Tele2 veröffentlicht MP3-Mitschnitt von Kundengespräch

  • Zitat

    Original geschrieben von aikhoch
    Rechnen ist nicht Deine Stärke :D


    Habs schon geändert und mir einen neuen, besseren Taschenrechner zugelegt! :D

    Zitat

    Original geschrieben von aikhoch
    Soweit ich weiss wird nirgendwo vor Gesprächsbeginn gesagt "zur Beweissicherung nehmen wir dieses Gespräch auf um es bei Problemen heranziehen zu können.". Dort wird immer nur etwas von "Qualitätssicherung" palavert. Insofern ist es IMHO absolut ungerechtfertigt das zu veröffentlichen.


    Es wird Qualitätsicherung betrieben damit man zeigen kann das kein Blödsinn getrieben wird. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von aikhoch
    Egal ob jetzt die Frau Schuld ist oder nicht, moralisch ist sie es wohl aber beweisen kann man es nicht da Wort gegen Wort steht und der Mitschnitt (meiner persönlichen nicht juristischen Meinung nach) nicht als Beweis herangezogen werden kann.


    Der Mitschnitt kann als Beweis herangezogen und dann würde TELE" auch einen Prozess gegen die Frau gewinnen- aber wenn TELE2 dies beantragt, kann die Frau gegen TELE2 wegen "Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes" vorgehen und diesen Prozess dann gewinnen.


    Also wird man sich irgendwie wohl vergleichen.

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Es wird Qualitätsicherung betrieben damit man zeigen kann das kein Blödsinn getrieben wird. ;)


    das wird aber IMHO dem Anrufer überhaupt nicht mitgeteilt. Ich finde es schon in Ordnung das man Aufträge nur telefonisch akzeptiert wenn der Aufzeichnugspflicht nicht widersprochen wurde, dann soll man aber den Kunden genau darauf hinweisen wozu man aufnimmt und was passiert wenn er widerspricht.


    Aber was mir jetzt noch einfällt, die heben das Material 1 Jahr auf? :eek: Lt. Bericht von Tele2 soll das doch schon 1 Jahr her sein. Das halte ich ebenfalls für bedenklich. :flop:



    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von aikhoch
    das wird aber IMHO dem Anrufer überhaupt nicht mitgeteilt. Ich finde es schon in Ordnung das man Aufträge nur telefonisch akzeptiert wenn der Aufzeichnugspflicht nicht widersprochen wurde, dann soll man aber den Kunden genau darauf hinweisen wozu man aufnimmt und was passiert wenn er widerspricht.
    Grüße


    So gewinnt man aber keine Neukunden. Wenn ein Firma zu mir sagt dass sie den Mittschnitt aufheben wird, falls es zum Streitfall kommt, wirft das für mich gleich ein schlechtes Bild auf die Firma. Nach dem Motto: „Da gab es schon öfters Probleme“. Aus Unternehmersicht wäre das die Bankrotterklärung. Dann lieber sagen dass das der Qualitätsicherung dient. Denn dazu gehört eben auch Beschwerdemanagement. Das hört sich für den Kunden viel besser an, also gleich von vorneherein drohen.

  • Zitat

    Original geschrieben von shazza


    Unabhängig davon findet Rechtsprechung in Deutschland durch die entsprechenden staatlichen Organe statt, nicht durch das (vermeintliche) Opfer selbst. Ich hoffe sehr, daß du nicht andeuten wolltest, daß die zweifellos rechtswidrige Veröffentlichung der Gesprächsaufzeichnung schon dadurch legalisiert sei, daß Tele2 ein wirtschaftlicher oder sonstiger Schaden entstanden ist und/oder Opfer eines wie auch immer gearteten Vergehens wurde.


    du hast wenig ahnung darüber was deutsche richter alles dürfen und worum es wirklich geht. ich weiss, dass von 100 richtern mindestens 90 tele2 recht geben würden eben weil das ehepaar öffentlich lügengeschichten erzählt hat die sehr schwerwiegend für das image von tele2 sind.



    Zitat


    Wenn du mir also morgen den Kotflügel meines 911er zerdepperst, dann dürfte ich also übermorgen sinngemäß deinen Polo mit einem Unimog plattmachen? Vorzugsweise mit dir im Fahrzeug? Oder wie ist deine Logik zu verstehen?


    wenn du meinen 911 zerdepperst und dann öffentlich behauptest es wäre alles ganz anders dann darf ich videos die ich dabei von dir gemacht hab auch öffentlich zur schau stellen. das wird jeder richter genauso sehn.

