Mobilcom-Vertrag kündigen ?

  • Hallo, ich bins nochmal. :D
    Da wohl meine Kuendigung tatsaechlich ignoriert wurde und eine Verlaengerung sehr unattraktiv ist (nur 110 Euro Auszahlung bei ~240 Euro Fixkosten), wuerde ich mir gerne ein paar Tips geben lassen, wie ich nun meine Kosten etwas reduzieren koennte.
    Zur Zeit habe ich den tollen Tarif "T-D1 fifty-sms-power-free". Kennt sich einer aus, in was fuer einen Tarif zu wechseln sich lohnen koennte? Eventuell wuerde durch einen Tarifwechsel bei anschliessender Verlaengerung sich die Auszahlung ja erhoehen, sodass unterm Strich vielleicht mehr raus kaeme.


    Danke :top:

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Hast du einen Nachweis darüber, dass du die Kündigung an Mobilcom geschickt hast ? Oder hast du nen 0,55 cent Standart Bief verschickt ? Sobald du nachweisen kannst, dass du innerhalb der Kündigungsfrist fristgerecht also gekündigt hast- müssen sie dich logischerweise aus dem Vertrag rauslassen.



    Grüße



    Kaan

  • Nun ja, ich Dummbatz hab die Kündigung am letztmöglichen Tag abgeschickt. :rolleyes:
    Oft reicht zur Fristwahrung ja aber der Poststempel, wie das bei Mobilcom ist, weiß ich gar nicht. War aber immerhin ein Einwurfeinschreiben, Quittung hab ich noch.

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Ist sehr knapp, zählt aber. ich würd da MC mal auf den Zahn fühlen .. einfach mal nen Brief schreiben mit einer Kopie deiner Quittung und auf die Reaktion warten.



    Kaan

  • Habe bereits mal ne Mail geschrieben, ob da was zurückkommt? Man wird sehen...
    Aber ne Kopie der Quittung hinschicken samt Brief ist wahrscheinlich ne bessere Idee, da haste wohl Recht. Danke schonmal.

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Es geht weiter... :D
    Habe nun eine Antwort von Mobilcom erhalten. Die sagen, die Kündigung wäre bei denen am 01.03. eingegangen, also einen Tag zu spät. Warum ich dann nicht wenigsten eine Bestätigung für die Kündigung zum 31.05.2008 bekommen habe, bleibt allerdings deren Geheimnis.
    Warum zählt als Beginn des Vertrages eigentlich das Absenden der SIM-Karte an mich, für die Beendigung des Vertrages aber der Eingang bei denen? :confused:
    Eigentlich sollte doch auch für mich das Datum des Absendens entscheidend sein, sie schalten den Vertrag ja auch schon, ohne daß ich damit telefonieren kann. Dann sollte doch eigentlich die Kündigung auch schon laufen, auch wenn sie sie noch nicht lesen können.
    Klingt doch irgendwie logisch, oder hab ich nen :gpaul: ?

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Nur weil es MC sagt, bist du nicht im Unrecht. Der Verein nimmt es nicht so genau mit der Deutschen Gesetzgebung wie in zahlreichen anderen Threads hier bekannt. Ich würd ihnen schnell mit Anwalt etc. drohen , denn bei sowas zählt grundsätzlich Poststempel!

  • Zitat

    Original geschrieben von Kaan
    Nur weil es MC sagt, bist du nicht im Unrecht. Der Verein nimmt es nicht so genau mit der Deutschen Gesetzgebung wie in zahlreichen anderen Threads hier bekannt. Ich würd ihnen schnell mit Anwalt etc. drohen , denn bei sowas zählt grundsätzlich Poststempel!

    Oh. Das ist ein schmales Brett, auf dem du dich befindest. Da würde ich aufpassen.


    Grundsätzlich zählt der Zugang. Poststempel sind Unfug (und im Grunde nur aus Gewinnspielen bekannt). MC hat bei der Kündigung also recht, bei Vertragsbeginn aber dagegen nicht.

