• O2 bietet mir in ihrer Mail eine Reperatur oder ein Austausch an. Ich ruf morgen mal die Hotline an und frag einfach nach. Vielleicht sind sie ja kulant!


    Trotzdem Danke!

  • Zur Info:


    O2 tauscht mir das Handy kostenlos.
    Der Hotliner meinte bei O2 hätte man 2 Jahre Garantie auf ein Handy.
    Stimmt das? Kann ich gar nicht glauben!

  • Ich habe genau den gleichen Fall, mein o2-K750i stammt vom 30.08.2005.


    Mir wurde gesagt, daß o2 2 Jahre Gewährleistung gibt - also nur das gesetzlich Vorgeschriebene. Inzwischen habe ich mein Telefon eingeschickt. Nach einer Woche (!) kam die Nachricht, daß es angekommen sei und für die Reparatur "unbestimmte Zeit" veranschlagt worden sei...

  • Ich habe den Hotliner extra gefragt, was länger dauert. Er sagte, Austausch ca. 2 Wochen, Reperatur ca. 6 - 8 Wochen. Daher habe ich den Austausch genommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Das Rechnungsdatum zählt.


    Hallo,


    hast du eine quelle dafür, dass ab september 2005 zwei jahre garantie gelten? also etwas offizielles? Und das die rechnung ausschlaggebend ist?


    hintergrund: Ich wollte ein k750i aus dem mai 2006 (rechnungsdatum) reparieren lassen, anshcließend wurde mir gesagt, dass es nur ein jahr gäbe...



    mfg

  • Zitat

    Original geschrieben von oo7x
    Ich habe den Hotliner extra gefragt, was länger dauert. Er sagte, Austausch ca. 2 Wochen, Reperatur ca. 6 - 8 Wochen. Daher habe ich den Austausch genommen.


    Austausch wurde mir gar nicht angeboten. Die freundliche Hotlinerin sagte nur, daß es schwierig werde, wenn das Gerät nicht mehr zu reparieren sei. Dann könne man über eine Rückabwicklung des Kaufvertrags reden.


    Ich hoffe jetzt erstmal, daß mein Telefon nicht wochenlang im "Wartezimmer" schlummert. :rolleyes:

  • Heute ist mein Paketaufkleber von O2 gekommen?


    Ich hoffe, die Frage ist nicht zu blöd:


    Was genau muss ich denn hinschicken?


    -das Handy(mit Akkudeckel) ohne Akku


    - ohne SIM und Speicherkarte



    richtig?

  • Hallo !!


    Zum Thema Gewährleistung:


    Ein Gewährleistungsfall liegt nur dann vor wenn vor Übergabe des Gerätes ein Sachmangel festgestellt werden konnte (im Sinne von § 437 BGB).


    Also ein Sachmangel der während dieser 2 Jahre aufrtritt ist somit kein Gewährleistungsfall.


    Mein K750i hatten den gleichen Defekt und ist somit kein Gewährleistungsfall und außerhalb der Garantie (nur 1 Jahr da vor Sept. 2005 gekauft).


    Gruß
    Shakes

  • Shakes


    Das stimmt zwar aber wenn der Händler (wie hier o2) anscheinend auf Kulanzbasis auf die Beweislastumkehr verzichtet, sollte man sich nicht beschweren...

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