  • Zitat

    Original geschrieben von s3x
    wenn du meinen 911 zerdepperst und dann öffentlich behauptest es wäre alles ganz anders dann darf ich videos die ich dabei von dir gemacht hab auch öffentlich zur schau stellen. das wird jeder richter genauso sehn.


    das glaube ich weniger. Nicht umsonst muss auf Videoüberwachung meines Wissens immer hingewiesen werden. Eine Kamera heimlich aufzustellen und dann bei Bedarf das vor Gericht zu verwenden ist nach meinem Wissenstand nicht legal.



    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Tele 2 ist auch, anhand der Anzahl von Kunden, Marktführer in Deutschland. Somit haben Sie auch gleich höhere Beschwerden.


    1 Mio Kunden = 1% Fehler = 10.000 Beschwerden
    100.00 Kunden = 1% Fehler = 1.000 Beschwerden
    ;)


    Das ist normal, es wird immer das Unternehmen betrachtet dass am meisten Interessieren könnte. Kleine Fische sind da eher uninteressant.


    soweit ich den bericht bei wiso verstanden habe, ist tele2 branchenunabhängig der "telefonwerber" mit den meisten beschwerden.
    und ob bspw SKL und Co wirklich weniger anrufe tätigen als tele2, weiß ich nicht. meine persönliche erfahrung sagt eher das gegenteil, ohne mich als repräsentatives opfer sehen zu wollen ;)


    Zitat

    Original geschrieben von arne
    Bin ganz deiner Meinung, allerdings hast du das richtig verstanden?
    Das Telefonat wurde nicht von Wiso sondern von Tele2 veröffentlicht.


    ja, ich habe das schon richtig verstanden.
    die frage nach den einschaltquoten hatte nicht wirklich etwas mit dem telefonat-mitschnitt zu tun.


    mich hätte nur mal interessiert, wieviele leute jetzt durch wiso vor tele2 "gewarnt" (oder besser: abgeschreckt) wurden, und zwar einzig und allein durch einen bericht, der auf einer unwahrheit basiert.
    zudem würde ich gerne mal wissen, wieviele dieser zuschauer das thema weiter verfolgt haben und auch auf diesen mitschnitt gestoßen sind.
    daraus dann man dann ja schließen/spekulieren, wieviele menschen neuerdings klaus "kennen" (mit sämtlichen daten)... und vielleicht haben sie ja auch schon den ein oder anderen "fan"anruf erhalten ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von aikhoch
    das glaube ich weniger. Nicht umsonst muss auf Videoüberwachung meines Wissens immer hingewiesen werden. Eine Kamera heimlich aufzustellen und dann bei Bedarf das vor Gericht zu verwenden ist nach meinem Wissenstand nicht legal.



    Grüße


    auf die aufzeichnung des telefonats wurde hingewiesen.


    und was videokamers angeht die hängen mittlerweile in allen bahnhöfen, tankstellen, ubahnwaggons, strassenkreuzungen, die ganze reeperbahn ist videoüberwacht. da wird selten drauf hingewiesen.

  • Zitat

    Original geschrieben von s3x
    auf die aufzeichnung des telefonats wurde hingewiesen.


    Das hat SvenBln auch schon behauptet. >klick< Belegen wollte und konnte er die Zustimmung bislang nicht. Kannst Du das?


    "...Aufnahme des elektronischen Anmeldeformulars..." genügt nicht, damit ist die Abfrage der Daten gemeint, nicht Aufnahme im Sinne von Tonspeicherung.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Original geschrieben von s3x
    auf die aufzeichnung des telefonats wurde hingewiesen.


    und was videokamers angeht die hängen mittlerweile in allen bahnhöfen, tankstellen, ubahnwaggons, strassenkreuzungen, die ganze reeperbahn ist videoüberwacht. da wird selten drauf hingewiesen.


    das ist nicht richtig. Wenn Du genau hinschaust wird überall darauf hingewiesen. Es mögen kleine Schilder sein, aber diese gibt es nach meiner Beobachtung überall und sind IMHO verpflichtend.


    Sogar unser Nachbar musste diese Schilder anbringen nachdem er seinen Parkplatz mit Videoüberwachung ausgestattet hat.



    Grüße


    PS: Außerdem muss ich mich der Frage nach dem Beleg des Hinweises auf die Aufzeichnung anschliessen. Der Hinweis das das Gespräch zur Qualitätssicherung aufgenommen wird impliziert nicht die Aufnahme für diesen Fall.

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