsächlichen ab (das handschriftliche Datum auf dem Auslieferungsbeleg war nicht eindeutig lesbar)."


    Am 14.11.07 kommt dann ein Brief von mc, der auf den 08.11.2007 im Schreiben selbst datiert ist, mit dem Betreff: "Bestätigung Sonderkündigung" und weiter, dass mc "aus Kulanz ein Sonderkündigungsrecht zum 02.02.2008" einräumt. in dieser kündigungsbestätigung steht übrigens nirgendwo der zweite mobilfunkvertrag, der ja mit dem ersten mitgekündigt wurde. Die beiden SIMs sind seit der verpassten ersten kündigung übrigens nicht in Betrieb, so dass auch kein sms-Eingang überprüft wird, der ohnehin nicht die leiseste nachweisbarkeit besitzt im Gegensatz zur schriftlichen Form (ich würde mich auch niemals bei so einem Laden auf die Email als schriftliche Zustellung verlassen, wie das hier einige anscheinend tun, da sie vor Gericht keine Beweiskraft besitzt).


    Was ist denn das für eine Nummer von mc? Wieso Sonderkündigungsrecht und warum lassen die die Post mit Einschreiben einfach Tagelang liegen, wie das aus der Sendungsverfolgung hervorgeht? UNd was bitte meint die Post mit handschriftlichem Datum auf dem Auslieferungsbeleg? Wer setzt angeblich dieses schriftliche datum - der Empfänger (also mc) oder der Briefträger oder das Postverteilzentrum (letzteres wird wohl wegen automatisierten Laufbändern kaum etwas handschriftliches setzen)?



    Was anderes zu dem ersten mc-Schreiben als Antwort auf die erste verpasste Kündigung: Zum einen heißt es dort, dass der Vertrag zum 02.02.2008 endet (bzw der andere Mobilfunkvertrag zum 28.02.2008). Zwei Sätze weiter heißt es: "Die Kündigung wird jerweils zum Monatsende gültig. Wird die Frist überschritten, verlängert sich Ihr Vertrag um 12 Monate."


    Kann mir jemand die Diskrepanz zwischen Vertrag gültig bis 02.02.2008 und Gültigkeit der Kündigung zum Monatsende erklären? Die Fälle, dass für Verträge immer wieder generell zum Monatsende kassiert wurde obwohl sie nur zB zu Monatsmitte liefen sind in diesem forum ausreichend dokumentiert. Wobei ich angenommen habe, dass in den betroffenen Kündigungsbestätigungen kein Datum zum Stichtag, sondern einfach nur der Endmonat von mc genannt wurde. Was natürlich die Vorgehensweise von mc nicht legaler macht. Aber den oben genannten Widerspruch mit nennung von Stichtag und monatsende in einem Schreiben kann ich mir nicht erklären.


    Und noch ein Punkt zu dem hier früher in diesem Thread gefallenen Thema Annahme des Antrags. mc schreibt in deren AGB unter punkt 2. Vertragsdauer
    "2.1 das Vertragsverhältnis beginnt, wen das umseitige Formular ausgefüllt und unterschrieben bei der mcC zugeht und mcC die Annahme des Antrages schriftlich bestätigt oder die Netzkarte freischaltet. Der Kunde ist an seinen Antrag gebunden."


    Vor dem Richter dürfte sowas auch keinen Bestand haben, oder kann ich als Kunde mit (stillschweigender) Anerkennung dieser AGB, indem ich ihr beim Vertragsabschluss nicht widerspräche mich damit zufriedengeben, dass der Vertrag für mich beginnt obwohl die Leistung zu diesem Datum (zB Zugang des Mobilfunkformulars beim mobilfunkanbieter) noch gar nicht vom Kunden genutzt werden kann, da die Formulare erst vom Anbieter bearbeitet, Schufaabfrage durchgeführt werden muss und die SIM-Karte erst dadurch nach zB 7 Tagen dem kunden zugeschickt wird.


    Ciao

  • Ich habe meinen MC-Vertrag Anfang des Jahres per Einschreiben gekündigt mit der Bitte um schriftliche Bestätigung per Post oder EMail.
    Habe keine SMS bekommen, aber 2 Wochen später eine schriftliche Kündigungsbestätigung.


    Danach lief dann alles glatt. Nur die 5-6 Anrufe vom Kundenservice zwecks Rückgewinnung waren etwas nervig ;)


    Gruß
    Stefan

  • Hallo,
    meine Mutter hat leider vor knapp 4 Jahren bei Mobilcom einen Vertragabgeschlossen, da sie den jetzt nicht mehr haben möchte (bei Minutenpreisen von 89cent ins festnetz HZ). Müssen wir den kündigen, sie will aber die Nummer mitnehmen, wie wird sowas formuliert?
    So wie ich das sehe muss man meine Küdnigung per EInschreiben mit Rückschein schicken... und braucht eine schriftliche bestätigung, weil man sonst seine Nr. nicht mit nehmen kann, oder?


    Gruß Jonas

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  • Zitat

    Original geschrieben von j0n4s
    Hallo,
    meine Mutter hat leider vor knapp 4 Jahren bei Mobilcom einen Vertragabgeschlossen, da sie den jetzt nicht mehr haben möchte (bei Minutenpreisen von 89cent ins festnetz HZ). Müssen wir den kündigen, sie will aber die Nummer mitnehmen, wie wird sowas formuliert?
    So wie ich das sehe muss man meine Küdnigung per EInschreiben mit Rückschein schicken... und braucht eine schriftliche bestätigung, weil man sonst seine Nr. nicht mit nehmen kann, oder?


    Gruß Jonas


    Schreibe einfach, dass du den Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigst und du eine schriftliche Bestätigung inkl. Austrittsdatum haben willst.
    Wenn du ganz sicher sein willst, nimm ein Einschreiben-Rückschein, aber es reicht auch ein normales (Übergabe-)Einschreiben - kein Einwurf-Einschreiben!

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  • Vertragslaufzeit


    Hallo zusammen!


    Nur mal kurz eine abweichende Frage:
    Besteht eigentlich immer noch das Problem, daß MC die Vertragslaufzeit unberechtigt verlängert? Habe meinen Vertrag zum 22.02.2008 (Vertragsbeginn 23.02.2006) gekündigt. Die Kündigungsbestätigung (per Email) von MC lautete auf den 29.02.2008. Nach einigen Emails haben sie dann mit dem Hinweis auf einen angeblichen "Systemfehler" das Vertragsende korrigiert. Trotzdem nervt sowas! Wie ist Eure Erfahrung?

    "Business ist'n Talent...wie Geigespielen oder die Brustgröße bei Frauen." (Bernd Stromberg)

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