hi mich interessiert mal folgendes,
kann man einer x person (wenn man sie vorher darüber belehrt), nur für die mühe die man sich macht ein schreiben zu beantworten also nachdenken , aufstetzen ausdrucken,,,,, diese dienstleistung in rechnung stellen zu einem willkürlichem preis.
es geht nicht darum das die andere seite etwas bezahlen soll sondern vielmehr um sich von der gegenseite zu distanzieren und weiteren kontakt fast zu unterbinden.
also kann ich jemand ne rechnung ausstellen und wenn ja wo in welchem gesetz ist das geregelt,
danke euch für eure hilfe