Recht: Auslaufmodelle kennzeichnen

  • - Recht: Auslaufmodelle kennzeichnen
    Verkäufer von Unterhaltungselektronik wie CD- oder DVD-Playern oder Radios müssen in ihrer Werbung Auslaufmodelle kennzeichnen. Sonst verstoßen sie gegen das Wettbewerbsrecht. Außerdem müssen sie darauf hinweisen, dass die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers sich auf das alte Modell bezieht.
    Oberlandesgericht Koblenz
    Az.: 4 U 767/02

    ich hatte schon ein Handy zu der zeit als sms kostenlos waren...
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