  • Hallo leibi111,


    hast natürlich (leider) Recht, §130 BGB spricht von Zugang, habs nachgelesen. Das Problem ist, dass man immer wenn man von Fristwahrung was hört, immer die Rede ist von "rechtzeitiges Absenden genügt", gerade weil es ja meist irgendwelche Gewinnspiele oder so sind. Das frisst sich einem irgendwie ins Gehirn, da kann man schon mal vergessen, dass es rechtlich eigentlich anders aussieht. :rolleyes:
    Es ist halt ein Unterschied, ob eine Firma will, dass etwas rechtzeitig ankommt oder eben nicht. Im ersten Falle zeigt man sich natürlich gerne Kulant in Sachen Fristwahrung, im zweiten eben nicht. Eigentlich ja ganz logisch. ;)
    Dass ich SIM-Karte und Handy gar nicht schon am 31.5. erhalten habe, sondern erst später, damit könnte ich ja nochmal einen verzweifelten Versuch starten. :D
    Ehrlich gesagt hab ich aber keine Ahnung, wann das Zeug bei mir ankam. Aber auf dem Begrüßungsbrief stand der 31.5. als Datum, also kann man wohl davon ausgehen, dass es erst im Juni bei mir angekommen sein kann. Aber auf dem Vertrag ist halt der 31.5. als Vertragsbeginn eingetragen - auf meiner Kündigung steht allerdings auch der 28.2. als Datum.
    Ich werd die nochmal nerven! Kennt jemand ne E-Mail-Adresse von denen? Dieses Kontaktformular von denen nervt irgendwie...


    später Edit: Umlaute, Sonderzeichen.

    „Nichts können ist noch lange keine neue Richtung!“ – Arnold Böcklin

  • Zitat

    Original geschrieben von jockelomat
    hast natuerlich (leider) Recht, ?130 BGB spricht von Zugang, habs nachgelesen.


    Der Zugang gilt aber für MC genauso, wenn es um die Frage geht, wann der Vertrag zustandegekommen ist (Angebot und Annahme, also mit Zugang der Annahme durch MC). Schau vielleicht nochmal in die AGB von denen, ob da irgendwas zum Zustandekommen des VErtrags steht.



    Zitat

    Original geschrieben von jockelomat
    Ehrlich gesagt hab ich aber keine Ahnung, wann das Zeug bei mir ankam. Aber auf dem Begruessungsbrief stand der 31.5. als Datum, also kann man wohl davon ausgehen, dass es erst im Juni bei mir angekommen sein kann.



    Die können mit Sicherheit nicht nachweisen, wann der Zugang bei dir war. Vielleicht kannst du aber nochmal in den ersten EVN schauen, wann dein erstes GEspräch mit der SIM war und dann den Zugang irgendwann zwischen dem 01.06. und dem ersten Gespräch behaupten.


    Ich würde wie folgt vorgehen:


    Schreiben an MC, dass nach deiner Ansicht die Kündigung rechtzeitig war und dass deshalb keine Gebühren mehr bezahlt werden. Dann keine Rechnungen mehr bezahlen, falls abgebucht wird, kurzes Schreiben, dass sie es (da unberechtigt) bitte umgehend innerhalb einer Woche zurücküberweisen sollen, ansonsten wird die Lastschrift zurückgegeben. Dann nach Fristablauf die Lastschrift zurückgeben und abwarten.


    Wenn deine Kündigung richtig formuliert war, sollte man einer evtl. Klage von MC gelassen entgegensehen können, ich glaube aber nicht, dass die es soweit kommen lassen.


    Aber Achtung: Ich würde mit der Karte nicht weiter telefonieren, sonst verhältst du dich widersprüchlich zu deiner Kündigung.

    Fahr schneller, damit du ankommst, bevor der Tank leer ist!!!

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