Interessant für leute, die ihr Fahrzeug öfter bzw. länger abmelden:
Künftig ist nach Außerbetriebsetzung, auch wenn sie länger als 18 Monate ist, keine Neuabnahme mehr notwendig. (Haupt- und Abgasuntersuchung müssen aber natürlich gültig sein und ggf. nachgeholt werden).
Es wird somit nicht mehr zwischen vorübergehender Stillegung und (endgültiger) Löschung unterschieden, es gibt nur noch die "Außerbetriebsetzung". Erst nach 7 Jahren wird das Fahrzeug endgültig gelöscht.
Das bedeutet aber auch, dass das Kennzeichen nach Außerbetriebsetzung nicht mehr beim Fahrzeug verbleibt, sondern wieder frei wird. Bei einer Wiederanmeldung wird deshalb ein neues Kennzeichen zugeteilt und es müssen neue Schilder gekauft werden.
Nur auf Antrag (und gegen Extragebühr) wird das Kennzeichen reserviert (geplant 6 Monate, wobei sich diese Frist noch ändern kann). Wer das vergessen hat, kann das alte Kennzeichen nur als Wunschkennzeichen erhalten, wenn es noch frei ist (wiederum gegen Extragebühr).
Weitere Änderungen:
Fahrzeugzulassungen sind zukünftig nur noch am Hauptwohnsitz des Halters möglich (bei Firmen der Firmensitz oder Sitz der Niederlassung), unabhängig davon,wo sich der Standort des Fahrzeugs befindet.
Zulassungen am Zweitwohnsitz, (z.B. in versicherungstechnisch günstigen Landkreisen) sind also nicht mehr möglich.
Das Mindestalter für Oldtimer mit roten 07-Kennzeichen ist jetzt 30 statt 25 Jahre.