- Recht: Auslaufmodelle kennzeichnen
Verkäufer von Unterhaltungselektronik wie CD- oder DVD-Playern oder Radios müssen in ihrer Werbung Auslaufmodelle kennzeichnen. Sonst verstoßen sie gegen das Wettbewerbsrecht. Außerdem müssen sie darauf hinweisen, dass die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers sich auf das alte Modell bezieht.
Oberlandesgericht Koblenz
Az.: 4 U 767/02
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!