Kfz-Zulassung: Änderungen ab 1. März 07

  • Interessant für leute, die ihr Fahrzeug öfter bzw. länger abmelden:


    Künftig ist nach Außerbetriebsetzung, auch wenn sie länger als 18 Monate ist, keine Neuabnahme mehr notwendig. (Haupt- und Abgasuntersuchung müssen aber natürlich gültig sein und ggf. nachgeholt werden).


    Es wird somit nicht mehr zwischen vorübergehender Stillegung und (endgültiger) Löschung unterschieden, es gibt nur noch die "Außerbetriebsetzung". Erst nach 7 Jahren wird das Fahrzeug endgültig gelöscht.


    Das bedeutet aber auch, dass das Kennzeichen nach Außerbetriebsetzung nicht mehr beim Fahrzeug verbleibt, sondern wieder frei wird. Bei einer Wiederanmeldung wird deshalb ein neues Kennzeichen zugeteilt und es müssen neue Schilder gekauft werden.
    Nur auf Antrag (und gegen Extragebühr) wird das Kennzeichen reserviert (geplant 6 Monate, wobei sich diese Frist noch ändern kann). Wer das vergessen hat, kann das alte Kennzeichen nur als Wunschkennzeichen erhalten, wenn es noch frei ist (wiederum gegen Extragebühr).


    Weitere Änderungen:


    Fahrzeugzulassungen sind zukünftig nur noch am Hauptwohnsitz des Halters möglich (bei Firmen der Firmensitz oder Sitz der Niederlassung), unabhängig davon,wo sich der Standort des Fahrzeugs befindet.
    Zulassungen am Zweitwohnsitz, (z.B. in versicherungstechnisch günstigen Landkreisen) sind also nicht mehr möglich.


    Das Mindestalter für Oldtimer mit roten 07-Kennzeichen ist jetzt 30 statt 25 Jahre.

  • Der Staat findet doch immer wieder neue Möglichkeiten, wie er uns das ohnehin knappe geld aus der Tasche ziehen kann. :D

  • Re: Kfz-Zulassung: Änderungen ab 1. März 07


    Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Fahrzeugzulassungen sind zukünftig nur noch am Hauptwohnsitz des Halters möglich (bei Firmen der Firmensitz oder Sitz der Niederlassung), unabhängig davon,wo sich der Standort des Fahrzeugs befindet.
    Zulassungen am Zweitwohnsitz, (z.B. in versicherungstechnisch günstigen Landkreisen) sind also nicht mehr möglich.


    Das ist aber gemein.


    Zur Not muss man eben dann ein Gewerbe in der gewünschten Stadt oder im gewünschten Landkreis anmelden. ;)

  • Re: Kfz-Zulassung: Änderungen ab 1. März 07


    Zitat

    Original geschrieben von fantomas



    Das Mindestalter für Oldtimer mit roten 07-Kennzeichen ist jetzt 30 statt 25 Jahre.


    Bei vielen war es auch 20 Jahre was okay war um das Fahrzeug die letzten 10 Jahre zum H-Kennzeichen noch zu erhalten aber nun hat man ein großes Problem.


    5 Tages nummer Kostet 75-150euro je nach Versicherung oder normale Zulassung ist für viele unmöglich.


    Das heist viele werden ihr(e) Fahrzeug(e) abstoßen müßen oder sie bis zum 30. Lebensjahr kaputtstehn lassen :mad:


    Davon mal ab ist die Steuerliche begünstigung bei 07er auch wech man muß die vollen Steuern für das Fahrzeug mit den größten Hubraum bezahlen daran werden leute die noch eine 07er mit Bestandsschutz haben auch gut knabern müßen beí einem 3.0er ohne Kat sind das schon gut 800euro wenn dan die co2 Steuer kommt sind das an die 1000euro :rolleyes:


    Einfach nurnoch zum Kotzen ...


    MFG

  • Re: Re: Kfz-Zulassung: Änderungen ab 1. März 07


    Zitat

    Original geschrieben von Bluescreen2004
    5 Tages nummer Kostet 75-150euro je nach Versicherung oder normale Zulassung ist für viele unmöglich.


    Bei der HUK nur 50 EUR, bzw. sogar nur 30 EUR für Beamte :top:

    "Think globally, act locally."
    "Ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch" -Boris Becker
    "Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet bis Sie es selbst tut."
    "There's no replacement for displacement"

  • kann mir jemand diese Frage hier beantworten (in der Zulassungsstelle erreiche ich keinen):


    - Motorrad wurde 06/2006 "vorrübergehend stillgelegt". Dabei Kennzeichen entstempelt, vom Kfz-Schein eine Ecke abgeschnippelt und die Abmeldung dort und im Brief mit Stempel vermerkt. Übrigens noch der alte Brief & Schein. TÜV ist noch bis 11/2007 gültig.


    Wenn ich das Motorrad jetzt wieder anmelden möchte, bekomme ich denn dann noch mein altes Kennzeichen wieder? Weil wenn das jetzt weg ist wäre extrem sch...e, weil es ist ein 18cm breites mit einem Buchstaben und einer Zahl. Lt. neuen zulassungsbestimmungen wird Kfz und Kennzeichen quasi nach der Abmeldung voneinander getrennt und kann sofort neu vergeben werden...



    Falls ich das Krad dieses Jahr nicht mehr anmelde, wie "rette" ich dann das Kennzeichen über eine möglichst lange Zeit?

  • Damals, 06/2006, wurden Kennzeichen noch 18 Monate nach Abmeldung dem KFZ/Krad zugeordnet. So sollte es entsprechend auch noch mit deinem Kennzeichen sein.


    Solltest du das Krad nicht anmelden kannst du dir das Kennzeichen reservieren lassen. Kosten ca. 2,60 EUR pro Monat.

    "Think globally, act locally."
    "Ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch" -Boris Becker
    "Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet bis Sie es selbst tut."
    "There's no replacement for displacement"

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