kann man als bürger eine dienstleistung in rechnung stellen

  • hi mich interessiert mal folgendes,


    kann man einer x person (wenn man sie vorher darüber belehrt), nur für die mühe die man sich macht ein schreiben zu beantworten also nachdenken , aufstetzen ausdrucken,,,,, diese dienstleistung in rechnung stellen zu einem willkürlichem preis.


    es geht nicht darum das die andere seite etwas bezahlen soll sondern vielmehr um sich von der gegenseite zu distanzieren und weiteren kontakt fast zu unterbinden.


    also kann ich jemand ne rechnung ausstellen und wenn ja wo in welchem gesetz ist das geregelt,


    danke euch für eure hilfe

    sorry fuer die feehla

  • Zitat

    kann man einer x person (wenn man sie vorher darüber belehrt), nur für die mühe die man sich macht ein schreiben zu beantworten also nachdenken , aufstetzen ausdrucken,,,,, diese dienstleistung in rechnung stellen zu einem willkürlichem preis.


    Es erscheint mir schwierig, jemanden zu finden, der bei einer Belehrung einem willkürlich festzusetzenden Preis zustimmen würde. Wenn du bei der Post ein Telegramm aufgeben willst und die Person am Schalter sagt "das kann dann aber zwischen einem und x Euro kosten", dann würdest du dem wohl nicht zustimmen.


    Falls du einen konkreten Preis meinst und den ausdrücklich benennst, ja das geht wohl. Allerdings würde ich mir das schriftlich bestätigen lassen.


    Zitat

    es geht nicht darum das die andere seite etwas bezahlen soll sondern vielmehr um sich von der gegenseite zu distanzieren und weiteren kontakt fast zu unterbinden.


    Wäre es nicht einfacher, dies dann auch zu kommunizieren? Warum nicht einfach ein höfliches Schreiben aufsetzen, dass man keinen weiteren Kontakt wünscht?


    Zitat

    also kann ich jemand ne rechnung ausstellen und wenn ja wo in welchem gesetz ist das geregelt,


    Rechnungen kann jeder für alles ausstellen, wichtig ist, das der Preis vorher ersichtlich ist (bzw. abschätzbar) und die Leistung auch erbracht wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    ...Rechnungen kann jeder für alles ausstellen, wichtig ist, das der Preis vorher ersichtlich ist (bzw. abschätzbar) und die Leistung auch erbracht wird.


    Sicher? Auch Privat?
    IMHO muss man dazu gewerblich sein. Also EK, GBR oder aufwärts.


    :confused:

  • Wer für eine "Dienstleistung" eine Rechnung stellt, handelt somit gewerbsmäßig. Demzufolge muss die Rechnung eine gewisse Form haben. Zudem kommt noch, dass in jedem Fall die MWSt. augewiesen werden muss. Und wer dies tut, ist somit Umsatzsteuerpflichtig und muss die 19% (oder 7%?) an Vatter Staat abdrücken.

  • ja die dienstleistung ist nur die mühe die man sich macht auf etwas zu reagieren, antworten. man könnte dies auch als auskunftserteilung nennen

    sorry fuer die feehla

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa Zudem kommt noch, dass in jedem Fall die MWSt. augewiesen werden muss. Und wer dies tut, ist somit Umsatzsteuerpflichtig und muss die 19% (oder 7%?) an Vatter Staat abdrücken.


    Soweit ich mich erinnere, darf man die Mwst nur dann auf der Rechnung ausweisen, wenn man beim Finanzamt das entsprechende Kreuzchen gemacht hat. Ansonsten darf auf der Rechnung nur der reine Bruttobetrag stehen.


    Rechnungen ohne ausgewiesene Mwst sind bei gewerblichen Kunden aber nicht gerne gesehen.


    Aber das alles nur aus dem Gedächtnis. Ich habe mein Gewerbe vor einiger Zeit abgemeldet.


    Frank

  • Zitat

    Rechnungen kann jeder für alles ausstellen, ...


    die Frage ist, ob er den geforderten Betrag bekommt
    und / oder
    ob er willens ist, die Forderung auch (?gerichtlich?) beizutreiben.

    maulfaule gruesse .....


    [URL=http://www.businessnews.com/leben/art629,240533.html?fCMS=973555c0e9e47c8dcf1faf583ff28d3b]Ebay wächst dank Dummköpfen[/URL]

  • Warum soll es nicht möglich sein für eine einmalige Dienstleistung ein Entgelt zu verlangen. Gewerbliche Tätigkeit setzte mehrmaliges Handeln in Gewinnerzielungsabsicht und zur Schaffung (oder Mitfinanzierung) einer Lebensgrundlage.


    Die Rechnung wäre in diesem Fall eine Aufforderung zur Zahlung. Aber: wenn vorher keine Einigung über einen Preis erzielt wurde, ist auch keine Forderung entstanden ... ---> Rechnung zielt in Leere.


    Hier soll es aber wohl nur darum gehen jemanden abzuschrecken. Schreib die Rechnung und hoffe Du hast Deine Ruhe. Aber halt nicht ständig Rechnungen verschicken. Beachte: Wenn Du fortgesetzt Zahlungsaufforderungen für nicht entstandene Ansprüche ausstellst, ist die Grenze zum versuchten Betrug leicht erreicht ...

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  • Zitat

    Original geschrieben von maulfaul
    die Frage ist, ob er den geforderten Betrag bekommt
    und / oder
    ob er willens ist, die Forderung auch (?gerichtlich?) beizutreiben.


    nein darum geht es mir nicht, es geht nur darum eine bestimmte menschengruppe in staunen zu versetzen und wie gesagt sie schon in kenntniss zu setzen das man ihnen kuenftige handlungen berechnet
    da mir meine zeit zu wertvoll dafur ist, jedoch werde ich im ausland leben und jede künftige stellungsnahme denen in rechnung setzen, natürlich mit sämtlichen gebühren fürs papier und ausdrucken sowie meine zeit.
    dazu kommt noch das ich mir vorbehalten werde ca 2 monate auf deren schreiben zu antworten.


    es geht mir also darum ob man das kann, und evtl. auch durchsetzen kann, es geht mir hier nicht um eine betrugsmasche sondern an mein abschiedsschreiben an die polizei und das landratsamt, werde BRD verlassen ist ja nur noch ein witz alles. mir ist bewusst das die sich entweder kugeln werden vor lachen denn das wird ein interessantes schreiben



    genau wie ich beim anwalt anrufe ihn 2 sachen frage der mir ca 50€ berechnet das ist ja auch toll oder.



    achso und noch eine andere frage,


    """ wenn man aufgefordert wird ca 500 DM zu bezahlen um etwas abzugeben da man es quasi nicht besitzen darf, man aber behauptet das man es aus eigener befriediegung aus zerstört hätte denn es war eh ungültig, beweise für die vernichtung gibt es nicht denn einen beweis war mir das nicht wert. dann muessen die einem doch erstmal beweisen das man es nicht vernichtet hat oder ? ""

    sorry fuer die feehla

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